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Drucksache - DS/0221/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, seine Geschäftsordnung so zu ändern, dass die Sitzungen des Bezirksamts öffentlich sind. Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann von jedem Stadtrat zu jedem Zeitpunkt der Sitzung beantragt werden. Nach Nennung der Gründe, zum Beispiel dem Hinweis, dass beim entsprechenden Tagesordnungspunkt Einzelpersonenangelegenheiten zur Beratung kommen werden, erfolgt nach einer möglichen Beratung die Abstimmung.
Begründung:
Diese oben genannte Maßnahme sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, die Entscheidungen des Bezirksbürgermeisters und der Stadträte zu verfolgen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
BüTra 07.06.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
ÄR 19.06.2012 Antrag zurückgezogen. |
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