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Drucksache - DS/0249/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im Kulturdenkmal Karl-Marx-Allee (Block B Nord und Block B Süd) wenige Jahre nach der Fassadensanierung wieder die Kacheln abfallen?
2. Da gegenwärtig unterschiedliche Firmen an der Beseitigung der Schäden wirken, frage ich, wie wirkt das Bezirksamt auf die Baufirmen ein, damit die Reparaturarbeiten denkmalsgetreu erfolgen?
3. Hat das Bezirksamt einen Überblick darüber, wie lange sich mögliche Bauarbeiten an genannten Häusern hinziehen werden und damit die Beeinträchtigung der Wohnqualität (Sicherungsnetze und/oder Baugerüste vor den Fenstern) der Mieterinnen und Mieter?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 24.05.2012 Bezirksbürgermeister
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im Kulturdenkmal Karl-Marx-Allee (Block B Nord und Block B Süd) wenige Jahre nach der Fassadensanierung wieder die Kacheln abfallen?
3. Hat das Bezirksamt einen Überblick darüber, wie lange sich mögliche Bauarbeiten an genannten Häusern hinziehen werden und damit die Beeinträchtigung der Wohnqualität (Sicherungsnetze und/oder Baugerüste vor den Fenstern) der Mieterinnen und Mieter?
1. und 3. lässt sich wie folgt beantworten:
Dem Bauaufsichtsamt ist bekannt, das sich in der vergangenen Zeit immer wieder Fliesen von der Fassade der Gebäude in der KMA gelöst haben und auf den öffentlichen Gehweg herabzufallen drohten. Dies stellt eine Gefährdung der Passanten dar. Der Grundstückseigentümer als Zustandshafter ist für die Verkehrssicherheit seiner Grundstücke und Gebäude verantwortlich und kommt dieser Verpflichtung in diesem Fall mit der Sicherung der Fassaden nach. Über den Zeitraum der Bauarbeiten liegen dem Bauaufsichtsamt keine Informationen vor.
2. Da gegenwärtig unterschiedliche Firmen an der Beseitigung der Schäden wirken, frage ich, wie wirkt das Bezirksamt auf die Baufirmen ein, damit die Reparaturarbeiten denkmalsgetreu erfolgen?
zu 2. Die Sicherungsmaßnahmen sind mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden. Bei den Auffangnetzen handelt sich um dringend notwendige Eingriffe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Die Maßnahme ist temporär und wird selbstverständlich im Rahmen der denkmalgerechten Grundsanierung des Gebäudes und seiner Fassaden wieder entfernt. Ein Antrag auf denkmalrechtliche Sanierung liegt uns zurzeit noch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister
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