Drucksache - 2134/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2134/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über die Beanstandung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat in ihrer Sitzung am 17. September 2020 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, den Sportentwicklungsplan für den Bezirk nach Erörterung in Fachausschüssen und der BVV zu beschließen. Das Inkrafttreten des Sportentwicklungsplanes setzt das Votum der BVV voraus. Dieser Beschluss ist insoweit zu beanstanden, als dass die BVV das Inkrafttreten des Sportentwicklungsplanes an das Vorliegen eines Votums der BVV knüpft. A) Begründung Der Beschluss ist wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften zu beanstanden. Nach §§ 36, 38 Bezirksverwaltungsgesetz (BzVG) obliegt dem Bezirksamt die Führung seiner Geschäfte. Eine Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung besteht nur im Rahmen des Es gibt jedoch keine rechtliche Grundlage dafür, ein Votum der BVV zur Bedingung für das Inkrafttreten des Sportentwicklungsplanes zu machen. Die Sportentwicklungsplanung wird in eigener Zuständigkeit durch das Schul- und Sportamt vorgenommen, ohne dass es einer Zustimmung der BVV bedarf. Diese verfügt über keine gesetzliche Kompetenzzuweisung, die ein solches Einwirken auf die Sportentwicklungsplanung zulassen würde. Darüber hinaus ist der Beschluss der BVV vom 17.09.2020 so unbestimmt, dass eine Umsetzung nicht möglich ist. So verhält sich der Beschluss nicht zu der Frage, in welcher Form das Votum der BVV vorliegen muss, d.h. ob das Inkrafttreten des Sportentwicklungsplanes an eine Zustimmung der BVV geknüpft werden soll (positives Votum) oder ob lediglich ein Votum gleich welchen Inhaltes ausreichend sein soll. Soweit das Bezirksamt ersucht wird, den Sportentwicklungsplan für den Bezirk nach Erörterung in Fachausschüssen und der BVV zu beschließen, soll an dem bisherigen Verfahren der Vorstellung des Sportentwicklungsplanes festgehalten und somit die BVV im Rahmen der Kompetenzzuweisung beteiligt werden. B) Rechtsgrundlagen § 18 BezVG; § 36 BezVG; § 38 BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 29.09.2020 Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeister v. Dassel |
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