Drucksache - 0265/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 22600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0265/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in Mitte — auch im Wedding! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0265/VI)
Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft ein Gutachten in Auftrag zu geben, durch das eine Einführung der Parkraumbewirtschaftung im nord-westlichen Wedding geprüft wird. Sofern das Gutachten einen entsprechenden Bedarf attestiert, soll im Anschluss die geplante Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Ortsteil Wedding auf den gesamten Ortsteil ausgedehnt werden.
Das Bezirksamt hat am 16.01.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Ziel der Parkraumbewirtschaftung ist es den knappen öffentlichen Verkehrsraum effizienter zu verteilen, die Verkehrsmittelwahl hin zum Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) zu befördern und insbesondere die Anwohnenden vor Fremdparken zu schützen. Grundlage für die Einführung von Parkzonen sind umfängliche verkehrliche Gutachten. Erstellt werden diese von unabhängigen Gutachtern und werden vom jeweiligen Bezirk beauftragt. Für einige Teilgebiete, insbesondere den Teil des Afrikanischen Viertels nördlich der Transvaalstraße, waren dennoch die notwendigen Kriterien für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung nicht erfüllt. So konnte tagsüber kein erhöhter Parkdruck nachgewiesen werden. Gegen eine Parkplatzknappheit in der Abend- und Nachtstunden wirkt die Parkraumbewirtschaftung nur begrenzt, da diese zumeist um 20.00 Uhr endet. Sollten dauerhafte Verdrängungseffekte beobachtet werden, werden die für die Prüfung der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung erforderlichen Vorarbeiten, wie die Beauftragung verkehrlicher Gutachten, bei der Ressourcenplanung abgewogen. Derzeit stehen hierfür jedoch leider keine entsprechenden Ressourcen zur Verfügung.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 08.01.2024 Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann
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