BV Olschewski begründet die Überweisung in den Ausschuss mit der Bitte an das Bezirksamt, kurz zu präzisieren, wie sich die Bezirksgrenze hier ändern wird.
BV Dr. Scherzinger fragt das Bezirksamt, ob und wie sich dadurch die Zuständigkeiten für die Anwohner ändern werden.
BzStR Oltmann beantwortet diese Fragen wie folgt:
Die neue Bezirksgrenze würde direkt an der Grundstücksgrenze beginnen, in der Regel ist dies die Gebäudekante, manchmal aber auch nicht. Bisher werde die Straßenkante für solche Grenzen herangezogen, dies sei bisher hier die südliche Bordsteinkante, teilweise aber auch mitten auf dem Bürgersteig und sogar mitten auf der Fahrbahn.
Auf die Nachfrage von BV Olschewski, ob nun die Straße dem Bezirk Mitte und der Bürgersteig dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zugeordnet werde antwortet BzStR Oltmann, dass der Bürgersteig künftig zum Bezirk Mitte gehören würde.
BV Franck fragt zur Veranschaulichung, ob diese Änderung bedeute, dass ein Hauseigentümer, der eine Baumaßnahme an seinem Haus, welches in Tempelhof-Schöneberg steht und das dazugehörige Halteverbot für die Straße nun künftig beim Bezirk Mitte beantragen müsse.
BzStR Oltmann bestätigt diese Annahme.
BD Voss befindet die Begründung mit einfacherer Zuständigkeit für die unterirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen und der Aufgrabungsarbeiten, die zu deren Wartung notwendig sind, für schlüssig. Weiter gibt sie zu bedenken, dass eine Änderung der Zuständigkeit gerade der Ordnungsämter und Gesundheitsämter der beiden Bezirke bedeute, beispielsweise für den Bereich Sexarbeit. Sie fragt, ob dies bei der Vorlage des Bezirksamts mitbedacht wurde.
BV Seltz begrüßt die Vorlage zur Begradigung der Bezirksgrenzen. Er führt aus, dass die bisherigen Grenzen mit ihren Irregularitäten gemessen am heutigen Straßenverlauf auf alte Grenzen aus Vorkriegszeiten beruhen, welche nach Kriegsverlauf mit Zerstörung durch Flächenbombardements, Trümmerwüsten direkt nach dem Kriege und dem Wiederaufbau gemessen an den geänderten politischen, wie infrastrukturellen Gegebenheiten und Anforderungen mit dem heutigen Straßenverlauf, sowie der Bebauung nicht mehr vollständig übereinstimmen.
BV Olschewski erklärt, seine Fragen seien geklärt und begrüßt die damit eindeutigeren Zuständigkeitsverhältnisse für die Anwohner der Kurfürstenstraße.
Die Amtsleiterin des Stadtentwicklungsamtes Frau Carrasco betont, es handele sich um nur minimale Korrekturen, die Zuständigkeiten klarer werden lässt und dem heutigen Straßenverlauf und Grundstücksplan gerecht werde.
BV Kühne berichtet, im Liegenschaftskataster sei die bisherige Grenze teilweise mitten auf dem Bürgersteig gezogen, sodass der Unterstreifen der Bezirk Mitte, für den oberstreifen der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zuständig sei. Auch er begrüßt die vorgeschlagene Begradigung.
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig beschlossen.
„Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV stimmt der vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg vorgeschlagenen Grenzänderung von geringer Bedeutung zu. Danach werden die Flurstücke 161, 227, 208, 84/56, 226, 225 der Gemarkung Schöneberg, Flur 82 und das Flurstück 474 der Gemarkung Schöneberg, Flur 81 mit einer Gesamtgröße von 4.188 Quadratmeter territorial dem Bezirk Mitte zugeordnet.“