Drucksache - 2997/V  

 
 
Betreff: Landschaftsschutzgebiet in der Rehberge ausdehnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einzelverordneter FreitagBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
15.04.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
05.05.2021 
54. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
02.06.2021 
55. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
08.06.2021 
56. außerordentlichen öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2021 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Freitag vom 09.03.2021
2. BE UNVG vom 08.06.2021
3. Beschluss vom 17.06.2021
5. Landschaftsschutzgebiet_Rehberge_ausdehhnen_Anlage
4. Vz ZB vom 24.09.2021
6. VzK SB vom 05.12.2023
7. VzK_2997_V_Anlage1
8. VzK_2997_V_Anlage2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin      16.11.2023

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2997/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Landschaftsschutzgebiet in der Rehberge ausdehnen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2997/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Landschaftsschutzgebiet im Volkspark Rehberge auf die “Große Spielwiese” auszudehnen bzw. sich bei entsprechenden Stellen dafür einzusetzen.

Die Ausdehnung kann durch Anpassung der VolksPRehLSchGebV BE oder durch Beschluss einer neuen Verordnung passieren.

 

Das Bezirksamt hat am 21.11.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt Mitte hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt SenMVKU) mit Schreiben vom 12.08.2021 gebeten, das formelle Verfahren zur Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes Volkspark Rehberge einzuleiten. In diesem Schreiben wurde die Schutzwürdigkeit der potenziellen Erweiterungsflächen wie z. B. der ehemaligen Friedhöfe und der „Großen Spielweise“ anhand der 2019 abgeschlossenen Biotopkartierung und der 2019/2020 durchgeführten Untersuchung der Stechimmen betont (Vorkommen geschützter und gefährdeter Arten, geschützter Biotope, FFH-Lebensraumtypen etc.). Noch während der laufenden Abstimmungen zum Geschäftsgangs des Zwischenberichtes im Bezirksamtes ging am 01.09.2021 das Antwortschreiben der Senatsverwaltung beim Umwelt- und Naturschutzamt ein (siehe Anlage 1).

 

Im Schreiben der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wird hervorgehoben, dass die Ausweisung von Schutzgebieten ein hilfreiches Instrument für den Schutz und die Weiterentwicklung des Berliner Stadtgrüns darstellt und der gut begründete Vorschlag des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte dem Berliner Ziel entgegenkommt, den Anteil der als Landschaftsschutzgebiet gesicherten Landesfläche auf 20 % zu erhöhen. Jedoch wird von der Senatsverwaltung darauf hingewiesen, dass durch die prioritär bearbeitete rechtliche Sicherung der an die EU-Kommission gemeldeten Natura-2000-Gebiete über mehrere Jahre keine Unterschutzstellungen anderer Flächen erfolgen konnten. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Schutzgebieten und der begrenzten Personalausstattung und Kapazitäten für die Durchführung der Verfahren nach § 27 Berliner Naturschutzgesetz hat der zuständige Fachbereich der Senatsverwaltung eine Prioritätenliste herausgearbeitet, die nach und nach abgearbeitet wird.

 

Die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes Rehberge wurde aufgrund der bereits vorliegenden Grundlageninformationen zu Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit dieser Liste angefügt. Es konnte von Seiten der Senatsverwaltung jedoch keine Aussage hinsichtlich des Zeithorizontes gemacht werden. Nur bei einer einschlägigen Verbesserung der Rahmenbedingungen wurde eine Berücksichtigung des Erweiterungsvorschlages für das Landschaftsschutzgebiet „Volkspark Rehberge einschließlich des Plötzensees mit Ufergelände“ innerhalb dieser Dekade in Aussicht gestellt.

 

Das Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte wird im Rahmen seiner Kapazitäten erforderliche inhaltliche Vorarbeiten und Abstimmungen leisten (u. a. die Erarbeitung eines Verordnungs­entwurfs), um das formelle Verfahren zu beschleunigen. Hierzu werden die Datenbestände zur Naturausstattung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes sowie potenzieller Erweiterungsflächen kontinuierlich aktualisiert und ergänzt, damit bei Einleitung des Verfahrens bereits alle erforderlichen Unterlagen und Grundlageninformationen vorliegen.

 

Wie im Zwischenbericht angekündigt, fand am 25. November 2021 ein Abstimmungstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte (Inspektions­leitung Wedding), der Gruppe Vorbereitende Bauleitplanung im Stadtentwicklungsamt Mitte sowie des Landesdenkmalamtes (Abteilung Gartendenkmalpflege) statt. Eine Teilnahme der unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks war krankheitsbedingt nicht möglich.

Im Rahmen dieses Termins wurde den betroffenen Ämtern durch das Umwelt- und Naturschutzamt das Vorhaben und geplante Verfahren der Schutzgebietserweiterung vorgestellt und erläutert. Das Straßen- und Grünflächenamtes unterstützt die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes Rehberge uneingeschränkt.

 

Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Facility Management hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund einer Entwicklung des Zentralen Festplatzes entsprechend der Beschlüsse 1956/V und 3075/V eine Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes kritisch zu betrachten wäre, da derzeit als Friedhof genutzte Flächen zukünftig auch als Standorte für zu verlagernde Kleingartenparzellen in Betracht kämen. Während des o. g. Abstimmungstermins zeigte sich, dass die bauliche Entwicklung auf dem Zentralen Festplatz und die LSG-Ausweisung im Randbereich sich nicht widersprechen, sondern hier im Gegenteil sinnvolle grüne Übergänge geschaffen werden können. Die vom Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Facility Management benannten Zielstellungen (doppelte Innenentwicklung, Qualifizierung von Grün- und Freiflächen, Neuordnung des Grüns) sind zwar im Zuge des Unterschutzstellungsverfahrens detailliert abzuprüfen und abzustimmen, werden aber tendenziell einer LSG-Ausweisung nicht entgegenstehen, sondern eher Synergieeffekte befördern.

 

Hinsichtlich der Umwandlung von Friedhöfen in Kleingärten wurde von der bezirklichen Stadtplanung klargestellt, dass nur in sehr geringem Maße eine Verlagerung von Kleingärten auf Friedhofsflächen möglich und beabsichtigt ist. Somit bestehen von Seiten der Vorbereitenden Bauleitplanung keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen das LSG-Erweiterungsverfahren unter Berücksichtigung erforderlicher detaillierter Abstimmungen zu einzelnen Teilflächen der potenziellen Flächenkulisse, die im Rahmen des formalen Verfahrens erfolgen können und werden.

 

Von Seiten des Landesdenkmalamtes wurden die im Schreiben vom 07. Oktober 2021 an die bezirkliche Denkmalschutzbehörde benannten Anmerkungen noch einmal bekräftigt. Hiernach unterstützt die Gartendenkmalpflege grundsätzlich das mit Landschafts­schutzgebieten verbundene Ziel der Erhaltung von Landschaft aufgrund ihrer besonderen kulturhistorischen Bedeutung. Grundlegender Abstimmungsbedarf zwischen Naturschutz und Denkmalpflege besteht, wie sich bei dem Termin herausstellte, insbesondere hinsichtlich der Pflegeziele und Pflegepläne für Teilflächen des bestehenden Landschaftsschutzgebietes sowie der potenziellen Erweiterungsflächen (z. B. biodiversitätsfördernde Staffelmahd vs. einheitliches Erscheinungsbild der „Großen Spielwiese“). Das Landesdenkmalamt regte im Rahmen des o.g. Termins die parallele Erarbeitung eines Parkpflegewerkes an, das die Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes in einem abgestimmten Programm zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Gartendenkmals und des Landschaftsschutzgebietes zusammenführt. Auch hierzu ist im letzten Jahr bereits eine Korrespondenz erfolgt.

 

Die bisher im Landschaftsschutzgebiet „Volkspark Rehberge einschließlich des Plötzensees mit Ufergelände“ geschützten Flächen waren auch in der Vergangenheit parallel als Gartendenkmal ausgewiesen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Belange des Landschafts- und des Denkmalschutzes sich zumeist nicht ausschließen, sondern im Gegenteil häufig große Überschneidungen hinsichtlich der Zielsetzungen zur Erhaltung dieses wertvollen Natur- und Parkraums bestehen, beispielsweise bezüglich der angestrebten Erhaltung des prägenden Altbaumbestandes. Ein Landschaftsschutzgebiet ist von der Ausrichtung her eine Gebietskategorie mit einer weniger hohen Schutzintensität, die neben dem Schutz der Lebensstätten und Lebensräume wild lebender Tier- und Pflanzenarten auch die kulturhistorische Bedeutung der Landschaft, die Nutzung des Landschaftsraums durch den Menschen und seine Bedeutung für die Erholung als wichtige Zielstellungen verfolgt.

 

Somit kann davon ausgegangen werden, dass sich die angestrebte und im gültigen Landschaftsprogramm in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 fest als Planungsziel verankerte Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes mit den weiteren Vorhaben und Planungen in diesem Bereich grundsätzlich vereinbaren lässt. Da der Beginn des formalen Verfahrens zur Unterschutzstellung nach § 27 Berliner Naturschutzgesetz laut dem o. g. Schreiben der Senatsverwaltung nicht zeitnah erfolgen kann, ist es ohne weiteres möglich, die detaillierten gewünschten Abstimmungsprozesse mit anderen den betroffenen Behörden und Dienststellen innerhalb der nächsten Jahre in aller Ausführlichkeit voranzutreiben. Die vom Umwelt- und Naturschutzamt angedachte Flächenkulisse für die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes stellt bisher nur Potenziale dar und wird im weiteren Verfahren selbstverständlich zu konkretisieren und auch hinsichtlich der Unterschutzstellung entgegenstehender Flächenansprüche abzuwägen sein.

 

Der Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes Rehberge sowie der Neufassung der Schutzgebietsverordnung von 1953 wird vom Umwelt- und Naturschutzamt eine sehr große Bedeutung beigemessen. Nur durch den Schutz auch innenstadtnaher Naturschutz- und Erholungsflächen können die Ziele des Landes Berlin umgesetzt werden, die Biodiversität in der Stadt zu sichern und zu fördern. Die potenziellen Erweiterungsflächen des Landschaftsschutzgebietes haben nicht nur einen hohen Wert für die biologische Vielfalt, den Arten- und Biotopschutz und den Biotopverbund, sondern auch für den Klimaschutz (z. B. als Kaltluftentstehungsgebiete) und nicht zuletzt für die Erholung der Bevölkerung.

A)    Rechtsgrundlage

§ 13. i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 16.11.2023

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 

 

 
 

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