Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bei der Bearbeitung von Anträgen für die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenland, die sich im direkten Umfeld von Schulen befinden, auf die durch ortsgebundene Schilder hingewiesen wird, vor Ort und unter Einbeziehung der Schüler*innenvertretung zu prüfen, welche zusätzlichen, verkehrssichernden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Schulwegsicherheit zu ergreifen sind. Die ggfs. Zusätzlich entstehenden Kosten sind vom Bauherrn zu tragen.