Drucksache - 0579/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem JobCenter, auch außerhalb der Trägerversammlungen, für eine verbesserte Betreuung der alleinerziehenden Erwerbslosen einzusetzen. Dies soll sich in einem verbesserten Betreuungsschlüssel, einer gezielten Nutzung von zusätzlichen Coaching-Angeboten der Landesebene und effektiven Unterstützungsangeboten ausdrücken. Erfolgreiche Eingliederungsansätze sollen ausgewertet und übertragen werden.
Der BVV ist bis zum 06..01.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt hat den Auftrag an den Geschäftsführer des Jobcenters weitergeleitet und von dort folgende Mitteilung erhalten:
Zurzeit verzeichnet das JC folgenden Bestand Alleinerziehender: (Stand Januar 2013, Quelle Statistik BA)
- 2.866 Personen, 10,2% aller Personen in BG, davon - 174 Männer und - 2.691 Frauen
Die arbeitsmarktliche Situation drückt sich im Rückgang der Integrationen von Alleinerziehenden aus, wobei auch der Bestand leicht rückläufig ist. (Stand April 2013, Quelle Datenchart der RD)
- Rückgang von 207 (durchschnittlicher Monatswert des Vorjahres) auf 150 Integrationen, dies entspricht einem Rückgang von 27,5%. - Integrationsquote: Rückgang von 7,1 (durchschnittlicher Monatswert des Vorjahres) auf 5,3, dies entspricht einem Rückgang von 25%. - Verringerung des Bestandes von Alleinerziehenden im entsprechenden Zeitraum um 3,4%
Neben den Förderinstrumenten die allen Leistungsempfängern zur Verfügung stehen (z. B. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber), werden aktuell besonders für Alleinerziehende angeboten:
- Berliner Jobcoaching für Alleinerziehende (Goldnetz gGmbH), Start 27.05.2013 - ZAK - Zwischen Arbeit und Kind (Start noch offen) - SchwuP - Schwanger und berufliche Perspektive (Start 01.06.2013)
Der Geschäftsführer hat ergänzend mitgeteilt, dass seines Erachtens die Forderung nach einem besonderen Betreuungsschlüssel schlecht vom Merkmal "Alleinerziehend" abhängig gemacht werden kann, da dies auch unter Gleichstellungsaspekten diskriminierend gewertet werden könnte. Sollten Alleinerziehenden multiple Vermittlungshemmnisse haben, kommen sie natürlich für das Fallmanagement in Betracht. Ebenso wird bei unter 25-jährigen ein besserer Personalschlüssel angesetzt. In beiden Fällen ist der Personalschlüssel bereits bei 1:75, während er ansonsten bei 1:150 (Perspektivisch 1:130) liegt.
Das Bezirksamt teilt die Einschätzung des Geschäftsführers und hält die Unterstützungsangebote des Jobcenters für Alleinerziehende für sinnvoll und zielführend. Die Integrationsquote insgesamt und damit auch die Integrationsquote für Alleinerziehende ist Teil der Zielvereinbarung zu den Bundeszielen des Jobcenters. Damit wird dieses Ziel im Rahmen der regelmäßigen Zielnachhaltung durch die Agentur für Arbeit regelmäßig ausgewertet und hinterfragt. Dabei werden auch spezielle Zielgruppen fokussiert. Das Bezirksamt verzichtet deshalb auf weitere eigene Aktivitäten gegenüber dem Geschäftsführer und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
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Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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