Leitfaden zur Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften

Zwei Hinweisschilder mit den Schriftzügen Ausgrenzung und Inklusion

Empfehlungen für Tempelhof-Schöneberg

Aufgrund wiederkehrender Lücken bei der Basisversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund haben das Jugend-, Schul- und Gesundheitsamt Empfehlungen für Eltern, Fachkräfte und Ehrenamtliche festgehalten. In Kooperation mit dem Bezirksamt sollen allgemeine Informationen über Regelsysteme der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitsversorgung sowie Bildung die Familien flächendeckend erreichen. Darüber hinaus müssen die Rechte und Pflichten, die Sicherstellung der medizinischen Versorgung und die Kooperation mit Schule genauer in den Blick genommen werden.

Der Leitfaden basiert insbesondere auf Praxiserfahrungen und behandelt daher nur ausgewählte Themenschwerpunkte. Der Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

DIE REGELSYSTEME

Kinder- und Jugendhilfe

Kinder haben Spaß

Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg fördert die Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Fluchthintergrund. Sie haben einen Anspruch auf sämtliche Leistungen, Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, welche ihnen in der Regel ab der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zustehen. Diese sind geregelt im SGB VIII (§ 6 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. Art. 5 Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ)).

  • Kindertagesbetreuung

    Die Kindertagesbetreuung umfasst die Bereiche Kita, Kindertagespflege und Schulhort und ist geregelt in §§ 22-26 des SGB VIII sowie im Berliner KitaFöG.

    Kita / Kindertagespflege

    Was Ihr Kind in seinen ersten Lebensjahren lernt, ist von großer Bedeutung für seinen künftigen Lebensweg. Die Förderung von Mädchen und Jungen in ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung ist in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in einer Kindertagespflegestelle möglich. Im Unterschied zu einer Kita betreuen Tagesmütter und -väter kleinere Kindergruppen in Privathaushalten oder angemieteten Räumen. Der Kita-Gutschein gilt für Kitas und die Kindertagespflegestellen gleichermaßen.

    Sie möchten wissen was in der Kindertagesbetreuung geschieht? Das “Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege” ist die Grundlage der Arbeit aller Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen. Es beschreibt, welche grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten Ihr Kind braucht, um seinen Lebensweg erfolgreich zu beschreiten, mit welchen Inhalten es bekannt gemacht werden soll und wie es entsprechend seines Entwicklungsstandes und seiner Neigungen gefördert werden kann. Ziel des Bildungsprogramms ist, dass alle Kinder bestmögliche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg erwerben.

    Auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden Sie Elterninformation zum Berliner Bildungsprogramm in verschiedenen Sprachen (siehe unten). Die mehrsprachige Broschüre zum Kita-Alltag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann ebenfalls bei der Klärung von Fragen zur Kita helfen (siehe unten). Zusätzlich kann die Kindertagesbetreuung in Deutschland über acht kurze, mehrsprachige Filme zu unterschiedlichen Themen veranschaulicht werden (siehe unten). Der Bundesverband für Kindertagespflege bietet ebenso Elterninformationen als Flyer und als Kurzfilm in 10 verschiedenen Sprachen (siehe unten).

    Der erste Schritt zu einem Kita-Platz oder einem Platz in einer Kindertagespflegestelle ist die Anmeldung beim Jugendamt, damit die Betreuung bedarfsgerecht angeboten werden kann. Vom Jugendamt bekommen Sie einen Kita-Gutschein ausgestellt. Diesen können Sie bei einer Kita oder einer Kindertagespflege Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein freier Platz verfügbar ist. Im Kita-Gutschein ist der anerkannte Umfang der Betreuung, der sich aus Ihrer Familiensituation ergibt, vermerkt. Der Prozess der Antragsstellung ist auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie detailliert beschrieben (siehe unten). Hier finden Sie die Kontaktpersonen für Tempelhof-Schöneberg. Einen Hinweis auf die Jugendämter der anderen Bezirke finden Sie unten.

    Seit dem 1. August 2013 haben Kinder bereits von ihrem ersten Geburtstag an einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Ab 01.08.2018 entfällt die Kostenbeteiligung für die Betreuung für alle Familien. Das Entgelt für die Mittagsversorgung von 23,00 €/ Monat bleibt jedoch bestehen. Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, legen Sie bitte eine Kopie des “Berlinpass-BuT” und des Leistungsbescheides zur Reduzierung der Kosten für das Mittagessen in Ihrer Kita vor. Mehrsprachige Informationen zum BuT-Paket für Kita-Kinder finden Sie unten.

    Lebt ein Kind bei Antragstellung mit seiner Familie in einer Not- oder Gemeinschaftsunterkunft sind die Eltern zunächst für ein Jahr von der Zahlung der gesetzlichen Kostenbeiträge für die Betreuung befreit. Sofern die Familie in einer Unterkunft mit Vollverpflegung untergebracht ist und sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, ist sie nunmehr auch von den Kostenbeiträgen für die Verpflegung befreit. Dies geschieht in Anwendung der Härtefallregelung nach § 4 Abs. 4 TKBG. Bitte weisen Sie im Antrag auf die genannte Härtefallregelung hin.

    Schulhort

    Die Betreuung von Grundschulkindern vor und nach dem Unterricht kann in der Schule durch ergänzende Förderung (auch Hort genannt) erfolgen. Für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist das eine gute Möglichkeit, schneller mit der deutschen Sprache vertraut zu werden, neue Freunde zu finden und dadurch generell besser lernen zu können.

    Den Antrag auf Hortbetreuung geben Sie mit allen erforderlichen Unterlagen bereits bei der Schulanmeldung Ihres Kindes an der Grundschule ab. Ist Ihr Kind bereits eingeschult, stellen Sie den Hortantrag spätestens drei Monate vor Betreuungsbeginn. Die Betreuung Ihres Kindes kann nur erfolgen, wenn ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde. Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes, in welchem sich die Schule befindet. Der Prozess der Antragsstellung ist auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie detailliert beschrieben (siehe unten). Hier finden Sie die Kontaktpersonen für Tempelhof-Schöneberg. Einen Hinweis auf die Jugendämter der anderen Bezirke finden Sie unten.

    Es gelten die gleichen Bedingungen zur Kostenreduzierung bzw. Kostenbeitragsfreiheit (Berlinpass-BuT bzw. Härtefallregelung nach § 4 Abs. 4 TKBG) wie bei der Beantragung eines Kita-Gutscheins. Weiterführende Informationen zum Bildungssystem entnehmen Sie bitte dem “Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule” (siehe unten). Mehrsprachige Informationen finden Sie auch im “Informationspaket für Geflüchtete” des Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration (siehe unten).

  • Frühe Hilfen

    Vorsorge ist das beste Mittel, Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Risiken, die im Alltag von Familien in belastenden Lebenslagen entstehen können, müssen frühzeitig erkannt werden. Diesen Familien soll von Anfang an eine verlässliche Hilfe und Begleitung angeboten werden. Frühzeitig bedeutet, die Eltern schon während der Schwangerschaft und besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes zu unterstützen. In dieser Zeit zeigt sich, ob es gelingt, eine stabile Eltern-Kind-Bindung aufzubauen, die Grundlage für das körperliche und seelische Wohl des Kindes ist. In Tempelhof-Schöneberg gibt es eine Vielzahl an Angeboten im Rahmen der Frühen Hilfen. Einen Verweis auf berlinweite Kontaktpersonen finden Sie unten.

  • Familien- und Nachbarschaftszentren

    Familien- und Nachbarschaftszentren leisten einen wesentlichen Beitrag im Rahmen der Frühen Hilfen. Sie bieten Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder sowie Treffpunktmöglichkeiten für Familien, z.B. in Form von Eltern-Kind-Cafés oder Familienclubs. Auch finden hier Familienbildungs- und Beratungsangebote für Eltern mit Schwerpunkten wie Erziehungskompetenz, Gesundheitsförderung, Haushaltskompetenz oder Spracherwerb, statt. Darüber hinaus bieten die Zentren Orientierung über Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien im Sozialraum. Die Angebote sind niedrigschwellig, d.h. ohne formale Hürden, interkulturell und zumeist kostenfrei. Die Beteiligung der Eltern an allen Umsetzungsprozessen ist dabei ein Grundprinzip der Arbeit.

    Familien- und Nachbarschaftzentren richten sich vor allem an werdende Eltern und Familien mit jüngeren Kindern des Sozialraumes. Ziel der Angebote der Familien- und Nachbarschaftszentren in Tempelhof-Schöneberg ist es Eltern, insbesondere auch Familien mit Migrations- und Fluchthintergrund, zu stärken. Eine berlinweite Übersicht aller Familienzentren des Landesprogramms finden Sie unten.

  • Regionaler Sozialdienst (RSD)

    Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Regionalen Sozialdienst (RSD) wenden. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie bei familienrechtlichen Konflikten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind wichtige Leitlinien der Arbeit. Kontaktpersonen für Tempelhof-Schöneberg finden sie hier.
    Die Jugendämter der anderen Bezirke finden Sie unten.

  • Hilfen zur Erziehung

    Die Hilfen zur Erziehung sind in Deutschland staatliche Leistungen und gesetzlich geregelt in §§ 27-40 des SGB VIII. Personensorgeberechtigte – meist die Eltern, gegebenenfalls ein Vormund oder Pfleger – haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII). Es besteht also kein Anspruch auf eine bestimmte Hilfeform, sondern nur auf eine geeignete und notwendige Hilfe. Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote von ambulanten und (teil-)stationären Erziehungshilfen, bspw. Soziale Gruppenarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Heimerziehung, betreute Wohnform und Intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung.

    Die Grundlage für die Gewährung entsprechender pädagogischer Angebote ist das Hilfeplanverfahren, in dem sowohl die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen sowie das Jugendamt beteiligt werden müssen. Um Hilfen zur Erziehung zu beantragen wenden Sie sich an den Regionalen Sozialdienst (RSD) des zuständigen Jugendamtes. Kontaktpersonen für Tempelhof-Schöneberg finden sie hier. Die Jugendämter der anderen Bezirke finden Sie unten.

  • Eingliederungshilfe

    Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenständigen Anspruch auf Eingliederungshilfe, unabhängig vom Erziehungshilfebedarf ihrer Eltern. Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist in § 35a des SGB VIII i.V.m. SGB XII geregelt und wird in verschiedenen Formen geleistet:

    • als Hilfe in ambulanter Form, zumeist psychotherapeutische Leistungen / Lerntherapie
    • als Hilfe in teilstationärer Form in Tageseinrichtungen oder in geeigneten Pflegefamilien
    • als stationäre Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder
    • bei Pflegepersonen

    Im Einzelfall können Hilfen zu einer angemessenen Schul- oder Berufsausbildung oder auch Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes hinzukommen. Eingliederungshilfen sollen nach Möglichkeit im normalen Alltag der Betreuung, Förderung und Erziehung stattfinden und nahe an der Lebenswelt des jungen Menschen orientiert sein. Die gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher hat deshalb vor allem in Einrichtungen Vorrang.

    Um Eingliederungshilfe zu beantragen wenden Sie sich an den Regionalen Sozialdienst (RSD) des zuständigen Jugendamtes. Die Fachkraft klärt mit den Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung, welche Hilfe im Einzelfall erforderlich ist. Im Beratungsgespräch erfahren Sie, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Kontaktpersonen für Tempelhof-Schöneberg finden sie hier. Die Jugendämter der anderen Bezirke finden Sie unten.

    HINWEIS:
    Für Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis gelten – für die Dauer des Aufenthalts – die gleichen sozialrechtlichen Regelungen wie für Deutsche ohne Zuwanderungsgeschichte. Problematisch ist die sozialrechtliche Situation jedoch von noch nicht anerkannten Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie Geduldeten. Beide Gruppen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. §§ 4 und 6 des AsylbLG sehen für die ersten fünfzehn Monate lediglich eine medizinische Grund- beziehungsweise Minimalversorgung für Asylbewerber_innen vor. Diese haben demnach in der Regel keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Dennoch empfiehlt sich für junge Menschen mit Behinderung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Beratung im RSD in Anspruch zu nehmen. Auch wenn kein Rechtsanspruch vorliegt, gibt es Ausnahmen für Härtefälle.

  • Kinderschutz

    Wenn Kinder und Jugendliche in existentielle Not geraten, Gewalt und Vernachlässigung erleben und in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen drohen, liegt eine sogenannte Kindeswohlgefährdung vor. In solchen Situationen brauchen Kinder, Jugendliche und Eltern Hilfe und Unterstützung, die sie durch das Jugendamt erhalten. Grundlage für den Kinderschutz sind die gesetzlichen Regelungen nach §§ 8a, 42 ff. SGB VIII und das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) i.V.m. Berliner Kinderschutzgesetz (KiSchuG).

    Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen, können Sie sich mit dem Krisendienst in Verbindung setzen. Der Krisendienst in Tempelhof-Schöneberg ist von 8 bis 18 Uhr unter der Tel.: (030) 90277-5555 erreichbar. Nach 18:00 Uhr und an den Wochenenden wenden Sie sich bitte an die Notdienste:

    • Kindernotdienst: Tel.: (030) 610061
    • Jugendnotdienst Tel.: (030) 610062
    • Mädchennotdienst Tel.: (030) 610063

    Kinder und Jugendliche können dort auch aufgenommen werden, wenn sich die Situation zugespitzt hat (siehe unten).

    Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben nach §8b des SGB VIII Anspruch auf Beratung bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung und können sich an die Kinderschutzkoordination im Jugendamt oder Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg wenden. Weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden Sie unter “Kinderschutz” auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (siehe unten).

  • Erziehungs- und Familienberatung

    Ein Leben ohne Konflikte gibt es nicht. Auch in der Familie muss man sich immer wieder auseinandersetzen und Schwierigkeiten überwinden. Da kann die fachkundige Unterstützung durch die Mitarbeiter_innen einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) helfen, die Situation gemeinsam zu bewältigen. Die Beratungsstellen erbringen Leistungen nach § 28 SGB VIII, in Verbindung mit Angeboten zur

    • Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII
    • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII
    • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge nach § 18 SGB VIII
    • Beratung für junge Volljährige auf Grundlage § 41 SGB VIII

    Jugendliche (ab 14 Jahre), deren Eltern, Familien und weitere Bezugspersonen können mit “kleinen” und “großen” Familienproblemen in die EFB kommen. Wenn sich im Beratungsprozess eine Therapie als notwendig herausstellt ist die EFB bei der Vermittlung behilflich. Alles, worüber gesprochen wird, ist durch die gesetzliche Schweigepflicht geschützt. Ohne ihre ausdrückliche Zustimmung werden – auch an Stellen des Bezirksamtes – keine Informationen weitergegeben. Sie können die Hilfe auch anonym in Anspruch nehmen.

    In Tempelhof-Schöneberg gibt es mehrere Beratungsstellen. Berlinweite Erziehungs- und Familienberatungsstellen finden Sie unten.

  • Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

    Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (KJFE) sind Einrichtungen der Jugendarbeit für Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren, die vielfältige Angebote zur Gestaltung der Freizeit machen. Manche Einrichtungen bieten nur Angebote für Kinder (bis 14 Jahre), andere ausschließlich für Jugendliche an. Auch das Programm unterscheidet sich je nach örtlicher Lage, inhaltlichen Schwerpunkten und Bedarfen und natürlich aufgrund der Interessen der Besucher_innen.

    Die KJFEs des Bezirks mit ihren Angeboten, Zielgruppen, Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten finden Sie hier. Einen tollen Überblick bietet auch der von Kindern und Jugendlichen entwickelten Stadtplan. Er zeigt viele Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Bezirk. Der gedruckte Plan kann im Jugendamt bestellt oder abgeholt werden.

  • Jugendberufsagentur (JBA)

    Die Jugendberufsagentur soll Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung und Beschäftigung bringen und damit eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft ermöglichen. Die Wege in die Arbeitswelt sollen dabei so gestaltet werden, dass sich allen Jugendlichen gute und nachhaltige Zukunftsperspektiven eröffnen. Übergreifendes Ziel der Jugendberufsagentur Berlin ist es, jeden jungen Menschen (bis 25 Jahre alt) zu einem Berufsabschluss zu führen. Dazu wird in der JBA folgendes angeboten:

    • umfassende Beratung
    • Klärung der individuellen Perspektiven
    • Unterbreitung eines realistischen Qualifizierungsangebots
    • Begleitung bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss oder im Einzelfall bei Bedarf bis zur Beschäftigungsaufnahme

    Die Jugendberufsagentur Berlin steht in allen zwölf Bezirken Schüler_innen der weiterführenden Schulen, jungen Menschen mit Behinderung sowie Studienabbrecher_innen offen (siehe unten). In Tempelhof-Schöneberg finden Sie die JBA und ihre Netzwerkpartner_innen hier.

Gesundheit

Ärztliche Untersuchung eines Mädchens mit einem Stethoskop

In Deutschland gibt es ein umfangreiches System der gesundheitlichen Versorgung. Menschen mit Fluchthintergrund haben Ansprüche auf Beratung und Unterstützung. Das Gesundheitsamt hat in diesem Kontext verschiedene Aufgaben, die mehrere Fachbereiche umfassen.

  • Frühe Hilfen

    Auch im Gesundheitsamt gibt es Angebote im Bereich „Frühe Hilfen“. Familienhebammen und Familien-Gesundheit-und Kinderkrankenpfleger_innen betreuen bei Bedarf (werdende) Eltern. Die Betreuung in der häuslichen Umgebung kann – auch schon vorgeburtlich – bis zum 1. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Wenn sich die Schwangeren oder Eltern in einer sehr belasteten familiären Situation befinden, kann die Unterstützung auch bis zum 3. Lebensjahr erfolgen. Die Belastungen können sowohl im gesundheitlichen Bereich liegen als auch psychosoziale Ursachen haben. Das Angebot ist freiwillig und kostenfrei. Der „Fahrplan – Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt?“ gibt wichtige Tipps und enthält Kontaktadressen in Tempelhof-Schöneberg (siehe unten). Die Beauftragten für den Bereich “Frühe Hilfen” im Jugendamt und Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg finden Sie hier.

  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)

    Der Sozialpädagogische Bereich im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst unterstützt Sie bei Fragen rund um die Geburt und die Versorgung von Neugeborenen und Säuglingen (siehe auch Frühe Hilfen.). Auch bei Themen wie präventive gesundheitsbezogene Informationen, Beratung bei familiären, sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen Fragen & Problemen, können Sie den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst kontaktieren.

    Der ärztliche Bereich im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist für die körperlichen Untersuchungen vor dem Besuch einer Kita/ Kindertagespflege oder Schule sowie für Beratungen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr, zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Beratung bei Fragen zur Gesundheit, zum Entwicklungsstand und zum Impfstatus. Die Vornahme von Impfungen und Untersuchungen bei nicht krankenversicherten Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen steht im Vordergrund. Der KJGD Tempelhof-Schöneberg arbeitet sozialkompensatorisch und subsidiär und ist an mehreren Standorten tätig.

  • Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)

    Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst hilft Ihnen, wenn Sie sich Sorgen um die psychische Entwicklung ihres Kindes machen (bspw. Verhaltensstörungen, Ängste, seelische Störungen nach Gewalt- oder Fluchterlebnissen, etc.). Die Beratung kann auf Deutsch, Englisch oder Türkisch durchgeführt werden. Bei anderen Sprachen wird ein_e Dolmetscher_in hinzugezogen. Weitere Informationen und die Kontaktdaten des KJPD Tempelhof-Schöneberg finden Sie hier.

  • Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

    Wenn Sie sich um die Entwicklung ihres Kindes sorgen, können Sie sich an ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) wenden. Die Fachkräfte fördern, diagnostizieren und behandeln Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen und drohenden oder bestehenden Behinderungen aller Art, von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Das Angebot des SPZ umfasst medizinisch-therapeutische, psychologisch-heilpädagogische und sozialrechtliche Angebote. Informationen und Kontaktdaten der SPZ im Land Berlin finden Sie unten.

Bildung

lernende Kinder

Der nachfolgende Abschnitt stellt die wichtigsten Informationen im Bereich Bildung für Familien mit Fluchthintergrund in Tempelhof-Schöneberg zur Verfügung. Weiterführende Informationen zum Bildungssystem entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule (siehe unten). Mehrsprachige Informationen finden Sie im “Informationspaket für Geflüchtete” des Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration (siehe unten).

  • Berliner Schulsystem

    Eine gute Übersicht über relevante Informationen für Familien mit Fluchthintergrund zum Berliner Bildungssystem finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (siehe unten):

    • mehrsprachige Elterninformationen zum Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT)
    • den mehrsprachigen Film „Berliner Schulen“: Der Film begleitet Berliner Schüler_innen von der Einschulung bis zum Schulabschluss und zeigt die Bedeutung von Schulbildung als Grundlage für eine berufliche Qualifizierung.
    • die Broschüre Berliner Bildungs-ABC informiert Neu-Berliner_innen über die Berliner Bildungslandschaft. Von der Vorschule bis zur beruflichen Bildung erhalten Sie einen Überblick über alle Möglichkeiten und Besonderheiten des Berliner Schulsystems.

    Das bezirkliche Schulamt

    Allgemeine und organisatorische Fragen zu „äußeren“ schulischen Angelegenheiten, wie bspw. zur Schulplatzvergabe richten Sie bitte an das bezirkliche Schulamt Tempelhof-Schöneberg („Schulträger“). Grundsätzlich ist es so, dass das bezirkliche Schulamt zeitnah einen Schulplatz bereitstellen muss, der dem Alter, der Sprachkompetenz und den gesundheitlich bedingten Bedürfnissen angemessen ist.

    Die Schulaufsicht der Senatsverwaltung

    Die Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Regionalen Außenstelle Tempelhof-Schöneberg ist für alle “inneren” schulischen Angelegenheiten, dabei insbesondere auch für das pädagogische Personal zuständig und berät bei Fragen zum Bildungsweg, einem geplanten Schulwechsel oder einem sozialpädagogischen Förderbedarf.

    Ebenfalls finden Sie hier Ansprechpersonen für Probleme, die sich nicht in der Schule klären lassen, wie bspw. Beschwerden zu Schulnoten oder Zeugnissen. Die Sprachstandsfeststellung für Kinder ohne Deutschkenntnisse findet ebenfalls bei der Schulaufsicht/ Koordinierungsstelle für Willkommensklassen statt.

  • Bildungsübergänge

    Vorschulische Sprachförderung

    Alle Kinder, die im übernächsten Schuljahr schulpflichtig werden, müssen an einer vorschulischen Sprachstandsfeststellung teilnehmen. Damit soll ein eventueller Bedarf für eine Sprachförderung erkannt werden, die die Kinder gut auf die Schulzeit vorbereitet. Sie werden von Ihrem Schulamt schriftlich zur Sprachstandsfeststellung ihres Kindes eingeladen. Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung ist Pflicht. Sie wird von Sprachberaterteams in Ihrem Bezirk durchgeführt. Wird festgestellt, dass Ihr Kind einen Sprachförderbedarf hat, ist es zur Teilnahme an einer Sprachförderung verpflichtet. Die Sprachförderung dauert 18 Monate und findet vom 1. Februar bis zum 31. Juli des Folgejahres statt. In dieser Zeit wird Ihr Kind an fünf Tagen in der Woche, fünf Stunden täglich in einer Kita, Tagespflege oder einer Sprachfördergruppe gefördert. Ihr Schulamt fordert Sie schriftlich zur Teilnahme Ihres Kindes an der vorschulischen Sprachförderung auf. Mit diesem Brief wird Ihnen auch mitgeteilt, welche Kitas in Ihrer Nähe die Sprachförderung anbieten. Mehrsprachige Elterninformationen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (siehe unten).

    Einschulung in die Grundschule

    Für alle Schulanfänger_innen und ihre Eltern gibt es die Broschüre “Los geht`s. Der erste Schultag” (siehe unten) mit allen wichtigen Themen und Fragen rund um die Grundschule. Das Kind erhält die Broschüre in der ersten Schulwoche. Sie enthält Auskünfte über den Schulalltag, die Nachmittagsbetreuung oder das Zeugnis ohne Noten.

    Übergang in die weiterführende Schule

    Nach der Grundschulzeit können sich die Familien zwischen zwei weiterführenden Schularten entscheiden. Die Grundschulen beraten die Eltern bei dieser Entscheidung. Es wird eine Förderprognose für die Integrierte Sekundarschule oder das Gymnasium gegeben. Beide Schularten führen zum Abitur. Eine Besonderheit sind die Gemeinschaftsschulen, in denen ein gemeinsames und individuelles Lernen von der 1. bis zur 10. Klasse, teilweise sogar bis zur 12. bzw. 13. Klasse angeboten wird. Nach der 10. Klasse kann der Bildungsweg auch an Oberstufenzentren (OSZ) fortgesetzt werden, entweder für die berufliche Qualifizierung oder am Beruflichen Gymnasium für den berufsorientierten Weg zum Abitur.

    Jede weiterführende Schule hat Kriterien für die Aufnahme von Schüler_innen festgelegt. An einigen weiterführenden Schulen ist der Übergang von der Grundschule bereits ab der 5. Klasse möglich. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (siehe unten)

    Übergang Schule – Beruf

    Der Übergang von der Schule in Ausbildung bzw. ins Berufsleben bietet eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten und sollte gut informiert begangen werden. Allgemeine Informationen zu Bildungsstätten und Unterstützungsmöglichkeiten wie Ausbildungs- und Studienförderung (BAföG), sowie weiterführende Informationen zu Themen wie Praktika, Auslandsaufenthalte und Freiwilligendienste erhalten Sie auf den Seiten des Berliner Familienportals (siehe unten).

    Sämtliche bezirkliche Angebote der Jugendberufshilfe gebündelt unter einem Dach finden Sie im Netzwerk der Jugendberufsagentur Tempelhof-Schöneberg. Eine weitere kompetente Kontaktstelle für individuelle Begleitung und Beratung, Kompetenzerfassung, Orientierung und Vermittlung ist das Jugendberatungszentrum Check-Up (siehe unten).

RECHTE

Drei Kinder lesen im Park auf der Wiese gemeinsam ein Buch

In Deutschland gibt es Grundrechte: d.h. alle Menschen in Deutschland haben die gleichen Rechte unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht oder politischer Meinung. Für Kinder und Jugendliche sind außerdem folgende Rechte besonders wichtig: die internationalen Kinderrechte und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

  • Internationale Kinderrechte

    Alle Kinder – egal wo sie leben, von wo sie kommen, wie alt sie sind, wie sie aussehen oder welcher Religion sie angehören – haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Beteiligung, auf Bildung, auf Gesundheit, auf eine eigene Meinung und viele weitere Rechte, die im Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (auch VN-Kinderrechtskonvention oder UN-Kinderrechtskonvention) verankert sind. Diese Kinderechtskonvention gilt für alle Kinder und Jugendlichen, die jünger als 18 Jahre sind. Sie wurde von fast allen UN Mitgliedstaaten ratifiziert, mit der Ausnahme von Südsudan und USA.

    Gleichheit
    Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)

    Gesundheit
    Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)

    Bildung
    Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)

    Spiel und Freizeit
    Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)

    Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
    Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)

    Schutz vor Gewalt
    Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)

    Zugang zu Medien
    Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)

    Schutz der Privatsphäre und Würde
    Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)

    Schutz im Krieg und auf der Flucht
    Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)

    Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
    Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)

  • Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

    Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch über seine Sexualität frei bestimmen kann und vor Übergriffen oder Sexualdelikten geschützt werden muss (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174 ff StGB). Die Freiheit vor Übergriffen verbaler, nonverbaler und körperlicher Art gilt demnach unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Das schließt mit ein, dass LSBTTIQ*-Personen (LSBTTIQ* = Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queer) aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht benachteiligt oder diskriminiert werden dürfen.

PFLICHTEN

Sozialarbeiterin im Gespräch mit einer Mutter zweier Kinder

Nach dem deutschen Grundgesetz sind Pflege und Erziehung der Kinder nicht nur das natürliche Recht der Eltern, sondern auch ihre Pflicht (GG, Art. 6). Auf die, aus Erfahrungen des Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg heraus, am häufigsten vernachlässigten Pflichten der Eltern wird im nachfolgenden Abschnitt genauer eingegangen.

  • Allgemeine Fürsorge

    Die Pflege eines Kindes beinhaltet die notwendige Grundversorgung. Hierzu zählen Ernährung, Hygiene und Förderung der Gesundheit. Außerdem benötigt jedes Kind Schutz und emotionale Zuwendung.

    Ernährung

    Die Ernährung des Kindes muss regelmäßig, ausreichend und altersentsprechend ausgewogen sein. Beispielsweise sollte ein gesundes Kindergartenkind feste Nahrung zu sich nehmen oder ein Schulkind wenigstens ein Pausenbrot essen, wenn Zeit oder Hunger zum Frühstück fehlte. In der Regel sollte täglich ein warmes Essen ermöglicht werden. Zu beachten sind:
    • Häufigkeit/ Regelmäßigkeit
    • Menge (Mangelernährung/ Übergewicht)
    • Qualität/ Nährwert (Pausenbrot für die Schule statt Süßigkeiten oder Chips)

    Körperpflege

    Die Hygiene zeigt sich in einer regelmäßigen, nicht übertriebenen Körperpflege. Dabei ist der Säugling vollständig auf die Körperpflege durch die Erziehungsperson angewiesen. Altersentsprechend ist dem Kind beizubringen, dass es seine Körperpflege selbst übernimmt und immer eigenverantwortlicher damit umgeht. Zusätzlich sollte eine Sauberkeit und Ordnung im Haushalt herrschen, die sich nicht gesundheitsschädlich auf das Kind auswirkt. Zu beachten sind:
    • Hygiene
    • Körpergeruch
    • Ungeziefer
    • Zahnpflege

    Kleidung/ Schuhe

    Zur Pflege zählt weiterhin eine Grundausstattung mit notwendiger, witterungs- und altersentsprechender Kleidung. Zu beachten sind:
    • Sauberkeit
    • Wetterfestigkeit
    • Größe (zu groß/ zu klein)

    Schlaf

    Kinder sollten unbedingt genug schlafen. Denn ein ungestörter Schlaf ist von wesentlicher Bedeutung für Gesundheit, Lernfähigkeit und Wachstum. Zu beachten sind:
    • Ort (fester Schlafplatz)
    • Ausstattung (Kinderbett, ggf. Matratzenunterlage)
    • Qualität und Quantität (Geräuschpegel, Schlafmenge)

    Betreuung / Emotionale Zuwendung durch Bezugsperson

    Zu den Grundbedürfnissen eines Kindes gehören neben Schutz, der Versorgung mit Nahrung und Wärme vor allem auch körperliche Nähe und Zuwendung. Diese sucht ein Kind nicht bei irgendwelchen Menschen, sondern bei Personen, denen es besonders vertraut: seinen Bezugspersonen. In den meisten Fällen sind das die Eltern, später auch andere für das Kind wichtige Menschen. Zu beachten sind:

    • Körperkontakt
    • Blickkontakt
    • Wertschätzung des Kindes
    • Vernachlässigung/ Überbehütung
    • Gewaltfreiheit
  • Aufsichtspflicht

    Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach §1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Aufsichtspflichtige Personen müssen wissen, wo sich die Ihnen zur Aufsicht anvertrauten Kinder und Jugendlichen befinden. Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Zu beachten sind:

    • Schutz vor Gefahren
    • keine Betreuung durch Geschwister unter 12 Jahren
    • Nutzung von Medien wie Handy, Tablet, PC, TV, etc.
    • Straßenverkehr/ Verkehrserziehung
  • Jugendschutz

    Der Jugendschutz setzt sich für die Stärkung, den Schutz und die Rechte der Kinder und Jugendlichen ein und ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Kinder und Jugendliche sollen im Aufwachsen vor negativen Einflüssen bewahrt und in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes wenden sich zum einen an Veranstalter und Gewerbetreibende und zum anderen geben sie Eltern wichtige Anhaltspunkte für den, dem Alter ihrer Kinder angemessenen Schutz vor Risiken und Gefährdungen. Der Jugendschutz ist auch Teil der Elterlichen Sorge. Zu beachten sind:

    • Aufenthalt in der Öffentlichkeit unter 16 Jahren bis 22:00 Uhr, ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr
    • Jugendgefährdende Veranstaltungen/ Betriebe/ Orte
    • Alkohol/ Tabakwaren/ weitere Suchtmittel
    • FSK 0/ 6/ 12/ 16/ 18 bei Filmen, Spielen, etc.

    Weiterführende Informationen sowie konkrete Fragen und Antworten zum Jugendschutz finden Sie auf den Seiten des Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg.

SICHERSTELLUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG

Krankes Kind untersucht Teddy mit Stethoskop

Wenn ihr Kind akut krank ist sollten Sie eine Kinderarztpraxis aufsuchen. Die Ärzt_innen helfen Ihnen und überweisen Sie, wenn nötig, zu einer Fachärztin oder einem Facharzt. In Notfällen und am Wochenende können Sie auch im Krankenhaus Hilfe finden. Für die Förderung der Gesundheit ist auch wichtig, dass die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen mit dem Kind regelmäßig wahrgenommen werden und bei entsprechenden Diagnosen eine Behandlung durchgeführt wird.

Weiterführende, mehrsprachige Informationen zum Thema Kindergesundheit finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (siehe unten) sowie im “Informationspaket für Geflüchtete” des Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration (siehe unten).

  • Krankenversicherungsschutz

    Grundsätzlich besteht in Deutschland die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V). Leistungsempfänger erhalten einen Versicherungsschutz, der dem Jobcenter, dem Sozialamt oder dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bezahlt wird. Die Kosten für ärztliche Behandlung, einen Krankenhausaufenthalt oder Medikamente trägt dann die Krankenkasse. Es ist deshalb wichtig, dass Sie und ihr Kind einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören.

    Die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (siehe unten) und Medizin Hilft e.V. (siehe unten) bieten kostenlose und anonyme Behandlung für alle an. Auch das Medibüro Berlin hilft in Krankheitsfällen und vermittelt anonyme und kostenlose Behandlung unabhängig vom Aufenthaltsstatus (siehe unten). In dringenden Notfällen sind zudem auch die Krankenhäuser verpflichtet, die notwendige Behandlung zu erbringen. Hier muss allerdings im Nachhinein die Kostenfrage mit dem Sozialamt geklärt werden.

  • Gesundheitsvorsorge

    Vorsorgeuntersuchungen

    Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (§ 25 SGB V). Im „Untersuchungsheft für Kinder“ (U-Heft) werden die Befunde der Untersuchungen dokumentiert. Das gelbe Heft wird den Eltern nach der Geburt von der Entbindungsstation oder durch die Hebamme übergeben.

    Es wird empfohlen die Vorsorgeuntersuchungen der 0-1 Jährigen, inklusive Prophylaxen und Hüftsonographie, vollständig durchführen zu lassen. Nach dem Berliner Kinderschutzgesetz (KiSchuG) wird die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen U4 – U9 zentral erfasst. Die Zentrale Stelle für das Einladungs- und Rückmeldewesen bei der Charité Berlin (siehe unten) erinnert Eltern, deren Kinder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht an einer anstehenden Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben. Ebenso sollte der Gesundheitscheck zu Impfungen und Vorsorgen für die älteren Kinder beachtet werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Untersuchungen finden Sie unten.

    Grundimmunisierung

    Bitte achten Sie auf eine nachgewiesene, vollständige Grundimmunisierung der 0-1 Jährigen entsprechend STIKO: Die Grundimmunisierung sollte ab dem 2. Lebensmonat beginnen und spätestens bei Erreichen des 14. Lebensmonats abgeschlossen sein. Die Termine dafür werden bei der Vorsorgeuntersuchung U3 festgelegt (siehe Vorsorgeuntersuchungen). Wenn keine Termine beim niedergelassenen Kinderarzt nachweislich vorliegen, werden diese vom KJGD Tempelhof-Schöneberg vergeben und dort realisiert. Die Vermittlung eines niedergelassenen Kinderarztes für die weitere Betreuung ist sinnvoll.

    Versäumen Sie nicht die Komplettierung der MMRV Impfung im 2. Lebensjahr. Die Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) wird im Regelfall mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt. Alternativ gibt es einen Vierfach-Impfstoff, der zusätzlich gegen Windpocken immunisiert. Weitere Impfempfehlungen finden Sie unten.

    Zahnvorsorge

    Die Förderung der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen steht im Vordergrund des Zahnärztlichen Dienstes Tempelhof-Schöneberg. Hier werden Zahnschäden, Zahnfehlstellungen und der Zustand des Zahnhalteapparates dokumentiert. Beratungstermine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Die kostenlose Möglichkeit zur Prophylaxe von Zahnerkrankungen ist für alle Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren gesetzlich geregelt (§ 22 SGB V). Geflüchtete Kinder und Jugendliche werden im Rahmen der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen erreicht.

KOOPERATION MIT SCHULE

8 Kinder sitzen auf einer Matte

Wenn Ihr Kind mindestens 6 Jahre alt ist, ist es schulpflichtig und soll möglichst schnell einen Schulplatz bekommen. Dazu müssen Sie Ihr Kind zuerst in der Koordinierungsstelle des Schulamtes Ihres Wohnbezirks anmelden. Die Schulbehörde entscheidet darüber, in welche Schule und in welche Klasse Ihr Kind eingeschult wird. Dabei werden das Alter, ein Sprachtest und die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes berücksichtigt. Anschließend melden Sie Ihr Kind in der Ihnen mitgeteilten Schule persönlich an.

  • Schulplatzvergabe

    Grundsätzlich ist es so, dass das bezirkliche Schulamt zeitnah einen Schulplatz bereitstellen muss, der dem Alter, der Sprachkompetenz und den gesundheitlich bedingten Bedürfnissen angemessen ist. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten der Schulplanung und Schulorganisation.

  • Erfüllung der Schulpflicht

    Kinder und Jugendliche müssen regelmäßig zur Schule gehen. Auch die Eltern/ Sorgeberechtigten sind in der Pflicht: Sie tragen die Verantwortung für einen kontinuierlichen und pünktlichen Schulbesuchs des Kindes. Dazu gehört auch:

    • Nutzung von Lehr- und Lernmitteln
    • Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht
    • Teilnahme am Unterricht an anderen Orten (Exkursionen/ Projektarbeit/ thematische Klassenreisen)
  • Betreuungszeiten

    Die Kinder haben ein Recht auf vereinbarte Betreuungszeiten in der Schule (Unterrichtszeit laut Stundentafel).

    • Halbtagsschule
    • Ganztagsangebote
    • Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung
  • Partizipation

    Schüler_innen und Sorgeberechtigte haben das Recht und die Pflicht, am Schulleben aktiv zu teilzunehmen, bspw.:

    • Mitarbeit in der Schüler- und Elternvertretung
    • Teilnahme am Elternabend/ Elternsprechtag
    • Elterncafé
    • Tag der offenen Tür

INTERNETVERWEISE

Bildung für Flüchtlinge

Hier finden Sie Informationen zum Thema Bildung für Familien mit Fluchthintergrund auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sprachen: DEUTSCH, ENGLISCH, ARABISCH Bildung für Flüchtlinge

Broschüre zum Kitaalltag

Hier finden Sie Informationen zum Kitaalltag auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sprachen: DEUTSCH, ENGLISCH, FRANZÖSISCH, ARABISCH, FARSI, TIGRINYA Broschüre zum Kitaalltag

Elterninformationen zu frühkindlicher Bildung

Hier finden Sie Informationen zu frühkindlicher Bildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sprachen: DEUTSCH, ENGLISCH, FRANZÖSISCH, SPANISCH, POLNISCH, TÜRKISCH, ARABISCH, VIETNAMESISCH Elterninformationen zu frühkindlicher Bildung

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Hier finden Sie Informationen zu Impfungen auf den Seiten des Robert Koch-Instituts. Sprachen: DEUTSCH, ENGLISCH, FRANZÖSISCH, ARABISCH, FARSI, TIGRINYA, ALBANISCH, DARI, BULGARISCH, KROATISCH, KURDISCH, PASHTU, POLNISCH, RUMÄNISCH, RUSSISCH, SERBISCH, TÜRKISCH, SPANISCH, VIETNAMESISCH, URDU Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Familienportal - Zuhause in Berlin

Hier finden Sie Informationen zu Bildungsstätten und Unterstützungsmöglichkeiten wie Ausbildungs- und Studienförderung (BAföG), sowie weiterführende Informationen zu Themen wie Praktika, Auslandsaufenthalte und Freiwilligendienste auf den Seiten des Berliner Familienportals. Sprachen: DEUTSCH Familienportal - Zuhause in Berlin

Flyer und Film zur Kindertagespflege

Hier finden Sie Flyer und Filme zum Thema Kindertagespflege auf den Seiten des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Sprachen: DEUTSCH, ENGLISCH, FRANZÖSISCH, ARABISCH, FARSI, TIGRINYA, DARI, KURDISCH, RUSSISCH,TÜRKISCH, Flyer und Film zur Kindertagespflege

Frühe Hilfen im Land Berlin

Hier finden Sie ein Verzeichnis der berlinweiten Angebote und Ansprechpersonen im Bereich Frühe Hilfen auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sprachen: DEUTSCH Frühe Hilfen im Land Berlin

Informationen zur Kindergesundheit

Hier finden Sie Informationen zum Thema Kindergesundheit auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Sprachen: DEUTSCH, ENGLISCH, FRANZÖSISCH, ARABISCH, FARSI, TIGRINYA, DARI, BULGARISCH, PASHTU, POLNISCH, RUMÄNISCH, RUSSISCH, SERBISCH, TÜRKISCH, SPANISCH, VIETNAMESISCH Informationen zur Kindergesundheit

Informationspaket für Geflüchtete

Hier finden Sie das Informationspaket für Geflüchtete des Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration. Sprachen: DEUTSCH, ENGLISCH, FRANZÖSISCH, ARABISCH, FARSI/DARI, RUSSISCH, SERBISCH, TÜRKISCH Informationspaket für Geflüchtete

Malteser Medizin

Hier finden Sie Informationen zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung auf den Seiten der Malteser Medizin. Sprachen: DEUTSCH Malteser Medizin

Medibüro Berlin

Hier finden Sie die Vermittlung von anonymen und kostenlosen Behandlungen in Krankheitsfällen durch das Medibüro Berlin - Netzwerk für das Recht auf Gesundheitsversorgung aller Migrant_innen. Sprachen: DEUTSCH Medibüro Berlin

Medizin Hilft e.V.

Hier finden Sie Informationen zur kostenlosen und anonymen Behandlung für Menschen ohne Krankenversicherung des Medizin Hilft e.V. Sprachen: DEUTSCH, ENGLISCH Medizin Hilft e.V.

Vorschulische Sprachförderung

Hier finden Sie Informationen zur vorschulischen Sprachförderung auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sprachen: DEUTSCH, ENGLISCH, FRANZÖSISCH, ARABISCH, FARSI, BULGARISCH, POLNISCH, KROATISCH, RUMÄNISCH, RUSSICH, SERBISCH, TÜRKISCH, VIETNAMESISCH Vorschulische Sprachförderung

Wohin nach der Grundschule?

Hier finden Sie Informationen und Orientierungshilfen zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schuleder auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sprachen: DEUTSCH Wohin nach der Grundschule?