Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 23.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 5.1  
EinwohnerInnenanfrage 02/IV  
DS/0233/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Kommerzieller Einsatz von Sprühkreide im öffentlichen Raum  
DS/0244/IV  
Ö 6.2     Peace Wall      
Ö 6.2.1  
PeaceWall  
DS/0239/IV  
Ö 6.2.2  
Die Mauer in der Kreuzberger Friedrichstr.  
DS/0242/IV  
Ö 6.2.3  
Peace Wall - Kunst im öffentlichen Raum und Quartiersentwicklung  
DS/0245/IV  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wie bewertet das Bezirksamt die Debatte in den Medien und im Quartier um das Biennale-Projekt Peace Wall der Künstlerin Nada Prlja in der Friedrichstraße auf Höhe des Besselparks?

2.       Da der Fokus der Künstlerin offenbar auf die soziale Situation im Quartier Südliche Friedrichstadt gerichtet ist und die Barrikade die stadträumliche Teilung symbolisieren soll: Welche Diskussion zeichnet sich ab?

3.       Sieht das Bezirksamt durch die zweimonatige Sperrung der Friedrichstraße den Umsatz von anliegendem Einzelhandel und anderen wirtschaftlichen Unternehmen eingeschränkt oder gefährdet?

Zusatzfrage:

1.       Welche geplante und gewünschte Entwicklung sieht das Bezirksamt für das Quartier?

2.       Wie kann diese im Sinne der Stärkung öffentlicher Debatte mit umfassender Bürgerbeteiligung umgesetzt werden?

 

 

Gemeinsame Beantwortung mit DS/0239/IV und DS/0242/IV

 


DS 0239               PeaceWall              Herr Sebastian Forck (SPD)

 

Die im Rahmen der 7. Berliner Biennale in der Friedrichstraße aufgebaute „Peace Wall“ hat mit seinem Standort in der Friedrichstraße auf der Höhe des Besselparks für kontroverse Diskussionen bei den AnwohnerInnen und Gewerbetreibenden gesorgt.

 

Daher frage ich das Bezirksamt:

 

1.       Von wem und für welchen Zeitraum wurde die Nutzung des öffentlichen Raums beantragt?
 

2.       Für welchen Standort wurde der Aufbau des Kunstwerkes und die damit einhergehende Sperrung der Friedrichstraße genau beantragt?
 

3.       Welche Gründe haben dazu geführt, dass genau der Standort auf Höhe des Besselparks für dieses Projekt gewählt wurde?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Antragstellerin für das Kunstobjekt PeaceWall - Friedensmauer - war die Berlin Biennale, Auguststraße 69, 10117 Berlin. Die Erteilung der Genehmigung wurde für die Zeit vom 02.05. bis 01.07.2012 beantragt, wobei folgende Zeitplanung berücksichtigt wurde: 19.04. bis 24.04. der Aufbau, 25.04. bis 01.07. die Standzeit, 02.07. bis 03.07. der Abbau. Der Antrag wurde am 23.02.2012 gestellt. Durch das Ordnungsamt erfolgte am 04.04.2012 eine Ablehnung des Vorhabens wegen der Stellungnahme des Tiefbauamtes, das dort Baumaßnahmen vorsah. Das Tiefbauamt teilte am 16.04. allerdings mit, dass die Baumaßnahmen nun doch früher beendet werden konnten, als ursprünglich vorgesehen. Vor diesem Hintergrund konnte bereits einen Tag später, es wurde ja auch langsam Zeit dann, am 17.04. die Sondernutzung zur Benutzung des öffentlichen Straßenlandes erteilt werden.

 

zu Frage 2: Der Antrag wurde für den Standort Friedrichstraße 226 für eine Fläche von 16,78 m² gestellt.

 

zu Frage 3: Im Vorfeld der Einreichung des Antrags beim Ordnungsamt wurden mehrere Standortprüfungen vorgenommen, u.a. für die Friedrichstraße Süd und auch andere Bereiche, die 16, 17, die 234, 235. Letztendlich wurde der Standort 226 Höhe Besselpark im Einvernehmen mit dem Polizeiabschnitt 51 und der Straßenverkehrsbehörde u.a. wegen der Berücksichtigung, dass Feuerwehrzufahrtsweg und Rettungswege nicht beeinträchtigt werden dürfen.

So, dann geht es weiter.

 


DS 0242               Die Mauer in der Kreuzberger Friedrichstraße              Herr Timur Husein (CDU)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Welche Behörde(n) im Bezirk waren für die Erteilung der Genehmigung zum Aufbau der Mauer, sog. "Peace-Wall" zuständig?

 

2.       Wurden die Anwohner und Geschäftsleute in der Gegend (Friedrichstr., Hedemannstr., Puttkamerstr., Mehringplatz, Besselstr. Charlottenstr., Rahel-Varnhagen-Promenade, Franz-Klühs-Str.) über die Mauer informiert und wenn nein, warum nicht?

 

3.       Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt unternehmen, um die Verluste der Geschäftsleute und die Verkehrsprobleme der Anwohner zu minimieren?

 

Nachfragen:

 

1.       Für welchen Zeitraum gibt es eine Genehmigung für die "Peace-Wall"?

 

2.       Wie hoch ist die Gebühr für die Sondernutzung der Straße?

 

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Für das Kunstobjekt PeaceWall - Friedensmauer - war eine Ausnahmegenehmigung, sogenannter Kombibescheid auf der Grundlage von § 46 der Straßenverkehrsordnung und § 11 des Berliner Straßengesetzes zu erteilen. Federführend für die Erteilung der Genehmigung war das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg. In das Genehmigungsverfahren waren noch folgende Bereiche involviert: Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, Polizei, Berliner Feuerwehr, Verkehrslenkung Berlin und das Kunstamt.

 

zu Frage 2: In der Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der Veranstaltung ist neben weiteren Auflagen und Nebenbestimmungen die Auflage erteilt, dass der Veranstalter die Anlieger und die Gewerbetreibende, insbesondere zwischen Puttkamerstraße und Hedemannstraße, vor Beginn geeigneter Weise zu informieren hat.

 

zu Frage 3: Der Dialog hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Am nächsten Dienstag wird im Rahmen der Bezirksamtsitzung ein Gespräch mit der IG Friedrichstraße stattfinden. Eine Möglichkeit für existenzbedrohte Gewerbetreibende ist es, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds bei der Senatswirtschaftsverwaltung zu stellen.

 

zu Nachfrage 1: Der genehmigte Zeitraum für die Veranstaltung ist 02.05. bis 01.07.12, hatte ich aber, glaube ich, schon genannt.

 

zu Nachfrage 2: Es gibt eine Verwaltungsgebühr, die immer zu erheben ist in Höhe von in diesem Fall 90,00 EUR und bei der Sondernutzungsgebühr gibt es die auch Sonderregelung, dass für Kunstobjekte auf die Erhebung von einer Nutzungsgebühr verzichtet werden kann, wie es in diesem Fall auch geschah. Es ist eine Sicherheitsleistung erhoben worden in Höhe von 3.000,00 EUR und diese Sicherheitsleistung würde dann gezahlt werden müssen, wenn Beschädigungen des Straßenpflasters erkannt werden.

 


DS 0245               Peace Wall - Kunst im öffentlichen Raum und Quartiersentwicklung
                            Herr Rüdiger Brandt (B’90/Die Grünen)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

4.       Wie bewertet das Bezirksamt die Debatte in den Medien und im Quartier um das Biennale-Projekt Peace Wall der Künstlerin Nada Prlja in der Friedrichstraße auf Höhe des Besselparks?
 

5.       Da der Fokus der Künstlerin offenbar auf die soziale Situation im Quartier Südliche Friedrichstadt gerichtet ist und die Barrikade die stadträumliche Teilung symbolisieren soll: Welche Diskussion zeichnet sich ab?
 

6.       Sieht das Bezirksamt durch die zweimonatige Sperrung der Friedrichstraße den Umsatz von anliegendem Einzelhandel und anderen wirtschaftlichen Unternehmen eingeschränkt oder gefährdet?
 

Zusatzfrage:

3.       Welche geplante und gewünschte Entwicklung sieht das Bezirksamt für das Quartier?
 

4.       Wie kann diese im Sinne der Stärkung öffentlicher Debatte mit umfassender Bürgerbeteiligung umgesetzt werden?

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Das Bezirksamt begrüßt es, dass die Berlin Biennale, wie schon in 2010, Standorte im Bezirk ausgewählt hat, um künstlerische Arbeiten zu präsentieren. Neben der PeaceWall in der Friedrichstraße, das Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof. Die Berlin Biennale ist nach der Documenta in Kassel die wichtigste Ausstellung zeitgenössischer Kunst in Deutschland und wird als sogenanntes Leuchtturmprojekt durch die Kulturstiftung des Bundes gefördert. Der für die diesjährige Berlin Biennale ausgewählte Kurator, Artur Zmijewski, hat sich zum Ziel gesetzt, Kunst mit der Realität interagieren zu lassen. Ich denke, das ist ihm auch gelungen. Er fragt nach den manipulativen Fähigkeiten von Künstlern und nach einer Kunst, die, statt eine Stellvertreterrolle einzunehmen, direkt und wirkungsvoll eingreift, um die gegebene Realität performativ zu verändern. Er hat die Künstlerin Nada  Prlja eingeladen, ihr Konzept der PeaceWall an der Friedrichstraße umzusetzen, weil er die sozialen Gerüche in der Stadt mit seiner Biennale sichtbar machen wollte und Räume für aktive Debatten schaffen will. Die durch das Projekt von Frau Prlja angeregte Diskussion zeigen, dass Kunstwerke durchaus unmittelbare Debatten auslösen und in soziale Wirklichkeit eingreifen. Auch dies eine Funktion von Kunst, die in diesem Fall nicht mehr in Kassel auf der Documenta oder in anderen Hot Spots der Kunst geführt wird, sondern unmittelbar in den Kiez und um den Besselpark getragen worden ist.

 

zu Frage 2: Derzeit ist die Debatte gekennzeichnet von der sozialen Spaltung der südlichen Friedrichstadt einerseits und der Benachteiligung von Gewerbetreibenden durch das Kunstobjekt andererseits. Die Aussagen der Bewohnern beziehen sich auf die Frage der Verdrängung von ihrem Wohnort und Kiez, während die Gewerbetreibenden oder einige Gewerbetreibenden eher über Umsatzeinbußen klagen. Insofern wird die Kunstaktion nicht von allen positiv bewertet. Dort findet eine auch über die Medien mit ausgetragenen öffentlichen Diskussionen über die Situation in der südlichen Friedrichstadt statt, was sicher auch der Intension des Kunstwerkes und ich denke auch der Situation der Anwohner und Bewohner des Quartiers entspricht. Wenig hilfreich für die südliche Friedrichstadt sind allerdings stigmatisierende Aussagen, wie sie leider auch zu hören sind in den Medien, die von einem Ghetto spricht.

 

zu Frage 3: Ob eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz vorliegt, kann nur individuell vom Gewerbetreibenden, aber nicht vom Bezirksamt eingeschätzt werden. Aber klar ist, dass das anliegende Gewerbe schon alleine durch die veränderte Verkehrsführung in der Ausübung seiner Tätigkeit eingeschränkt ist. Einige Gewerbetreibende schätzen die Einbußen auf bis zu 30%, was in einigen Quellen sogar existenzbedrohend sein kann. Erschwerend kommt der lange Zeitraum der Sperrung vom 02.05. bis zum 01.07. hinzu. Deshalb hat die IG Friedrichstraße das Bezirksamt im Namen der Gewerbetreibenden der südlichen Friedrichstadt gebeten, den PeaceWall zu verlegen oder den Zeitraum abzukürzen.

Die Diskussion mit den Gewerbetreibenden wird derzeit vor allem vom Kreativquartier südliche Friedrichstadt und dem Bildungsnetzwerk Friedrichstadt geführt und einigen anderen. Frau Horn, die Direktorin der Berlin Biennale teilte mit, dass es am ersten Juni-Wochenende zu einer Vielzahl von Diskussion und Veranstaltung kommen wird, in deren Verlauf auf eine Abstimmung der Anwohnern über die zeitliche Fortführung des Kunstwerkes stattfinden soll.

Wie gesagt, der Dialog hierzu ist noch nicht abgeschlossen und am nächsten Dienstag wird im Rahmen der Bezirksamtssitzung ein Gespräch mit der IG Friedrichstraße stattfinden, wo sicherlich dann auch noch mal die einzelne Situation der Gewerbetreibenden vorgetragen werden kann.

 

zu Zusatzfrage 1: Die Gebietsentwicklung der südlichen Friedrichstadt ist intensiv im integrierten Stadtentwicklungskonzept südliche Friedrichstadt und in den vorbereitenden Untersuchungen nach Baugesetzbuch für die Ausweisung als Sanierungsgebiet untersucht und beschrieben worden. Im Wesentlichen soll dieses Quartier mit kerngebietstypischer Nutzung die städtebaulichen Schwerpunkte Medien, Zeitungsviertel, Kunst und Kultur sowie Bildung ausbilden. Dabei sind die sozialen Großsiedlungen und dem restlichen Gebiet zu beachten.

 

zu Zusatzfrage 2: Die öffentliche Debatte in diesem Gebiet besitzt schon jetzt einen Umfang und eine Intensität, wie glaube ich schon fast in keinem anderen Teil dieses Bezirks in den letzten Jahren. In den vergangenen Jahren wurde diese Debatte unterstützt, zum Beispiel durch den Aufbau und Ausbau von Netzwerken vor Ort durch die Initiative Berliner Kunstteile im Rahmen des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit. Zum Beispiel gab es 2009 ein gefördertes Projekt im Rahmen des Bündnisses zur Entwicklung von Strategien, zur Förderung des Viertels als Kunst und kreativ Wirtschaftsstandort. Hier auch verbunden mit dem Ziel, Netzwerke zu schaffen. 2010 gab es ein weiteres Projekt, was auch wieder ein Jahr gelaufen ist. Impulse für das Kreativquartier, das auch im Rahmen des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit unterstützt wurde und hier aufgebaut hat auf dieses erste Jahr, auch wieder mit der Stärkung von Netzwerken, insbesondere von Anwohnern, von Gewerbetreibenden und dazu gab es auch eine ganze Reihe von Veranstaltungen.

Zur öffentlichen Debatte hat auch das QM beigetragen. Darüber hinaus wurde letztes Jahr Zukunftswerkstätten durchgeführt mit Anwohnern des Mehringplatzes. Die Ausweisung als Sanierungsgebiet ist sicher ein Ergebnis dieses sehr langen Diskussionsprozesses, aber auch die Gründung des sehr engagierten Netzwerks Südliche Friedrichstadt e.V.. Auch das Bemühen des Bezirks und des Netzwerks um eine nutzungsorientierte Vergabe der umliegenden Grundstücke der Berliner Großmarkt GmbH um die Blumengroßmarkthalle, kann als Ergebnis dieses Engagements vieler Beteiligter gesehen werden. Entscheidend ist hierbei die Findung und Berücksichtigung verschiedener Forderungen aus dem Quartier heraus bei der Vergabe der Bauflächen auf dem Gelände des Blumengroßmarktes. Wenn hier eine soziale Mischung erhalten werden kann, ist eine stetige und positive Entwicklung des Quartiers ohne starke Verdrängung vorstellbar. Hierfür müssen die verschiedenen beteiligten Ressorts zusammen arbeiten und kompetente Fachleiter aus der Quartierskulisse dazu gehört und beteiligt werden.

Das Engagement der Künstlerin könnte also auf eine bereits bestehende, langjährige Auseinandersetzung und vieler Engagierter mit der südlichen Friedrichstadt befasster aktiver Menschen aufbauen.

Nachfragen zu DS/0239/IV, DS/0242/IV und DS/0245/IV

 

 

Herr Jöstig-Schüßler:  Mich würde nun doch mal interessieren, Sie haben ja eine Genehmigung erteilt, das haben Sie ja vorhin ausgeführt. Unter welchen Bedingungen kann denn eine  solche Genehmigung widerrufen werden? Weil ich gehe mal davon aus, dass die Genehmigung, wie Sie ja auch angesprochen haben, bis in den Juli hineinreicht und es muss ja sozusagen Gründe geben, warum da eine Genehmigung widerrufen werden kann.

 

Herr Dr. Beckers: Eine Genehmigung kann natürlich widerrufen werden, wenn die Auflagen, die in der Genehmigung erteilt worden sind,  nicht erfüllt werden. Wenn Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen oder wenn das öffentliche Interesse, jetzt sagen wir mal verkörpert auch durch das Bezirksamt und die BVV, zu der Entscheidung kommen, dass hier in der Tat eine solche Sperrung auf Dauer bzw. für diesen Zeitraum zu derartigen Behinderungen führen, dass es in diesem Fall notwendig erscheint, die Mauer abzubauen.

Aber ich möchte an dieser Stelle auch sagen, es gibt einen Rechtsanspruch natürlich auch auf die Einhaltung der Genehmigung und im vorläufigen Rechtschutzverfahren müsste das auch sehr genau vom Bezirksamt dann auch nachgewiesen werden können.

 

Herr Jöstig-Schüßler:  Ja, ist das dann, dass also ggf.  Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können und dass die Möglichkeit besteht, dass also der Verein, der also den Antrag gestellt hat und ihn genehmigt bekommen hat, daraus dann also eienn Schadensanspruch anmelden kann?

 

Herr Dr. Beckers: Wenn die Veranstalterin die Mauer abbauen will vorzeitig, wird sicherlich daraus kein Schadensanspruch entstehen können. Das ist dann die Entscheidung derjenigen, die die Genehmigung erhalten hat. Diejenigen, die ein Schadensanspruch möglicherweise stellen können, sind die Benachteiligten aus dieser Genehmigung.

 

Herr Husein: Wenn ich Sie richtig verstanden habe Herr Stadtrat, war Bestandteil des Bescheides, dass die Anwohner informiert werden mussten. Also der Verein hätte die Anwohner informieren müssen über die Mauer. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, dass dies geschehen ist oder dass dies nicht geschehen ist? Und welche verwaltungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn die Bewohner nicht informiert worden sind?

 

Herr Dr. Beckers: Auflage des Bescheides war in der Tat die Anwohner zu informieren. Allerdings habe ich vorhin auch ausgeführt, dass es einen sehr kurzen zeitlichen Vorlauf gab vom Aufbau bzw. von der Genehmigung zum Aufbau. Nichtsdestotrotz ist diese Aufforderung erteilt worden. Wir werden als Ordnungsamt prüfen, ob dieser Aufforderung nachgekommen wurde.

Wir werden die Konsequenz daraus prüfen. Es ist ja die Frage, ob auch ein Schaden zum Nachteil des Landes Berlins dadurch entstanden ist, aber letztlich und endlich muss das ja auch quantifizierbar sein. Also es ist nicht so einfach zu beantworten.

 

Frau Noa: Wie müsste sich denn das Bezirksamt gegenüber einem Mitglieder … quatsch, Entschuldigung, einer Bürgerbefragung verhalten? Wenn man jetzt die Bürger, wie es ja geschehen soll, befragen würde und die würden nein sagen, müsste es dann abgebaut werden?

 

Herr Dr. Beckers: Also ich gehe davon aus, dass die Befragung ein Meinungsbild erstellen wird. Ein Meinungsbild ist nicht unbedingt verbindlich, das müsste ein anderes Verfahren sein, was glaube ich dann auch rechtlich eine Würdigung erfahren könnte. Ich gehe aber auch davon aus, wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, dass sich eine Mehrheit der dort Beteiligten gegen eine Weiterführung des Kunstprojekts ausspricht, weil es eben sein Ziel eigentlich schon erreicht hat, in sehr kurzer Zeit erreicht hat, dann wäre das etwas, was sicherlich dann auch im Interesse, sage ich jetzt mal, der Biennale liegt, aber wenn es ein anderes Ergebnis sein sollte, dann ist die Künstlerin bzw. ist, der PeaceWall wird dann, so gehe ich mal davon aus, bis zum Ende der genehmigten Zeit auch weiter dort stehen.

 

Herr Brandt: Liegt dem Bezirksamt denn schon das Ergebnis vor einer heute wohl stattfindenden Aussprache zwischen Gewerbetreibenden und der Biennale, dass am 02., 03. Juni im Rahmen eben von verschiedenen Aktionen der Biennale und des Kreativquartiers Südliche Friedrichstadt an der Wand, also an der Mauer, auch eine Abstimmung gemacht werden soll und in dieser Abstimmung kann dann entschieden werden, ob die Wand sofort abgebaut oder die Mauer sofort abgebaut werden soll oder nicht?

 

Herr Dr. Beckers: Sehr verehrter Herr Brandt, ich hatte dazu, glaube ich, jetzt schon einige Ausführungen gemacht. Ich will sie gerne wiederholen. Ich habe gestern Abend erfahren, dass so eine Absicht möglicherweise vorliegen könnte und ich habe vorhin noch mal erfahren, dass es in der Tat in die Richtung geht und dass die Direktorin offensichtlich auch selbst gesagt hat, dass sie diesen Weg gehen will und in der Tat weiß ich jetzt nicht den genauen Tag. Es sollte, sie hatte am ersten Juni-Wochenende, das würde der 01., der 02. oder auch 03. sein, im Rahmen von vielen Veranstaltungen, die dort noch stattfinden sollen, könnte das dann zum Ergebnis haben, dass wir danach wissen, wie es weitergeht. Aber im Augenblick liegt die … ja, die Frau Direktorin Horn ist jetzt im Augenblick Herrin des Verfahrens, weil sie hat die Genehmigung und wir haben, denke ich, auch nicht die rechtlichen Möglichkeiten, jetzt hier einfach so mal schnell eine Mauer wieder abzubauen. Die Frage ist und die ist auch noch nicht abschließend diskutiert, ob wir das überhaupt wollen.

 

Herr Schärdel: Ja, ich würde gerne wissen, ob das Bezirksamt mir zustimmt, dass ein Widerruf von der Rücknahme dieser Genehmigung vor dem Hintergrund der Kunstfreiheit jedenfalls rechtlich nur sehr schwer möglich wäre?

 

Herr Dr. Beckers: Ja, im Grundsatz stimme ich Ihnen da zu. Es gibt natürlich immer Möglichkeiten, wenn, wie gesagt, öffentliche Interessen, Nachhalt usw., aber auch politisch haben wir die Frage noch nicht zu Ende diskutiert, ob wir das denn überhaupt wollen. Auch wenn, wir sind ja als Bezirksamt die Genehmigungsbehörde und wir haben natürlich auch, das hatte ich am Anfang ausgeführt, ein großes Interesse, dass die Biennale hier stattfindet und dieses Projekt auch durchführen kann. Das ist die eine Seite, von der ich gesprochen habe, die ich auch durchaus schätze und ich denke, auch meine Kollegen, Kolleginnen im Bezirksamt.

Die andere Frage ist in der Tat, wie kann man den Gewerbetreibenden helfen? Da sind die einen ja im Gespräch und wir werden nächsten Dienstag auch im Rahmen dieser Bezirksamtssitzung uns damit noch mal sehr ernsthaft auseinandersetzen. Ich denke mal, vielleicht finden wir einen Weg.

Was uns oder was eigentlich schon gelungen ist, was vorher auch in diesen ganzen anderen Bemühungen bisher nicht geklappt hat, war aber auch, so wurde es mir berichtet, dass die IG Friedrichstraße auch sich wieder verstärkt um ihr südliches Ende kümmert. Das finde ich ist erst mal ein guter Prozess und ich kann auch nur hoffen, dass dann dieser Prozess fortgesetzt wird und wenn die Mauer abgebaut ist, auch hier die Interessenvertretung von der Friedrichstraße nicht nur über Süd und Mitte reicht, sondern eben auch diesen Bereich südlich der Kochstraße umfasst.

 

Herr Husein: Herr Bezirksstadtrat, wenn Genehmigung widerrufen wird, welchen Schaden könnte dann die Biennale geltend machen?

 

Herr Dr. Beckers: Die Biennale hat sehr viel Geld investiert in die gesamte Veranstaltung. Also was dann konkret zu beziffern wäre, das müsste die Biennale natürlich nachweisen, aber so etwas ist ja nicht nullo wert zu haben. Man investiert, man macht Werbung, man lädt Künstler ein, man lernt, lädt auf Diskussionsrunden ein, also es ist ja nicht ohne. Und ich will ja jetzt nicht vom Materialwert der Mauer sprechen, sondern es geht ja weit darüber hinaus. Ob das nun 10.000,00 EUR sind oder 20.000,00 EUR sind oder ob es darüber hinaus liegt, das vermag ich nun wahrlich nicht zu sagen.

 

Herr Husein: So, zum Hintergrund, ich wohne dort in der Gegend und ich wurde eben angesprochen von vielen Anwohnern … Ja, selbstverständlich. Welche Art sind diese Bürgerbefragungen? Von wem sind die organisiert? Wie wird sichergestellt, dass wirklich alle Bürger daran teilnehmen? Es sind drei Fragen, ich weiß, aber … Dankeschön.

 

Herr Dr. Beckers: Die Information darüber, dass die Biennale jetzt diesen begeht, den ich übrigens sehr begrüße, das will ich an dieser Stelle auch mal sagen, ich finde das eine tolle Sache, wenn ein Kunstobjekt sagt, wir haben innerhalb einer Rekordzeit quasi das schon eigentlich erreicht, was wir erreichen wollen und wir gehen jetzt in den Dialog über und sprechen halt mit den Anwohnern dieses Gebietes darüber, ob es ihnen schon sozusagen auch hinreicht, was dort an Ergebnissen erzielt wurde in den Diskussionen und in den Veranstaltungen. Dann denke ich, ist das eine zu begrüßenswerte Angelegenheit. Ich habe noch keine Information, nach welchen Verfahren, nach welchen Auswertungen das letztendlich stattfindet. Ich vermute mal, dass das doch etwas offener gestaltet werden wird und kann eigentlich auch nur raten, dass möglichst viele sich dann an diesem Tag oder an dieser Veranstaltung auch beteiligen, um dann auch ihr Interesse vielleicht noch mal einzubringen und das ist in der Tat die Kunst, muss man mal auch ganz einfach so sehen. Kunst hat natürlich auch einen gewissen Freiraum und diesen Freiraum würde ich als Ordnungsamt hier jetzt auch nicht beschneiden wollen, indem ich Vorgaben machen, wie eine Abstimmung über die Fortführung eines genehmigten Kunstprojektes zu gestalten ist und wie nicht. Ich denke, das ist nicht die Aufgabe des Ordnungsamtes, in die Kunst derart einzugreifen.

 

 

   
    23.05.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.2.3 - beantwortet
   
Ö 6.3  
Fußballverein Hansa 07  
DS/0248/IV  
Ö 6.4  
Lindenstraße  
DS/0235/IV  
Ö 6.5  
Dem SEZ eine Zukunft geben  
DS/0240/IV  
Ö 6.6  
Gestrichener Begleitservice ab Juni - wie hart trifft es Menschen mit Behinderung in Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/0246/IV  
Ö 6.7  
Rathausblock verkauft?  
DS/0247/IV  
Ö 6.8     Fassaden Karl-Marx-Allee  
DS/0249/IV  
Ö 6.9  
Pressespiegel des Bezirksamtes  
DS/0237/IV  
Ö 6.10     Pflege der Pappeln am Körtesportplatz  
DS/0236/IV  
Ö 6.11     Umsetzung der Drucksache 2245/III (Admiralbrücke)  
DS/0243/IV  
Ö 6.12     Verhandlungen des Bezirksamtes über Freistellung von der Belegungsbindung  
DS/0250/IV  
Ö 6.13     HOLY WOOD  
DS/0238/IV  
Ö 6.14     Umzüge/Wegzüge der SGB II-Leistungsbezieher in Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/0241/IV  
Ö 6.15     Gefährdungssituation im Kiez rund um den Petersburger Platz  
DS/0251/IV  
Ö 6.16     Neugestaltung Stralauer Platz  
DS/0252/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Standardantwort bei Bürger_innenanfragen  
Enthält Anlagen
DS/0214/IV  
Ö 7.2  
Auswirkungen des Personalabbaus auf die Bezirksverwaltung  
Enthält Anlagen
DS/0217/IV  
Ö 7.3  
Tag des geschlossenen Amtes  
DS/0253/IV  
Ö 7.4  
Die Mauer muss weg!  
DS/0254/IV  
Ö 8     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 8.1  
Änderung der GO-BVV §19  
DS/0001-34/IV  
Ö 8.2  
Quartiersmanagment (QM) Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmannsiedlung, Wrangelkiez und Zentrum Kreuzberg/Oranienstraße; Entwicklung in den Gebieten und Fortschreibung der integrierten Handlungskonzepte 2012/2013  
Enthält Anlagen
DS/0015/IV  
Ö 8.3  
Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Kreuzberg Nordost Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2012  
Enthält Anlagen
DS/0016/IV  
Ö 8.4  
Benennung des Integrationsausschusses  
DS/0031-01/IV  
Ö 8.5     Wahl eines Stellvertretenden Bürgerdeputierten  
DS/0045-86/IV  
Ö 8.6     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-87/IV  
Ö 8.7     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-88/IV  
Ö 8.8  
Zentrenpass Warschauer Straße  
DS/0088-01/IV  
Ö 8.9  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Enthält Anlagen
DS/0088/IV  
Ö 8.10  
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept  
DS/0088-02/IV  
Ö 8.11  
Kooperation der Schulen mit bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen  
Enthält Anlagen
DS/0092/IV  
Ö 8.12  
Senatsprogramm "10.000 neue Straßenbäume für Berlin" Hier: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Enthält Anlagen
DS/0094/IV  
Ö 8.13  
Rasche Hilfe für betroffene Mieterinnen und Mieter, insbesondere für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen  
Enthält Anlagen
DS/0095/IV  
Ö 8.14  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan V-VE 2-1 für eine Teilfläche des Geländes der ehemaligen Schultheiß-Brauerei, das Grundstück Landsberger Allee 54, im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
DS/0123/IV  
Ö 8.15     Aufhebung des Sonderpädagogischen Förderzentrums Paul-Dohrmann-Schule (02S05)
Enthält Anlagen
DS/0125/IV  
Ö 8.16     Einrichtung einer Webseite zur Eintragung von Emailadressen für Information zur Auslegung von Planungsunterlagen
DS/0128/IV  
Ö 8.17     Informationsportal zur Bürgerbeteiligung
Enthält Anlagen
DS/0174/IV  
Ö 8.18     Schulsekretariate
Enthält Anlagen
DS/0131/IV  
Ö 8.19     Bezahlbaren Wohnungsneubau ermöglichen
Enthält Anlagen
DS/0138/IV  
Ö 8.20     Innovationspreis Frauen- und Mädchensport
Enthält Anlagen
DS/0139/IV  
Ö 8.21     Frauen- und Mädchensportförderung  
Enthält Anlagen
DS/0141/IV  
Ö 8.22  
Sonderpädagogische Förderung  
Enthält Anlagen
DS/0168/IV  
Ö 8.23     Ärztehaus Kadiner Straße  
Enthält Anlagen
DS/0170/IV  
Ö 8.24     Anpassung älterer Bebauungspläne im Ortsteil Kreuzberg  
DS/0171/IV  
Ö 8.25     Vertretung der BVV im Steuerungsausschuss des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit stärken
Enthält Anlagen
DS/0172/IV  
Ö 8.26     Geschwindigkeitsbegrenzung im Richard-Sorge-Kiez  
Enthält Anlagen
DS/0175/IV  
Ö 8.27     Gesundheitsförderung und Prävention im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stärken  
Enthält Anlagen
DS/0181/IV  
Ö 8.28     Benennung der 35. Grundschule (vorher Paul-Dohrmann-Schule/Niederlausitz-Schule) zum Schuljahr 2012/13  
Enthält Anlagen
DS/0182/IV  
Ö 8.29     Änderung der Verfahrensregelungen für Bürgerbegehren  
Enthält Anlagen
DS/0183/IV  
Ö 8.30     Bebauungsplan VI-43-1-1B zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans VI-43-1 für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenburger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, BVV-Beschlussfassung und Entscheidung über den Bebauungsplan VI-43-1-1B  
Enthält Anlagen
DS/0200/IV  
Ö 8.31  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0201/IV  
Ö 8.32  
Bebauungsplan V-44 für die Grundstücke für die Grundstücke Lange Straße 44 - 54, Straße der Pariser Kommune Flurstück 147, Erich- Steinfurth- Straße 1 - 10 und dem Hermann-Stöhr-Platz im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0202/IV  
Ö 8.33  
Teileinziehung von öffentlichem Straßenland in der Solmsstraße, Ortsteil Kreuzberg, zum Zweck des Car-Sharings  
Enthält Anlagen
DS/0203/IV  
Ö 8.34  
Widmung des auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Flurstücks 236 der Flur 30, Gemarkung Friedrichshain, Lagebezeichnung Ehrenbergstraße, Stralauer Allee, mit einer Größe von 32 m² zum öffentlichen Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/0204/IV  
Ö 8.35  
Widmung des auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Teils des Flurstücks 197 der Flur 14, Gemarkung Friedrichshain, Lagebezeichnung Straße der Pariser Kommune 21, 23, 25, mit einer Größe von ca. 30 m² zum öffentlichen Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/0205/IV  
Ö 8.36  
DS/2277/III - Kinderkarneval der Kulturen  
Enthält Anlagen
DS/0206/IV  
Ö 8.37     Wahl einer Patientenfürsprecherin  
DS/0209/IV  
Ö 8.38  
Veröffentlichung von Protokollen der BA-Sitzungen  
Enthält Anlagen
DS/0210/IV  
Ö 8.39  
100 zusätzliche AccessPoints für mehr Freifunk in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0211/IV  
Ö 8.40  
Mehr Platz für RadfahrerInnen und FußgängerInnen am Görlitzer Bahnhof  
Enthält Anlagen
DS/0212/IV  
Ö 8.41  
Nachnutzung des Flugfeldes Tempelhof  
Enthält Anlagen
DS/0213/IV  
Ö 8.42  
Stand der interkulturellen Organisationsentwicklung des JobCenter  
Enthält Anlagen
DS/0215/IV  
Ö 8.43  
Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit  
Enthält Anlagen
DS/0216/IV  
Ö 8.44  
Einschusslöcher an der Hausburg-Grundschule  
DS/0218/IV  
Ö 8.45  
Parkplatzsituation in der Stresemannstraße I  
Enthält Anlagen
DS/0219/IV  
Ö 8.46  
Parkplatzsituation in der Stresemannstraße II  
Enthält Anlagen
DS/0220/IV  
Ö 8.47  
Öffentliche Bezirksamtsitzungen  
DS/0221/IV  
Ö 8.48  
Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen  
Enthält Anlagen
DS/0222/IV  
Ö 8.49  
Berlin muss die angekündigte neue Liegenschaftspolitik in die Tat umsetzen und günstigen Wohnraum schaffen!  
DS/0223/IV  
Ö 8.50  
Informationen im Bezirk leichter zugänglich machen durch übersichtliche darstellung und bessere Aufbereitung  
Enthält Anlagen
DS/0224/IV  
Ö 8.51  
Gebietstausch Züllichauer Str. mit Tempelhof-Schöneberg vollziehen  
Enthält Anlagen
DS/0225/IV  
Ö 8.52  
Bebauungsplan VI-140i VE "Flottwellstraße Nord" für die Flurstücke 3284, 3283, 3282 östlich der Flottwellstraße zwischen Schöneberger Ufer und der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg. hier: Erweiterung des Geltungsbereichs um das Flurstück 70/1 (teilweise)  
Enthält Anlagen
DS/0226/IV  
Ö 8.53  
Einschulungsbereichsänderungen im Ortsteil Kreuzberg ab dem Schuljahr 2013/2014  
Enthält Anlagen
DS/0227/IV  
Ö 8.54  
Umbenennung in Silvio-Meier-Straße  
Enthält Anlagen
DS/0228/IV  
Ö 8.55  
Silvio-Meier-Preis  
Enthält Anlagen
DS/0229/IV  
Ö 8.56  
Holzmarkt  
Enthält Anlagen
DS/0231/IV  
Ö 8.57  
Holzmarktstraße - BSR-Gelände  
Enthält Anlagen
DS/0232/IV  
Ö 8.58  
Künstler_innen-Initiative "LA 54"  
Enthält Anlagen
DS/0234/IV  
Ö 8.59  
Veränderungssperre 2-32/20 für die Grundstücke Andreasstr. 76 bis 78 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain  
DS/0255/IV  
               
 
 

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