Drucksache - 0191/III  

 
 
Betreff: Umsetzung eines bürgerfreundlichen Impulsmanagements im Bezirksamt Mitte, Bericht für den Berichtszeitraum 2005
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2007
2. VzK SB vom 13.11.2020
3. VzK ZB vom 26.02.2021
4. Anlage 1 Anforderungsprofil SB zentrales IBM
5. Anlage 2 IBM Eckpunktepapier
6. VzK SB vom 04.05.2022
7. Anlage_1
7. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 31.03.2022

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

Amt für Bürgerdienste

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0191/III (alt Drs. Nr. 0815/II)

Mitte von Berlin


V

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Umsetzung eines bürger*innen- und mitarbeiter*innenfreundlichen Impuls- und Beschwerdemanagements im Bezirk Mitte, Berichterstattung für den Berichtszeitraum 2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat am 26.04.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Mit Beschluss Nr. 424 vom 25.03.2003 hat sich das Bezirksamt die „Arbeitsanweisung des Bezirksamtes Mitte von Berlin zur Umsetzung eines bürgerfreundlichen Impulsmanagements“ gegeben und hierüber mit Drs. Nr. 0815/II als 99/I, Vorlage zur Kenntnisnahme, in der 16. Bezirksverordnetenversammlung am 15.03.2003 informiert. Teil dieser Arbeitsanweisung ist die jährliche Fertigung eines Berichts.

 

Mit Beschluss Nr. 1284 vom 03.11.2020 in der 183./V. Sitzung des Bezirksamtes Mitte wurde die Berichterstattung des Impuls- und Beschwerdemanagement für die Jahre 2019 und 2020 ausgesetzt. Die Prämisse dafür war die konzeptionelle Neugestaltung des Impuls- und Beschwerdemanagements inkl. der Berichterstattung.

 

Die neuen Verfahrensregelungen des Impuls- und Beschwerdemanagements sind mit Beschluss Nr. 1411 vom 23.02.2021 in der 197./V. Sitzung des Bezirksamtes Mitte zum 01.03.2021 in Kraft getreten. Das in diesem Zuge entwickelte Eckpunktepapier des Bezirksamtes Mitte von Berlin zur Umsetzung eines bürger*innen- und mitarbeiter*innenfreundlichen Impuls- und Beschwerdemanagements“ regelt wesentliche Verfahrensabläufe sowie ebenfalls die jährlichen Berichterstattungen.

 

Mit der „Berichterstattung zum Impuls- und Beschwerdemanagement des Bezirksamtes Mitte für das Jahr 2021 werden die Neuausrichtung des Impuls- und Beschwerdemanagements, die Vorgehensweise in der quantitativen und qualitativen Auswertung sowie die Schlussfolgerungen für das bezirkliche Impuls- und Beschwerdemanagement im Jahr 2022 dargestellt.

 

Der Bericht wurde in der Steuerungsrunde am 16.03.2022 vorgestellt.

 

Die Berichterstattung für das Jahr 2021 ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Klimacheck:

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die BA-Vorlage umfasst keine weitergehenden Beschlüsse und dient lediglich der Information zum Jahresbericht des bezirklichen Impuls- und Beschwerdemanagements.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 15 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 Berlin, den 26.04.2022

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 

 
 

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