Drucksache - 0658/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, keine weiteren Fahrradangebotsstreifen im Bezirk mehr anzuordnen, ohne für die vorgesehenen Straßenabschnitte den Bedarf für einen Fahrradangebotsstreifen ermittelt zu haben, z. B. mittels Verkehrszählung. In Straßen mit vorhandenem Radweg sollen grundsätzlich keine Fahrradangebotsstreifen angelegt werden, die vorhandenen Radwege sind zu sanieren und sollen dann eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen, bestmöglich die Sollbreite von 2,00 m erreichen. Hierdurch soll eine Gefährdung der Fußgänger möglichst ausgeschlossen werden. Bei Einmündungen sind Sichtfelder freizuhalten, um Abbiegeunfälle bestmöglich zu vermeiden.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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