Drucksache - 0585/4  

 
 
Betreff: Kleingärten sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten/Linke (fraktionslos)/SPD/Grüne/CDU 
Verfasser:Pabst/Schlosser/Cieschinger/Wuttig/Dr.Vandrey/Kaas Elias/Klose 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.04.2013 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
12.06.2013 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.06.2013 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13. Juni 2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rahmen der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans für den Erhalt der Kleingartenanlagen im Bezirk einzusetzen und die dafür möglichen und notwendigen bau- und planungsrechtlichen Maßnahmen, die keine Nachteile für den Bezirk nach sich ziehen, zu veranlassen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Erarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bezieht sich zunächst auf die Kleingartenanlagen, die über eine Schutzfrist bis 2014 verfügen. Es wird geprüft, ob eine Verlängerung der Schutzfrist bis 2020 möglich ist. Das Bezirksamt hat in seiner Stellungnahme vom 27. November 2012 für die Kleingartenkolonien Paulsborn-Kudowa und Bleibtreu II eine Verlängerung der Schutzfrist von 2014 auf 2020 angeregt sowie für die Kolonie Kalowswerder eine Einstufung als unbefristete Kleingartenanlage vorgeschlagen. Die Senatsvorlage über die Verlängerung der Schutzfristen soll noch im Herbst 2013 dem Rat der Bürgermeister unterbreitet werden. Dann wird sich zeigen, ob die o.g. Anregungen berücksichtigt wurden.

 

Die mögliche Verlängerung der 2020 auslaufenden Schutzfristen soll dagegen erst in einer zweiten Phase des Kleingartenentwicklungsplans untersucht werden. Im Rahmen der Abstimmung des "Stadtentwicklungsplans Wohnen" mit den Bezirken wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass insbesondere die Darstellung von Kleingartenkolonien als Wohnbaupotentiale im Dissens zur Haltung des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgt. Für die Dissensflächen, also den Kleingartenkolonien unter einem Hektar Flächengröße, behält sich das Bezirksamt eine Stellungnahme im Rahmen der Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans vor. Im Entwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen (Stand: Mai 2013) ist die Kolonie "Am Hohenzollerndamm" als Einzelstandort mit 250 bis 500 Wohneinheiten und einer Realisierungseinschätzung bis 2025 dargestellt. Diese Darstellung erfolgt weiterhin im Dissens zur Haltung des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 16. Mai 2013 zur Sicherung der Kleingartenkolonie "Am Hohenzollerndamm" als Dauerkolonie wurde übermittelt. Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist in der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 0495/4 zitiert.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Erarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bezieht sich zunächst auf die Kleingartenanlagen, die über eine Schutzfrist bis 2014 verfügen. Es wird geprüft, ob eine Verlängerung der Schutzfrist bis 2020 möglich ist. Das Bezirksamt hat in seiner Stellungnahme vom 27. November 2012 für die Kleingartenkolonien Paulsborn-Kudowa und Bleibtreu II eine Verlängerung der Schutzfrist von 2014 auf 2020 angeregt sowie für die Kolonie Kalowswerder eine Einstufung als unbefristete Kleingartenanlage vorgeschlagen. Die Senatsvorlage über die Verlängerung der Schutzfristen soll noch im Herbst 2013 dem Rat der Bürgermeister unterbreitet werden. Dann wird sich zeigen, ob die o.g. Anregungen berücksichtigt wurden.

 

Die mögliche Verlängerung der 2020 auslaufenden Schutzfristen soll dagegen erst in einer zweiten Phase des Kleingartenentwicklungsplans untersucht werden. Im Rahmen der Abstimmung des "Stadtentwicklungsplans Wohnen" mit den Bezirken wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass insbesondere die Darstellung von Kleingartenkolonien als Wohnbaupotentiale im Dissens zur Haltung des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgt. Für die Dissensflächen, also den Kleingartenkolonien unter einem Hektar Flächengröße, behält sich das Bezirksamt eine Stellungnahme im Rahmen der Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans vor. Im Entwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen (Stand: Mai 2013) ist die Kolonie "Am Hohenzollerndamm" als Einzelstandort mit 250 bis 500 Wohneinheiten und einer Realisierungseinschätzung bis 2025 dargestellt. Diese Darstellung erfolgt weiterhin im Dissens zur Haltung des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 16. Mai 2013 zur Sicherung der Kleingartenkolonie "Am Hohenzollerndamm" als Dauerkolonie wurde übermittelt. Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist in der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 0495/4 zitiert.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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