Drucksache - 0644/4
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, den Eigentümer des Grundstückes Berliner Str. 137 auf den schon zu lange andauernden Leerstand der Wohnungen in diesem Gebäude hinzuweisen und eine baldigst beginnende Bautätigkeit einzufordern. Sollte der Eigentümer nach Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes nicht mit dem Bau begonnen haben, wird gebeten, umgehend nach den Vorgaben des Gesetzes zu verfahren. Der BVV ist bis zum 31.10.2013 zu berichten.
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