Drucksache - DS/0171/IV  

 
 
Betreff: Anpassung älterer Bebauungspläne im Ortsteil Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schwarze, Julian
2. Schärdel, Florian
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
02.05.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.05.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Begrenzung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Versorgungszentren bestehende Bebauungspläne aus der Zeit vor 1987 hinsichtlich der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel an die Regelungen der heutigen Baunutzungsverordnung anzupassen.

 

Begründung:

 

Das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept (DS/0088/IV) gibt konkrete Empfehlungen zur Entwicklung des Einzelhandels im Bezirk. Um diese Empfehlungen zu sichern, sollte die baurechtliche Zulässigkeit großflächigen Einzelhandels außerhalb der Zentren möglichst ausgeschlossen werden. Aufgrund von früheren Änderungen im Baurecht gelten für Bebauungspläne aus der Zeit vor 1987 die heutigen Regelvermutungsgrößen für den großflächigen Einzelhandel nicht, weswegen eine Anpassung notwendig ist. Eine ausführliche Beschreibung der baurechtlichen Situation findet sich im Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf den Seiten 82 bis 83. 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

StadtQM 02.05.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Begrenzung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Versorgungszentren bestehende Bebauungspläne aus der Zeit vor 1987 hinsichtlich der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel an die Regelungen der heutigen Baunutzungsverordnung anzupassen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Begrenzung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Versorgungszentren bestehende Bebauungspläne aus der Zeit vor 1987 hinsichtlich der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel an die Regelungen der heutigen Baunutzungsverordnung anzupassen.

 

 
 

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