Drucksache - 0166/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management
Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr. 0166/IV
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über Neubeschaffung von IT-Umweltzeichen „Blauer Engel“ beachten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgenden Auftrag an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen-Nr. 0166/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Neuanschaffung von Informationstechnologie darauf zu achten, dass alle Geräte die Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder Eco-Label (EU-Blume) tragen, da nur mit diesen zertifizierten Geräten ein dem aktuellen Niveau entsprechender CO2-Ausstoß und Stromverbrauch erzielbar und zudem die Recyclingfähigkeit gewährleistet wird. Solange es keine IT mit diesen Siegeln gibt, sollen die Geräte zumindest mit TCO, Epeat Gold oder einem vergleichen Standard zertifiziert sein.
Ergänzend wird das Bezirksamt ersucht, sich an den Leitlinien zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung des Umweltbundesamtes zu orientieren.“
Das Bezirksamt hat am 06.11. 2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Grundsätzlich werden bei allen IT-Neubeschaffungen die geltenden umweltfreundlichen Richtlinien beachtet. Einzelne Umweltsiegel können nur dann durchgängig gefordert werden, wenn dies nicht zu einer Markteinschränkung führt (nicht alle internationalen Hersteller lassen ihre Produkte mit dem „Blauen Engel“ zertifizieren). Bei Beschaffungen über die Rahmenverträge des ITDZ wird dies gewährleistet, da die Abfrage der Umweltzeichen „Blauer Engel“, EPEAT Silber und EPEAT Gold Bestandteil aktueller Ausschreibungen ist. Bei den Monitoren ist TCO das Umweltzertifikat, über welches die Geräte verfügen müssen. Eigene Ausschreibungen erfolgen nur selten – dann jedoch analog oben genannten Verfahrens des ITDZ (bzw. orientieren sie sich an den Leitlinien zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung des Umweltbundesamtes). Dies gilt auch für eigens durchgeführte Kleinbeschaffungen.
Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: ) ) keine; Ausführung iR. der b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: ) geltenden Haushaltsführung
Berlin, den . Oktober 2012
Dr. HankeDavids Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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