Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann erfolgten die Baumschnittarbeiten an den Pappeln am Sportplatz Körtestr.?
2. Wann erfolgt der Abtransport des Holzschnittes?
3. Handelt es bei der Maßnahme um einen Ertüchtigungsschnitt oder Vorarbeiten zur Fällung der Pappeln?
Nachfragen:
1. Wann erfolgt die Fällung der Pappeln?
2. Wie lange kann, durch das Wurzelwachstum der Pappeln und der damit einhergehenden Zerstörung der Spielflächen, die Sportflächen noch offen gehalten werden?
Abt. Umwelt, Verkehr, Grünflächen und Immobilienservice Berlin, den 23.05.12
Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wann erfolgten die Baumschnittarbeiten an den Pappeln am Sportplatz Körtestr.?
Die Baumarbeiten begannen in der 15. KW und wurden in dieser Woche fortgesetzt. Bis Ende dieser Woche werden sie voraussichtlich beendet sein.
2. Wann erfolgt der Abtransport des Holzschnittes?
Der Abtransport des Schnittgutes erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten.
3. Handelt es bei der Maßnahme um einen Ertüchtigungsschnitt oder Vorarbeiten zur Fällung der Pappeln?
Der Auftrag beinhaltet bei den Pappeln eine Kronenreduzierung um 20%. Sie dient insbesondere der Sicherstellung der Verkehrsicherheit (Astbruchsicherung)
Nachfragen:
1. Wann erfolgt die Fällung der Pappeln?
Der Erhalt oder die Fällung der Pappeln wird im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahmen zu klären sein.
2. Wie lange kann, durch das Wurzelwachstum der Pappeln und der damit einhergehenden Zerstörung der Spielflächen, die Sportflächen noch offen gehalten werden?
Das Wurzelwachstum der nahe am Sportplatz stehenden Bäume und nicht allein nur der Pappeln beeinträchtigt immer mehr die reguläre Nutzung des Spielfeldes. Eine Prognose, wann aufgrund der Verkehrssicherungsbeeinträchtigungen die Sportflächen gesperrt werden müssen, kann nicht abgegeben werden.
Aus der sportfachlichen Sicht der Vereine wird eingeschätzt, dass die Spiel- bzw. Sportflächen nur noch begrenzt offen gehalten werden können.
Die zu erwartenden Schäden bzw. die daraus resultierenden Unfallgefahren können u.U. zu einer kurzfristigen Schließung der Sportanlage führen. Es ist jedoch beabsichtigt, im Rahmen des Schul- und Sportanlagen Sanierungsprogramms (SSP) die Anlage zu sanieren. In diesem Zusammenhang wird nach Erteilung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides eine Fällgenehmigung erteilt. Nur im Zusammenhang mit der Sanierung der Spielfläche kann sichergestellt werden, dass die Bäume nicht über die Wurzeln neu, d.h. mehrfach austreiben. Dazu ist die restlose Beseitigung der gefällten Bäume erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat