Drucksache - 0652/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.08.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Sinne des Schutzes der Wohnbevölkerung für die Aufnahme der Strecke des (südwestlichen) Berliner Schieneninnenrings in das Lärmsanierungsprogramm an Bundesverkehrswegen einzusetzen. Des Weiteren soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Schienengüterverkehre, die nicht für Berlin bestimmt sind, auf den äußeren Berliner Schienenring geleitet werden, soweit dieser noch freie Kapazitäten hat.
Der BVV ist bis zum 30.09.2013 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hatte bereits im Zusammenhang mit der Drucksache Nr. 0530/4 im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz über den Sachverhalt berichtet.
Aufgrund des Beschlusses hat das Bezirksamt abermals den Konzernbeauftragten der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin, den Staatssekretär bei der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den Leiter der Außenstelle Berlin des Eisenbahnbundesamtes sowie die für Umwelt zuständigen Bezirksstadträte in Tempelhof-Schöneberg und Neukölln angeschrieben und unter Bezug auf den Beschluss darum gebeten, das Anliegen zu unterstützen und sich für eine Aufnahme der Strecke in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes einzusetzen.
Die Deutsche Bahn hat sich zum o.g. Beschluss wie folgt geäußert:
"[.] Die DB Netz AG hat die Möglichkeit einer Aufnahme des südl. Berliner Innenring (F-Bahn), Strecke 6170 im Abschnitt Bln- - Bln-Halensee in das Lärmsanierungs-programm des Bundes geprüft.
Die Aufnahme eines Streckenabschnitts in das Lärmsanierungsprogramm (LSP) des Bundes für bestehende Strecken setzt voraus, dass an vorhandener Wohnbebauung (errichtet vor dem 01.04.1974) die Grenzwerte der Lärmsanierung überschritten werden. Für den Streckenabschnitt 6170 von Bln-Tempelhof bis Bln-Halensee ist dies weder bei aktueller Verkehrsbelastung noch bei der 2025 gem. Bundesverkehrs-wegeplan-Prognose prognostizierten Verkehrsbelastung der Fall. Damit kann diese Strecke derzeit nicht in das LSP des Bundes aufgenommen werden.
Die Verkehrsbelastung der Strecken wird ständig überwacht. Dabei wird jeweils die Gesamtheit parallel verlaufender Strecken betrachtet. Bei steigendem Verkehrsaufkommen und zu erwartenden Grenzwertüberschreitungen wird das LSP aktualisiert. [.]"
Der im Folgenden dargestellte informative Abriss zur Thematik "Lärmabhängige Trassenpreissystem (LaTPS) der DB BNetz AG ist dem beigefügten Schreiben der Deutschen Bahn AG vom 25.09.2013 zu entnehmen.
Ebenfalls von der Lärmproblematik in Folge der Wiederinbetriebnahme des Berliner Güterringes betroffen ist der Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Dieser hat sich seinerseits gegenüber der Deutschen Bahn AG für eine Aufnahme der Trasse in das "freiwillige" Lärmschutzprogramm der Deutschen Bahn AG eingesetzt, weil entsprechend der 16. BImSchV kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz für bestehende Verkehrswege gegeben ist. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat eine ähnlich lautende Antwort erhalten wie Charlottenburg-Wilmersdorf und sieht derzeit keine Erfolgsaussichten die heutigen Lärmschutzanforderungen durchzusetzen.
Eine schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gaebler auf das Schreiben des Bezirksamtes vom 26.08.2013 ist bis heute ausgeblieben. Auf wiederholte telefonische Nachfragen in seinem Büro wurde versichert, dass die Angelegenheit sich in Bearbeitung befände. Ein Antworttermin konnte jedoch nicht benannt werden.
Aufgrund der oben dargestellten Reaktionen und aufgrund des bereits vorliegenden Antwortschreibens des Staatssekretärs Gaebler vom 16.04.2013 zur Drucksache Nr. 0530/4 geht das Bezirksamt davon aus, dass auch die Senatsfachverwaltung aufgrund des fehlenden Rechtsanspruchs keine Aufnahme der Trasse in das Lärmsanierungsprogramm bei derzeitigem Sachstand bewirken kann.
In dem o.g. Schreiben hatte Staatssekretär Gaebler die Problematik bestätigt, dass dieser Zustand weder für Berlin noch für die betroffenen Anwohner zufriedenstellend sei und die Senatsfachverwaltungen deshalb seit Bekanntwerden der Planungen in den Strategieklausuren mit der Deutschen Bahn AG immer wieder darauf hingewiesen und Vorschläge unterbreitet habe.
Eine Passage aus diesem Schreiben sei hier nochmals zitiert: "[.] Eine wirklich effektive Minderung der durch die Wiederaufnahme des Bahnbetriebs verursachten Belastungen wird nur durch technische Maßnahmen am Fahrweg und/ oder den Fahrzeugen zu erreichen sein. Die Realisierung solcher Maßnahmen kann zwar durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt z.B. im Rahmen der Lärmaktionsplanung empfohlen werden, die Realisierung liegt aber bei der Deutschen Bahn AG.
Vor diesem Hintergrund wurden auch der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um Unterstützung gebeten, damit Initiativen und Maßnahmen zur aktiven Lärmminderung am Fahrweg in dieses Planvorhaben integriert werden. [.]"
Die Senatsfachverwaltung hat zugesagt, das Bezirksamt über die weiteren Fort-schritte zu gegebener Zeit zu informieren.
Das Bezirksamt wird im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz über die weitere Entwicklung berichten und bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Reinhard Naumann Elfi Jantzen Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Anlage
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