Drucksache - 0191/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900 Amt für Bürgerdienste Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0191/III (alt Drs. Nr. 0815/II) Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Umsetzung eines bürger*innen- und mitarbeiter*innenfreundlichen Impuls- und Beschwerdemanagements im Bezirk Mitte, Berichterstattung für den Berichtszeitraum 2021 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat am 26.04.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Mit Beschluss Nr. 424 vom 25.03.2003 hat sich das Bezirksamt die „Arbeitsanweisung des Bezirksamtes Mitte von Berlin zur Umsetzung eines bürgerfreundlichen Impulsmanagements“ gegeben und hierüber mit Drs. Nr. 0815/II als 99/I, Vorlage zur Kenntnisnahme, in der 16. Bezirksverordnetenversammlung am 15.03.2003 informiert. Teil dieser Arbeitsanweisung ist die jährliche Fertigung eines Berichts.
Mit Beschluss Nr. 1284 vom 03.11.2020 in der 183./V. Sitzung des Bezirksamtes Mitte wurde die Berichterstattung des Impuls- und Beschwerdemanagement für die Jahre 2019 und 2020 ausgesetzt. Die Prämisse dafür war die konzeptionelle Neugestaltung des Impuls- und Beschwerdemanagements inkl. der Berichterstattung.
Die neuen Verfahrensregelungen des Impuls- und Beschwerdemanagements sind mit Beschluss Nr. 1411 vom 23.02.2021 in der 197./V. Sitzung des Bezirksamtes Mitte zum 01.03.2021 in Kraft getreten. Das in diesem Zuge entwickelte „Eckpunktepapier des Bezirksamtes Mitte von Berlin zur Umsetzung eines bürger*innen- und mitarbeiter*innenfreundlichen Impuls- und Beschwerdemanagements“ regelt wesentliche Verfahrensabläufe sowie ebenfalls die jährlichen Berichterstattungen.
Mit der „Berichterstattung zum Impuls- und Beschwerdemanagement des Bezirksamtes Mitte für das Jahr 2021“ werden die Neuausrichtung des Impuls- und Beschwerdemanagements, die Vorgehensweise in der quantitativen und qualitativen Auswertung sowie die Schlussfolgerungen für das bezirkliche Impuls- und Beschwerdemanagement im Jahr 2022 dargestellt.
Der Bericht wurde in der Steuerungsrunde am 16.03.2022 vorgestellt.
Die Berichterstattung für das Jahr 2021 ist dieser Vorlage beigefügt.
Klimacheck: Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die BA-Vorlage umfasst keine weitergehenden Beschlüsse und dient lediglich der Information zum Jahresbericht des bezirklichen Impuls- und Beschwerdemanagements. A) Rechtsgrundlage: § 15 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 26.04.2022 Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeister von Dassel
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