Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, unter welcher planungsrechtlichen Situation und der Möglichkeit zur Direktvergabe an Wohnungsbaugesellschaften, die kriegsbedingte Baulücke in der Schillerstraße 37-39 mit der in den 1950er Jahren festgesetzten Nutzung als öffentlicher Parkplatz als Referenzprojekt für innerstädtischen notwendigen sozialen Wohnungsbau beplanbar wird.
Der BVV ist bis zum 31.08.2013 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die kriegsbedingte Baulücke mit der in den 1950er Jahren festgesetzten Nutzung als öffentlicher Parkplatz als Referenzprojekt für innerstädtischen sozialen Wohnungsbau beplanbar wird.
Dazu möge das Bezirksamt bei den Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin dahingehend werben, dass Vorschläge für eine Bebauung eingereicht werden.
Der BVV ist bis zum 31.08.2013 zu berichten.