Drucksache - 1954/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.02.2021 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: In den Einrichtungen der Sozialen Wohnhilfe in Tempelhof-Schöneberg melden sich hin und wieder Personen, insbesondere homosexuelle Männer, die bei der Wohnungslosmeldung darauf hinweisen, dass sie sich in einer Mehrbettzimmer-Unterkunft womöglich Diskriminierungen ausgesetzt sehen. Die Unterbringung erfolgt dann möglichst in Einrichtungen, die aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Wohnhilfe im Einzelfall geeignet erscheinen. Sofern im Rahmen der Beratungsarbeit die Notwendigkeit einer Unterbringung in einem Einzelzimmer erkannt wird, findet dies Berücksichtigung oder es wird, sofern Platzkapazitäten vorhanden sind, die Einrichtung „My Gay Hostel“ (gewerblicher Anbieter) in der Kalckreuthstr. 10, 10777 Berlin-Schöneberg belegt. Ein konkreter Bedarf für eine eigene Einrichtung in bzw. für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist nicht erkennbar, gesamtstädtisch betrachtet besteht allerdings sehr wohl der Bedarf für eine eigene Einrichtung für obdachlose LGBTTIQ. Dies ist der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bewusst und wird bereits im Projekt „Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen“ (GStU) diskutiert. Dieses Projekt startete im Juli 2018 unter der Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit der Beteiligung der Bezirke. Ziel des Projektes ist es, IT-gestützt alle bedürftigen Menschen — ganz gleich, ob ihre Berechtigung auf dem Sozialgesetzbuch II, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz basiert — in qualitätsgeprüfte und bedarfsgerechte Unterbringungen zu vermitteln. Dazu sollen die Verwaltungsstrukturen und Ressourcen der Unterbringung gebündelt sowie eine zentrale gesamtstädtische Kapazitäten- und Belegungssteuerung eingeführt werden. So soll eine gute und angemessene Unterbringung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen gewährleistet werden. Im Rahmen des Projektes ist beabsichtigt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, alle Prozesse an einer zentralen Stelle zusammenführen zu können. Das bedeutet, dass die Objektverwaltung, das Qualitäts- und Vertragsmanagement sowie im letzten Schritt dann auch die Akquise neuer Unterkünfte aus einer Hand erfolgen kann. Die Pilotphase beginnt voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2021. Aktuell besteht im Wege der Amtshilfe temporär die Möglichkeit, Trans-Sexarbeiterinnen und -Sexarbeiter in einer geeigneten Unterkunft des Landesamtes für Flüchtlinge (LAF) in der Kiefholzstr. unterzubringen und so den besonderen Bedürfnissen, auch während der Covid-19 Pandemie gerecht zu werden. Nach Mitteilung des LAF ist das Platzkontingent in der von der Schwulenberatung Berlin gGmbH betriebenen Einrichtung bisher nicht ausgeschöpft und eine Unterbringung weiterhin möglich. Es wird aus den genannten Gründen darum gebeten, die Drucksache 1954/XX als erledigt zu betrachten. |
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