Drucksache - 2117/XX  

 
 
Betreff: Neuwahl eines Mitglieds des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß §34 des Gesetzes über die Zuständigkeit in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.04.2021 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Der Link zum Stream der BVV finden Sie im INFOBLATT Livestream gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Austauschseite

Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.10.2020 (GVBl. S. 807)

 

Nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe nicht vollständig abhelfen kann.

 

Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus

a) drei Bezirksverordneten;

b) einer Vertretung der Gewerkschaften;

c) drei Vertretungen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;

d) zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden;

e) nf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.

 

Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der laufenden Legislaturperiode gewählt.

 

Als Mitglied für die Vertretung der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen 34 Abs. 3 e) AZG) wird Herr Manfred Scharbach als Mitglied im Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten vorgeschlagen.

 

 
 

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