Drucksache - 2051/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2051/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Die Invalidenstraße sicherer machen! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2158/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs auf und an der Invalidenstraße, im Abschnitt zwischen Brunnen- und Chausseestraße, zu erhöhen.
Das Bezirksamt soll sich beim Senat für die Durchführung folgender Maßnahmen einsetzen:
• Die bestehende nächtliche Tempo 30-Regelung (22:00 bis 06:00 Uhr) auf der Invalidenstraße, zwischen Chausseestraße und Brunnenstraße, ist auf eine ganztägige Tempo 30-Regelung auszuweiten. • Beim Ersatz der aktuell installierten provisorischen Lichtsignalanlage (LSA) auf der Invalidenstraße, in Höhe der Ackerstraße, durch eine permanente LSA dafür Sorge zu tragen, dass die Phasen für die querenden Passant*innen deutlich länger sind als bisher. Zudem muss die Wartezeit für die Passant*innen erheblich verkürzt werden. Die Priorität der Straßenbahn soll dabei nicht berührt werden. Diese permanente LSA soll zudem als „vollständige Kreuzungsampel“ die komplette Kreuzung der Invalidenstraße mit der Ackerstraße auch für den querenden Kfz-Verkehr regeln. • Wie zum Beispiel in der Bergstraße sollen Gehwegüberfahrungen im Kreuzungs-bereich mit der Invalidenstraße eingerichtet und erprobt werden. • Zwischen Nordbahnhof und der Brunnenstraße sollen die teilweise auf der Invalidenstraße noch vorhandenen Kfz-Parkplätze abgeordnet werden und durch eine geschützte Radspur ersetzt werden. Die geschützte Radspur soll von der Chausseestraße bis zur Brunnenstraße geführt werden. Das Bezirksamt soll sich beim Senat dafür einsetzen, dass folgende Maßnahme umgesetzt wird:
• Die vorhandenen Straßenbahn-Haltestellen sollen in den bisherigen Fahrbahnraum vorgezogen werden, so dass der Radverkehr z. B. an der nördlichen Haltestelle Pappelplatz hinter dem Wartehäuschen geführt werden kann. Wo eine rückwärtige Umfahrung nicht möglich ist, soll der Radverkehr mit jeweils einer eigenen LSA vor der Befahrung des Haltestellenbereichs während des Ein- und Aussteigens gestoppt werden.
Das Bezirksamt Mitte wird aufgefordert:
• Die Querung der Ackerstraße südlich der Anklamer Straße durch einen Fußgängerüberweg auf einer Gehwegüberfahrung insbesondere für Schulkinder sicherer zu gestalten. • Zusätzlich sollen fahrdynamisch wirkende Aufpflasterungen in der Ackerstraße verbaut werden, um das angeordnete Geschwindigkeitsniveau in der Tempo 30-Zone tatsächlich zu erreichen. • Ein Verkehrskonzept in dem o. g. Gebiet ist bis zum 20. Juni 2020 zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere die Einrichtung von Fahrradwegen zu Lasten des ruhenden Autoverkehrs konzipiert und konkretisiert werden. Insbesondere ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen bei von Kindern stark frequentierten Wegen zu prüfen.
Das Bezirksamt hat am 27.04.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Tempo-30-Regelung in der Invalidenstraße ist seit dem 31.10.2019 eingerichtet. Verantwortlich für die Lichtsignalanlage (LSA) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Abt. VI (ehem. VLB). Hier wird es im Zuge der Umplanungen der Invalidenstraße zu Gesprächen zwischen dem Bezirksamt und der zuständigen Senatsverwaltung kommen. Die Ingenieurleistungen zur angesprochenen Umplanung wurden an ein Planungsbüro vergeben. Im ersten Schritt wurde bereits ein geschützter Radfahrstreifen umgesetzt. Die Markierungsarbeiten wurden im Dezember 2020 fertiggestellt. Auf Grund der Witterung konnte der Einbau der Poller erst in der 13. KW beginnen. Bauliche oder signaltechnische Umgestaltungen (z.B. Gehweganpassungen in Form von Aufpflasterungen oder Gehwegüberfahrten im Bereich von Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereichen, Querungshilfen oder Anpassungen von LSA) sollen erst in dem folgenden längerfristigen Umsetzungshorizont erfolgen. Zu diesen im Beschluss geforderten Punkten kann derzeit noch keine Aussage gemacht werden, da die damit verbundenen Prüfungen / Abwägungen Bestandteil des derzeit stattfindenden Planungsprozesses sind. Dem Straßen- und Grünflächenamt Mitte (SGA) liegen Planungen der BVG vor, die den Umbau der Haltestellen Brunnenstraße und Pappelplatz derart vorsehen, dass diese als Kaphaltestellen ausgebildet werden sollen. Auch hierzu wird es im Zuge der Planungen Abstimmungen sowohl mit der BVG als auch mit der Sen UVK Abt. VI geben. Für die beidseits der Invalidenstraße vorhandenen Nebenstraßen soll federführend durch die SenUVK ein Verkehrskonzept entwickelt werden, dass dann je nach Notwendigkeit u.a. verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Ackerstraße vorsehen wird. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 27.04.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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