Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Grundstücksverkäufen in sozialen Erhaltungsgebieten die Möglichkeit der Nutzung des Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB oder den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zu prüfen und zu nutzen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist über Transaktionen, die Nutzung von Vorkaufsrechten und über Prüfungen zu informieren.
Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Grundstücksverkäufen in sozialen Erhaltungsgebieten die Möglichkeit der Nutzung des Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB zu prüfen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist über Prüfungen zu informieren.
Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.