Drucksache - 0166/IV  

 
 
Betreff: Neubeschaffung von IT - Umweltzeichen "Blauer Engel" beachten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Entscheidung
18.04.2012 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
16.05.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) vertagt   
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.02.2012
2. Beschlussempfehlung BiKuUm vom 18.05.2012
3. BE vom 20.08.2012
4. Vertagung aus der BVV am 13.09.2012
5. Beschluss vom 21.09.2012
7. VzK vom 12.11.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin27. Oktober 2012

Abt. Jugend, Schule, Sport und

Facility Management

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin  Drucksache Nr. 0166/IV

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über Neubeschaffung von IT-Umweltzeichen „Blauer Engel“ beachten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgenden Auftrag an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen-Nr. 0166/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Neuanschaffung von Informationstechnologie darauf zu achten, dass alle Geräte die Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder Eco-Label (EU-Blume) tragen, da nur mit diesen zertifizierten Geräten ein dem aktuellen Niveau entsprechender CO2-Ausstoß und Stromverbrauch erzielbar und zudem die Recyclingfähigkeit gewährleistet wird. Solange es keine IT mit diesen Siegeln gibt, sollen die Geräte zumindest mit TCO, Epeat Gold oder einem vergleichen Standard zertifiziert sein.

 

Ergänzend wird das Bezirksamt ersucht, sich an den Leitlinien zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung des Umweltbundesamtes zu orientieren.“

 

 

Das Bezirksamt hat am  06.11. 2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Grundsätzlich werden bei allen IT-Neubeschaffungen die geltenden umweltfreundlichen Richtlinien beachtet. Einzelne Umweltsiegel können nur dann durchgängig gefordert werden, wenn dies nicht zu einer Markteinschränkung führt (nicht alle internationalen Hersteller lassen ihre Produkte mit dem „Blauen Engel“ zertifizieren).

Bei Beschaffungen über die Rahmenverträge des ITDZ wird dies gewährleistet, da die Abfrage der Umweltzeichen „Blauer Engel“, EPEAT Silber und EPEAT Gold Bestandteil aktueller Ausschreibungen ist.

Bei den Monitoren ist TCO das Umweltzertifikat, über welches die Geräte verfügen müssen.

Eigene Ausschreibungen erfolgen nur selten – dann jedoch analog oben genannten Verfahrens des ITDZ (bzw. orientieren sie sich an den Leitlinien zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung des Umweltbundesamtes). Dies gilt auch für eigens durchgeführte Kleinbeschaffungen.

 

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              )

) keine; Ausführung iR. der

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:             ) geltenden Haushaltsführung

 

 

Berlin, den       . Oktober 2012

 

 

 

 

Dr. HankeDavids

Bezirksbürgermeister             Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

 
 

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