Drucksache - 1760/XX  

 
 
Betreff: Ausreichend Fördergelder für die JuKS Tempelhof-Schöneberg (Jugend-Kunst-Schule)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentAusschuss für Schule
  Zander-Rade, Martina
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
01.09.2020 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule- Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.09.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

dass die Jugend-Kunst-Schule Tempelhof-Schöneberg wieder ausreichend Fördergelder bekommt, so dass sie wieder viele Sachen anbieten kann. Sonst muss wegen der zuletzt gekürzten Förderung das Angebot für Schülerinnen und Schüler stark eingeschränkt werden. Die JuKS kennt sich sehr gut mit Kunstprojekten aus, deshalb war das Angebot immer eine tolle Ergänzung zum Unterricht in der Schule.

 

Der Schulausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 01.09.2020 eingehend beraten und festgestellt, dass der Intention des Antrags bereits nachgekommen wurde und die Jugendkunstschule inzwischen ausreichend finanziell ausgestattet wird, damit alle Kurse und Projekte stattfinden können. Der Antrag ist somit durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 
 

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