Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die mittlerweile gängige Praxis des verbotswidrigen Haltens und Parkens, bei dem andere Verkehrsteilnehmer - insbesondere Fußgänger und Radfahrer - behindert werden, stärker zu ahnden.
Hierbei ist dem Tatbestand der Behinderung Rechnung zu tragen und bei der Höhe der Bußgeldzumessung zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer Fahrzeugumsetzung ist im Regelfall zu prüfen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2014 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zum Zwecke der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die mittlerweile gängige Praxis des verbotswidrigen Parkens im Kreuzungs- und Einmündungsbereich von Straßen und Mittelstreifen umgehend zu bekämpfen.
Hierbei ist jede Duldung durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder die Polizei zu unterlassen und in der Regel eine Fahrzeugumsetzung zur Gefahrenabwehr vorzunehmen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2014 zu berichten.