Tagesordnung - 23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 27.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Festsaal, 3. Etage
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme von Protokollen      
Ö 3  
Vorstellung der Planungen des Architekten Herrn Jan Kleihues zur Neugestaltung des Areals rund um das ehemalige Vorhaben "Riesenrad"      
Ö 4  
Verfahrensstand Oeynhausen - Unterschiede zwischen einem Verfahren nach § 12 und nach § 13a BauGB      
Ö 4.1  
Kleingartenanlage Oeynhausen  
0521/4  
Ö 4.2  
Kleingärten zählen  
0522/4  
Ö 4.3  
Oeynhausen - keine Fakten schaffen lassen  
Enthält Anlagen
0531/4  
Ö 5  
Mehr ökologische Qualität bei der Umsetzung von Tiefgaragen  
0477/4  
    17.01.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    13.02.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4 - vertagt
   

 

   
    27.02.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - vertagt
   

 

   
    27.03.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird darum gebeten, darauf zu achten, dass grundsätzlich bei B-Plan-Verfahren der Erteilung von städtebaulichen Befreiungen und der Vereinbarung von städtebaul

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird darum gebeten, darauf zu achten, dass grundsätzlich bei B-Plan-Verfahren der Erteilung von städtebaulichen Befreiungen und der Vereinbarung von städtebaulichen Verträgen, bei denen Tiefgaragen in Gebieten außerhalb des S-Bahnringes betroffen sind, eine unterirdische GRZ von nicht mehr als 0,5 vereinbart wird. Für die Gebiete innerhalb des S-Bahnrings ist darauf zu achten, dass bei der Anlage von Tiefgaragen eine unterirdische GRZ von 0,8 nicht überschritten wird.  Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass die Boden-Überdeckung von Tiefgaragen generell mindestens 80 cm beträgt.

Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei B-Plan-Verfahren, der Erteilung von städtebaulichen Befreiungen und der Vereinbarung von städtebaulichen Verträgen außerhalb des S-Bahnringes, bei denen Tiefgaragen betroffen sind, eine unterirdische GRZ nicht mehr als 0,5 zu vereinbaren und ggf. Investoren darauf festzulegen, dass Tiefgaragen mehrgeschossig errichtet werden müssen. Für den Innenstadtbereich (innerhalb des S-Bahnringes) ist hierbei darauf zu achten, dass bei der Anlage von Tiefgaragen eine unterirdische GRZ von 0,8 nicht überschritten wird.

Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass die Boden-Überdeckung von Tiefgaragen außerhalb des S-Bahnringes mindestens 80cm beträgt.

Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              8              dagegen:      5                Enthaltung:              2

   
    18.04.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 6  
Bezahlbaren Wohnraum bei Investoren einfordern  
0475/4  
Ö 7  
Soziale Erhaltungssatzungen für Charlottenburg-Wilmersdorf prüfen!  
0476/4  
Ö 8  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 9  
Verschiedenes      
               
 
 

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