Drucksache - 0287/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0287/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über "Eine politische Lösung: Verantwortung für Schulsekretariate abgeben"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0287/IV);
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass - (1.) die Schulsekretärinnen sobald wie möglich aus der bezirklichen Personalwirtschaft in die der Hauptverwaltung übernommen werden. Beim Zuständigkeitswechsel wird das Bezirksamt ersucht, gegenüber dem Senat sicher zu stellen: - (2.) dass die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt und die Personalver-tretungen für den Wechsel umfassend beteiligt werden, - (3.) dass mit dem Zuständigkeitswechsel kein Abbau der bezirklichen Ausstattungs- standards verbunden wird und - (4.) dass durch verbindliche Regelungen die Zusammenarbeit zwischen Senat und dem Bezirk als Schulträger gesichert wird. - (5.) Der Senat soll gleichzeitig dazu aufgefordert werden, für die Tätigkeiten der Schulsekretär/-innen eine neue Arbeitsplatzbeschreibung bzw. neue Tätigkeitsmerkmale aufzustellen, die den gewachsenen Anforderungen an die Schulsekretariate, z. B. im Hinblick auf die erfolgten Schulreformen sowie dem Umgang mit neuen Medien gerecht werden. Gleichermaßen soll der Senat durch das Bezirksamt aufgefordert werden, - (6.) die Einkommenssituation der Schulsekretär/-innen in Übereinstimmung mit den gewachsenen Anforderungen an diese Tätigkeit zu verbessern."
Das Bezirksamt hat am 26.11.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Zu 1.: Der Wechsel des Sekretariatspersonals der bezirklichen Schulen in die Organisation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde durch die Senatsverwaltung, ursprünglich zum 01.08.2013 vorgesehen, auf den Jahresbeginn 2014 verschoben. Diese Änderung gab auch allen beteiligten Verwaltungen die Möglichkeit einer detaillierten Planung und wurde unseres Wissens in den Schulen als zeitlich zweckmäßiger Schritt begrüßt.
Zur Maßnahmenvorbereitung haben Senatsverwaltung und Bezirke intensiv zusam- mengearbeitet, dies betraf auch problematisierendes wie förderndes Zusammen- wirken der Bezirke selbst. Am Beispiel unserer Bezirksverwaltung sind ebenso Arbeitsschwerpunkte im Schulamt und in der Abt. Personal und Finanzen zu nennen.
Zu 2.: Zu den maßgeblichen Erörterungen sind im Bezirk die Beschäftigtenvertretungen in Kenntnis gesetzt worden; es wird davon ausgegangen, dass dies auch auf die Senatsverwaltung BJW zutrifft.
Die Dienstkräfte wurden in Dienstversammlungen bzw. schriftlich über den Planungsrahmen und/ oder jeweilige Arbeitsstände informiert. Zu der oftmaligen Anfrage "Beibehaltung des Einsatzortes" wird erwartet, dass die zukünftige Dienstorganisation der regional (bezirklich) angeordneten Außenstellen der Senatsverwaltung die grundsätzliche Absicht verfolgt, das Sekretariatspersonal an bisherigen Einsatzorten zu belassen.
Zu 3.: SenBJW plant Ausstattungsmerkmale der Einzelschule, die - auf Basis 30 Wochenstunden, plus schrittweiser Anrechnung besonderer päd. und/oder Bedarfe aus Schülerzahlen - die u. E. die bisherige Personalzumessung im wesentlichen bestätigen werden.
Zu 4.: Die Entwicklung verbindlicher Regelungen der Zusammenarbeit zwischen dem Senat und bezirklichen Schulträgern ergibt sich schon aus gemeinsamer Interessen-lage. Als offene Regelungsbedarfe sind u. a. dienstliche Kontakte mit dem übergegangenen Personal sowie gemeinsame Bearbeitungen von schulischen Finanzierungen (auch: BuT) zu nennen.
Zu 5.: Eine neue Arbeitsplatzbeschreibung liegt durch die Senatsverwaltung als Entwurf vor und wird - auch unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen - anzu- wenden sein.
Zu 6.: Die Senatsverwaltung hat inzwischen die einheitliche Eingruppierung des Sekre-tariatspersonals in die Entgeltgruppe E 6 vorgegeben. Daraus waren im Bezirk Mitte einige Einzelfälle positiv anzugleichen.
Unter Vorbehalt noch etwaiger Detailabstimmungen geht unser Bezirk von einem insgesamt geordneten Wechsel des Personals aus. Die entsprechenden senats-seitigen Anforderungen konnten sichergestellt werden. Den Kolleginnen sowie dem einzigen Schulsekretär, die teilweise in Mitte ausgebildet oder aus externer Tätigkeit gekommen sind, ist an dieser Stelle für die zuverlässige Arbeit, hohe Leistungsbereitschaft und kompetentes Wirken zu danken!
Abzuwarten bleibt, ob die Neuorganisation den politischen Erwartungen sowie den Erwartungen der Schulen entsprechen wird, übernommene Verantwortlichkeiten ersetzen kann und personelle Problemlagen der Bezirke nun unter neuer Regie tatsächlich zu lösen sind.
A. Rechtsgrundlage:
§ 36 i. V. m. § 13 Bezirksverwaltungsgesetz Schulgesetz Berlin
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
zu a. und b. Im Rahmen der geltenden Haushaltsführung erfolgt Minderung des SchuSpo-Ansatzes Personalmittel ab 01.01.2014.
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