Drucksache - 0362/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite Bezirksamt
Mitte von Berlin
27. 01. 2010 Abt. Soziales und Bürgerdienste
(918) 42662 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin
0362/III Vorlage -
zur Kenntnisnahme – Nachbesserung des Seniorenmitwirkungsgesetzes Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.6.2007 folgenden
Beschluss gefasst (Drucksache Nr. 0362/III): „Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales und dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass das
Seniorenmitwirkungsgesetz und die Wahlordnung zu den bezirklichen
Seniorenvertretungen noch in dieser Legislaturperiode nachgebessert werden. Die
Novellierung sollte umgehend geschehen, damit sich die Bezirksämter auf die
Veränderung des Gesetzes und der Wahlordnung einstellen können. Im Rahmen
der Erneuerung des Gesetzes muss eine breite Diskussion mit der
Landesseniorenvertretung, dem Landesseniorenbeirat, den Betroffenen und
Interessierten sowie allen Parteien geführt werden. In diese Diskussion müssen
sowohl die positiven als auch die negativen Erkenntnisse und Erfahrungen der
ersten Wahl nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit einbezogen werden. Denkbar
wäre z. B. eine Erhöhung der Wahlbeteiligung durch einen berlinweiten Wahltag,
der an die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen
gekoppelt ist. Die Wahlmöglichkeiten für Menschen in Heimen müssen unterstützt
werden. Dringend notwendig für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen
ist auch, dass eine Befreiung vom Zuwendungsrecht hin zur Kostenrechnung
vorgenommen wird.“ Das
Bezirksamt hat am
02.02.2010
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das
Bezirksamt informierte in seinem 3. Zwischenbericht in der BVV am 16.10.2008 über das Schreiben der Senatorin für Integration, Arbeit und
Soziales, in dem diese eine breite Diskussion zur Erneuerung des Gesetzes
ankündigte. Diese Diskussion hat zwischenzeitlich in den verschiedenen Gremien
stattgefunden. Eine
Reaktion darauf ist seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
Soziales allerdings bis heute zu
vermissen.
„Der Rat der Bürgermeister beschließt, den Senat von Berlin aufzufordern, das
Berliner - die Wahlen zu bezirklichen Seniorenvertretungen berlinweit
am gleichen Tag - alle Seniorinnen und Senioren durch öffentlichen Aufruf in
den Bezirken auf die Wahlen aufmerksam gemacht
werden; - die Kandidatinnen und Kandidaten auf
Bezirkswahllisten mit Bild, Alter und Zielen/ Arbeitsvorstellungen (z.B. auf
300 Anschläge begrenzt) spätestens 30 Tage vor dem Wahltag durch Auslegung
der Kandidatenliste in allen bezirklichen Einrichtungen bekannt gemacht werden; - die Briefwahl sofort nach Auslegung der
Kandidatenliste an Arbeitstagen bis zum letzten Arbeitstag vor dem Wahltag
möglich ist; - eine Vertretungsregelung erarbeitet
wird, die auch bei längerer Nichtausübung des Mandats garantiert, dass alle
Aufgaben der Seniorenvertretungen Bezirke/Land erledigt werden; - die Bezirkshaushalte durch eventuelle
Mehrkosten, die durch die Wahl der Zwischenzeitlich
fand am 05.11.2009 im Rahmen der 48. Sitzung des Ausschusses für Integration,
Arbeit, berufliche Bildung und Soziales des Abgeordnetenhauses Berlin eine
Anhörung zum Seniorenmitwirkungsgesetz statt. Als Sachverständige kamen
Vertreter/innen des Landesseniorenbeirates, der Landesseniorenvertretung, der
Vorsitzende des RdB-Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und
Migration sowie Vertreter der beiden Senatsverwaltungen für Inneres und für
Justiz zu Wort. Ebenfalls gehört wurde die Vertreterin des Rates der Vorsteherinnen
und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen. Die Diskussion betraf
insbesondere die § 1-6 und den § 9 des Gesetzes (Wortprotokoll unter
www.parlament-berlin.de) Die Vorlage der Bezirksbürgermeisterin von
Charlottenburg-Wilmersdorf wurde im RdB-Ausschuss für Gesundheit, Soziales,
Gleichstellung und Migration im 03.12.2009 beraten und dem Beschlussentwurf
wurde mit oben dargestellten Änderungen mit Ausnahme der Forderung einer
Briefwahlmöglichkeit, die fallengelassen wurde, zugestimmt. In Folge ist der RdB in seiner Sitzung am 17.12.2009 der
Empfehlung seines Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und
Migration gefolgt. Der bezirkliche Beteiligungsprozess war damit abgeschlossen,
wesentliche Zielstellungen des BVV-Antrages wurden bezirksübergreifend
transportiert. Die Forderung des Antrages, die Wahlmöglichkeiten für Menschen
in Heimen zu verbessern, ist Gegenstand der Beratung über das
Wohnteilhabegesetz, über dessen aktuellen Stand das Bezirksamt gesondert
berichtet. Die Umwandlung der Zuwendung der Seniorenvertretung in einen
Leistungsvertrag muss im Zusammenhang mit einer möglicherweise generellen
Umstellung von Zuwendungs- in Leistungsverträge gesehen werden. Hier ist die
Diskussion und die Prüfung der zu beachtenden Fragen erst am Anfang, so dass
das Bezirksamt vorerst beim bisherigen Verfahren bleibt. Über den
weiteren Verlauf und die Ergebnisse der Diskussion zum Berliner
Seniorenmitwirkungsgesetz wird das Bezirksamt im zuständigen Fachausschuss
berichten. Rechtsgrundlage: §36 BezVG in Verbindung mit §13 Abs. 3
BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den
2. Februar 2010 Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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