Tagesordnung - 18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau  

 
 
Bezeichnung: 18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
Datum: Mi, 12.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme von Niederschriften      
Ö 3  
Sicherheit für Radfahrer*innen Giesebrechtstraße/Wilmersdorfer Straße  
0629/5  
Ö 4  
Keine weitere Anlage von Fahrrandangebotsstreifen ohne Bedarfsanalyse
0658/5  
    22.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.11 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr (m) und in den Ausschuss für Straßen- und Grünflächen (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    12.04.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr
    Ö 6 - vertagt
   

 

   
    24.04.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste,

Wirtschafts – und Ordnungsangelegenheiten

empfiehlt dem Ausschuss für Verkehr und Tiefbau,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, keine weiteren Fahrradangebotsstreifen im Bezirk mehr anzuordnen, ohne für die vorgesehenen Straßenabschnitte den Bedarf für einen Fahrradangebotsstreifen ermittelt zu haben, z. B. mittels Verkehrszählung.

In Straßen mit vorhandenem Radweg sollen grundsätzlich keine Fahrradangebotsstreifen angelegt werden, die vorhandenen Radwege sind zu sanieren und sollen dann eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen, bestmöglich die Sollbreite von 2,00 m erreichen. Hierdurch soll eine Gefährdung der Fußgänger möglichst ausgeschlossen werden.

Bei Einmündungen sind Sichtfelder freizuhalten, um Abbiegeunfälle bestmöglich zu vermeiden.

 

Begründung:

Bei Fahrradangebotsstreifen handelt es sich nicht um Radwege und auch nicht um Sonderwege, denn die Markierung nach § 39 Abs. 3 StVO weist keinen Radweg aus. Die Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn, aber selbst keine Fahrstreifen. Weiterhin sind die Schutzstreifen auch nicht ausschließlich den Radfahrern vorbehalten, sondern die Leitlinie darf von anderen Fahrzeug "bei Bedarf" überfahren werden. Das Halten auf Schutzstreifen ist gestattet, das Parken verboten. Fahrradangebotsstreifen können eingerichtet werden, wenn

 

-          eine Trennung vom übrigen Fahrzeugverkehr durch Kennzeichnung einer Radwegebenutzungspflicht erforderlich wäre, die Anlage eines entsprechenden Sonderweges (Radweg, Radfahrstreifen) jedoch nicht möglich ist,

oder

-          eine Trennung vom übrigen Fahrzeugverkehr nicht zwingend erforderlich wäre, dem Radverkehr aber wegen der nicht nur geringen Verkehrsbelastung (5.000 Kfz innerhalb von 24 Stunden) ein besonderer Schonraum geboten werden soll,

oder

-          es in Anbetracht der Breite der Fahrbahn, der Verkehrsbelastung (regelmäßig bis zu 10.000 Kfz innerhalb von 24 Stunden) und der Art des Verkehrs (in der Regel der Anteil des Schwerverkehrs am Gesamtverkehr unter 5 % bzw. unter 500 Lkw innerhalb von 24 Stunden) grundsätzlich zulässig ist.

 

Radwege hingegen sind vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen. Sie können baulich hergestellt sein, durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsflächen abgegrenzt sein oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen eingerichtet werden (z. B. eine Fahrradstraße).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:6dagegen:         8Enthaltung:0

   
    12.09.2018 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, keine weiteren Fahrradangebotsstreifen im Bezirk mehr anzuordnen, ohne für die vorgesehenen Straßenabschnitte den Bedarf für einen Fahrradangebotsstreifen ermittelt zu haben, z. B. mittels Verkehrszählung.

In Straßen mit vorhandenem Radweg sollen grundsätzlich keine Fahrradangebotsstreifen angelegt werden, die vorhandenen Radwege sind zu sanieren und sollen dann eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen, bestmöglich die Sollbreite von 2,00 m erreichen. Hierdurch soll eine Gefährdung der Fußgänger möglichst ausgeschlossen werden.

Bei Einmündungen sind Sichtfelder freizuhalten, um Abbiegeunfälle bestmöglich zu vermeiden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 7 dagegen:         8 Enthaltung: 0

   
    20.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.19 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Die BVV stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung mehrheitlich zu.

Ö 5  
Parken auf Fahrradangebotsstreifen verhindern  
0706/5  
Ö 6  
Barrierefreiheit für den Volkspark  
0763/5  
Ö 7  
Kreuzung entschärfen  
0764/5  
Ö 8  
Weitere Fahrradabstellmöglichkeiten am U-Bahnhof Neu-Westend schaffen  
0770/5  
Ö 9  
Weitere Fahrradabstellmöglichkeiten am S-Bahnhof Heerstraße schaffen  
0771/5  
Ö 10  
Gehwegschäden beseitigen!  
0779/5  
Ö 11  
Turmhoch überlegen  
Enthält Anlagen
0781/5  
Ö 12  
Sitzgelegenheiten zum Ausruhen wieder schaffen  
0784/5  
Ö 13  
Verkehrskonzept für Westend  
Enthält Anlagen
0789/5  
Ö 14  
Kreuzungen für alle sicher gestalten  
Enthält Anlagen
0801/5  
Ö 15  
Fläche vor dem OSZ Kfz –Technik Gierkeplatz  
Enthält Anlagen
0802/5  
Ö 16  
Fahrradfreundliche Querung zwischen Königsallee und Lynarstraße/Herthastraße schaffen  
0803/5  
Ö 17  
Keine Gefährdung im Straßenverkehr durch Baustellen  
0818/5  
Ö 18  
Angstfrei von der S-Bahn zum U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße  
Enthält Anlagen
0823/5  
Ö 19  
Mehr Sicherheit für die Laubacher Straße  
0830/5  
Ö 20  
Sanierungsstau beenden - Mittel für Bau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur erhöhen  
0831/5  
Ö 21  
Bezirkliches Radnetz weiter entwickeln  
0835/5  
Ö 22  
Stützmauer zwischen U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße und S-Bahnhof Charlottenburg neugestalten  
Enthält Anlagen
0841/5  
Ö 23  
Fußgängerschutz  
0848/5  
Ö 24  
Aufklärungsbroschüre StVO - konformes Verhalten für Radfahrer  
0850/5  
Ö 25  
Gefährliche Fahrradstraßen im Bezirk abschaffen!  
0852/5  
Ö 26  
Verletzung von Fußgängern unter dem Bahnhof Grunewald verhindern!  
0854/5  
Ö 27  
Fahrradwege auf der Leibnizstraße sanieren  
0855/5  
Ö 28  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 29  
Verschiedenes      
               
 
 

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