Auszug - Verfahrensstand Oeynhausen - Unterschiede zwischen einem Verfahren nach § 12 und nach § 13a BauGB  

 
 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Festsaal, 3. Etage
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schulte stellt zunächst die Position des Bezirksamtes der der BVV gegenüber

Herr Schulte stellt zunächst die Position des Bezirksamtes der der BVV gegenüber. Nachdem er die Unterschiede zwischen § 12 "Vorhaben- und Erschließungsplan" und § 13a "Bebauungspläne der Innenentwicklung" des Baugesetzbuches (BauGB) skizziert hat, bittet er die Fraktionen um ihre Haltung zur Frage der weiteren Vorgehensweise. Während Herr Heyne die Anwendung des § 12 BauGB als zwingend ansieht und diesbezüglich auch die BVV-Beschlusslage interpretiert, stellt Herr Häntsch klar, dass die Entscheidung, welches Verfahren durchzuführen sei, dem Bezirksamt obliege. Frau Schmitt-Schmelz spricht sich für ihre Fraktion zugunsten des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB aus, fordert aber weiterhin eine transparente Beteiligung der Öffentlichkeit, bis hin zu Einwohnerversammlungen, ein. Nicht für anwendbar hält dagegen Frau Centgraf § 13a, da eine bessere Absicherung des Spekulationsrisikos über §12 BauBGB erfolgen könne. Dieser Meinung schließt sich Herr Schlosser an. Dagegen führe § 13a BauGB zu einer beschleunigten Klärung der Fragen aus dem Flächennutzungsplan, wofür § 12 nicht zielführend sei, so Herr Dr. Heise. Letztendlich wäre jedoch die BVV immer in der Entscheidungspflicht über die Planung. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, erläutert abschließend ausführlich die rechtliche Situation zur Planung und schließt die von Herrn Schlosser geltend gemachten Bedenken zum beschleunigten Verfahren in Bezug auf die Anwendbarkeit des Absatzes 2a von § 214 "Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren" aus.


 

 
 

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