Drucksache - 0620/5
Die BVV beschließt:
Das BA wird aufgefordert, eine Bedarfsabfrage unter den Beschäftigten des Bezirksamtes durchzuführen und zu prüfen, in wie weit mit eigenen Mitteln bzw. unter Einbeziehung eines freien Trägers Kinder von Mitarbeitern des BA betreut werden können.
Der BVV ist bis zum 30.09.2018 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Plätze in einer Kita für unsere Beschäftigten anbieten zu können, sieht das Bezirksamt als Standortvorteil.
Nach Auskunft der Geschäftsleitung der Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin, vom 18.07.2018 wird wegen der großen Nachfrage nach Kita-Plätzen im Land Berlin und der besonderen Rolle als Teil des öffentlichen Jugendhilfeträgers im Eigenbetrieb das Modell eines Betriebskindergartens derzeit nicht praktiziert. Dies gilt auch für den Bereich der freien Träger.
Eine entsprechende Bedarfsabfrage unter den Beschäftigten über das Mitteilungsblatt hatte folgende Bedarfsrückmeldung ergeben:
Darüber hinaus haben sich 21 Beschäftigte ohne Kinder positiv zur Idee eines Betriebskindergartens gemeldet.
In der Investitionsplanung 2023-2027 wurde nun der Neubau einer Betriebskita in der Mansfelder Straße 17, 10713 Berlin aus Investitionsmitteln der Pauschalen Zuweisung bei Kapitel 4021 Titel 71505 mit folgenden Jahresansätzen bei SenFin angemeldet:
Erläuterung aus dem I-Programm 2023-2027:
„4021 – 71505 Der Kitastandort Kaubstraße soll auf dem rückseitigen Gelände, durch einen Neubau an der Mansfelder Straße 17 erweitert werden. Durch diesen 2-geschossigen Neubau entstehen ca. weitere 60 Kita-Plätze, von denen 25 Kita-Plätze für Kinder der Verwaltungsangehörigen bereitgestellt werden. Diese Form der Betriebskita soll zur Attraktivität der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sowie zur bedarfsgerechten Versorgung des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf mit Kita-Plätzen führen. (Hinweis auf § 24 SGB VIII – Rechtsanspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung)
Die Standardabsenkungen gem. Senatsbeschluss Nr. 1111/97 vom 28.10.1997 wurden berücksichtigt. Die Durchführung von Wettbewerben ist nicht erforderlich.
[Planungsstand] Der Erläuterungsbericht vom 26. 02. 2021 liegt vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 3.800.000 €.
[Veranschlagungshinweis] Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind im Hinblick auf den dringenden Handlungsbedarf nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Es wird erwartet, dass Bauplanungsunterlagen im I. Quartal 2022 vorliegen werden.
Finanzierung: Ansatz 2030……………………………………………………………. 789.000 € Ansatz 2031……………………………………………………………. 50.000 € Ansatz 2032……………………………………………………………. 500.000 € Restfinanzierung ab 2033……………………………………….. 2.461.000 € 3.800.000 €
Die Fertigstellung ist für 2034 vorgesehen. Zur Steigerung des Baupreisindex kann derzeit keine Aussage getroffen werden.
Das Bezirksamt versucht zurzeit darüber hinaus, schon jetzt Plätze in umliegenden Kitas für die Kinder der Beschäftigten zu aquirieren.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Bauch
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