Drucksache - 0362/III  

 
 
Betreff: Nachbesserung des Seniorenmitwirkungsgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Gruppe der Grauen, Fraktion der CDU Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe Graue
   Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
18.03.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.06.2007
3. Beschluss vom 22.06.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.11.2007
5. Zwischenbericht vom 23.11.2007
6. Zwischenbericht vom 09.06.2008
Anlage zum Zwischenbericht
7. Zwischenbericht vom 13.08.2008
Anlage zum Zwischenbericht
8. Version vom 17.10.2008
9. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.02.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                    27. 01. 2010 Abt. Soziales und Bürgerdienste                                                                      (918) 42662

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                   0362/III

                                               

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 Nachbesserung des Seniorenmitwirkungsgesetzes

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.6.2007 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache Nr. 0362/III):

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass das Seniorenmitwirkungsgesetz und die Wahlordnung zu den bezirklichen Seniorenvertretungen noch in dieser Legislaturperiode nachgebessert werden. Die Novellierung sollte umgehend geschehen, damit sich die Bezirksämter auf die Veränderung des Gesetzes und der Wahlordnung einstellen können.

Im Rahmen der Erneuerung des Gesetzes muss eine breite Diskussion mit der Landesseniorenvertretung, dem Landesseniorenbeirat, den Betroffenen und Interessierten sowie allen Parteien geführt werden. In diese Diskussion müssen sowohl die positiven als auch die negativen Erkenntnisse und Erfahrungen der ersten Wahl nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit einbezogen werden.

Denkbar wäre z. B. eine Erhöhung der Wahlbeteiligung durch einen berlinweiten Wahltag, der an die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen gekoppelt ist. Die Wahlmöglichkeiten für Menschen in Heimen müssen unterstützt werden. Dringend notwendig für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen ist auch, dass eine Befreiung vom Zuwendungsrecht hin zur Kostenrechnung vorgenommen wird.“

 

Das Bezirksamt hat am   02.02.2010    beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt informierte in seinem 3. Zwischenbericht  in der BVV am 16.10.2008  über das Schreiben der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, in dem diese eine breite Diskussion zur Erneuerung des Gesetzes ankündigte. Diese Diskussion hat zwischenzeitlich in den verschiedenen Gremien stattgefunden.

Eine Reaktion darauf ist seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales  allerdings bis heute zu vermissen.


Auf Initiative der Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf hat der RdB in seiner Sitzung am 20.08.2009 eine entsprechende Vorlage auf die Tagesordnung gesetzt mit folgendem Beschlussentwurf:

  „Der Rat der Bürgermeister beschließt,  den Senat von Berlin aufzufordern, das Berliner
  Seniorenmitwirkungsgesetz bis zur wahrscheinlichen  Neuwahl 2011 dahingehend zu
  ergänzen, dass

  - die Wahlen zu bezirklichen Seniorenvertretungen berlinweit am gleichen Tag  
     stattfinden
;

  - alle Seniorinnen und Senioren durch öffentlichen Aufruf in den Bezirken auf die Wahlen

        aufmerksam gemacht werden;

     - die Kandidatinnen und Kandidaten auf Bezirkswahllisten mit Bild, Alter und Zielen/

       Arbeitsvorstellungen (z.B. auf 300 Anschläge begrenzt) spätestens 30 Tage vor

       dem Wahltag durch Auslegung der Kandidatenliste in allen bezirklichen Einrichtungen

       bekannt gemacht werden;

     - die Briefwahl sofort nach Auslegung der Kandidatenliste an Arbeitstagen bis zum letzten

       Arbeitstag vor dem Wahltag möglich ist;

     - eine Vertretungsregelung erarbeitet wird, die auch bei längerer Nichtausübung des

       Mandats garantiert, dass alle Aufgaben der Seniorenvertretungen Bezirke/Land erledigt

       werden;

     - die Bezirkshaushalte durch eventuelle Mehrkosten, die durch die Wahl der    
       Seniorenvertretungen entstehen, nicht zusätzlich belastet werden.

 

Zwischenzeitlich fand am 05.11.2009 im Rahmen der 48. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit, berufliche Bildung und Soziales des Abgeordnetenhauses Berlin eine Anhörung zum Seniorenmitwirkungsgesetz statt. Als Sachverständige kamen Vertreter/innen des Landesseniorenbeirates, der Landesseniorenvertretung, der Vorsitzende des RdB-Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und Migration sowie Vertreter der beiden Senatsverwaltungen für Inneres und für Justiz zu Wort. Ebenfalls gehört wurde die Vertreterin des Rates der Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen. Die Diskussion betraf insbesondere die § 1-6 und den § 9 des Gesetzes (Wortprotokoll unter www.parlament-berlin.de)

 

Die  Vorlage der Bezirksbürgermeisterin von Charlottenburg-Wilmersdorf wurde im RdB-Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und Migration im 03.12.2009 beraten und dem Beschlussentwurf wurde mit oben dargestellten Änderungen mit Ausnahme der Forderung einer Briefwahlmöglichkeit, die fallengelassen wurde, zugestimmt. 

 

In Folge ist der RdB  in seiner Sitzung am 17.12.2009 der Empfehlung seines Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und Migration gefolgt. Der bezirkliche Beteiligungsprozess war damit abgeschlossen, wesentliche Zielstellungen des BVV-Antrages wurden bezirksübergreifend transportiert. Die Forderung des Antrages, die Wahlmöglichkeiten für Menschen in Heimen zu verbessern, ist Gegenstand der Beratung über das Wohnteilhabegesetz, über dessen aktuellen Stand das Bezirksamt gesondert berichtet. Die Umwandlung der Zuwendung der Seniorenvertretung in einen Leistungsvertrag muss im Zusammenhang mit einer möglicherweise generellen Umstellung von Zuwendungs- in Leistungsverträge gesehen werden. Hier ist die Diskussion und die Prüfung der zu beachtenden Fragen erst am Anfang, so dass das Bezirksamt vorerst beim bisherigen Verfahren bleibt. 

 

Über den weiteren Verlauf und die Ergebnisse der Diskussion zum Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz wird das Bezirksamt im zuständigen Fachausschuss berichten.

 

 

 Rechtsgrundlage:

 §36 BezVG in Verbindung mit §13 Abs. 3 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:           keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                                   keine

 

 

Berlin, den 2. Februar 2010

 

 

 

Dr. Hanke                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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