Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 23.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 5.1  
EinwohnerInnenanfrage 02/IV  
DS/0233/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Kommerzieller Einsatz von Sprühkreide im öffentlichen Raum  
DS/0244/IV  
Ö 6.2     Peace Wall      
Ö 6.2.1  
PeaceWall  
DS/0239/IV  
Ö 6.2.2  
Die Mauer in der Kreuzberger Friedrichstr.  
DS/0242/IV  
Ö 6.2.3  
Peace Wall - Kunst im öffentlichen Raum und Quartiersentwicklung  
DS/0245/IV  
Ö 6.3  
Fußballverein Hansa 07  
DS/0248/IV  
Ö 6.4  
Lindenstraße  
DS/0235/IV  
Ö 6.5  
Dem SEZ eine Zukunft geben  
DS/0240/IV  
Ö 6.6  
Gestrichener Begleitservice ab Juni - wie hart trifft es Menschen mit Behinderung in Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/0246/IV  
Ö 6.7  
Rathausblock verkauft?  
DS/0247/IV  
Ö 6.8     Fassaden Karl-Marx-Allee  
DS/0249/IV  
Ö 6.9  
Pressespiegel des Bezirksamtes  
DS/0237/IV  
Ö 6.10     Pflege der Pappeln am Körtesportplatz  
DS/0236/IV  
Ö 6.11     Umsetzung der Drucksache 2245/III (Admiralbrücke)  
DS/0243/IV  
Ö 6.12     Verhandlungen des Bezirksamtes über Freistellung von der Belegungsbindung  
DS/0250/IV  
Ö 6.13     HOLY WOOD  
DS/0238/IV  
Ö 6.14     Umzüge/Wegzüge der SGB II-Leistungsbezieher in Friedrichshain-Kreuzberg?  
DS/0241/IV  
Ö 6.15     Gefährdungssituation im Kiez rund um den Petersburger Platz  
DS/0251/IV  
Ö 6.16     Neugestaltung Stralauer Platz  
DS/0252/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Standardantwort bei Bürger_innenanfragen  
Enthält Anlagen
DS/0214/IV  
Ö 7.2  
Auswirkungen des Personalabbaus auf die Bezirksverwaltung  
Enthält Anlagen
DS/0217/IV  
Ö 7.3  
Tag des geschlossenen Amtes  
DS/0253/IV  
Ö 7.4  
Die Mauer muss weg!  
DS/0254/IV  
Ö 8     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 8.1  
Änderung der GO-BVV §19  
DS/0001-34/IV  
Ö 8.2  
Quartiersmanagment (QM) Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmannsiedlung, Wrangelkiez und Zentrum Kreuzberg/Oranienstraße; Entwicklung in den Gebieten und Fortschreibung der integrierten Handlungskonzepte 2012/2013  
Enthält Anlagen
DS/0015/IV  
Ö 8.3  
Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Kreuzberg Nordost Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2012  
Enthält Anlagen
DS/0016/IV  
Ö 8.4  
Benennung des Integrationsausschusses  
DS/0031-01/IV  
Ö 8.5     Wahl eines Stellvertretenden Bürgerdeputierten  
DS/0045-86/IV  
Ö 8.6     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-87/IV  
Ö 8.7     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-88/IV  
Ö 8.8  
Zentrenpass Warschauer Straße  
DS/0088-01/IV  
Ö 8.9  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Enthält Anlagen
DS/0088/IV  
Ö 8.10  
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept  
DS/0088-02/IV  
Ö 8.11  
Kooperation der Schulen mit bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen  
Enthält Anlagen
DS/0092/IV  
Ö 8.12  
Senatsprogramm "10.000 neue Straßenbäume für Berlin" Hier: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Enthält Anlagen
DS/0094/IV  
Ö 8.13  
Rasche Hilfe für betroffene Mieterinnen und Mieter, insbesondere für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen  
Enthält Anlagen
DS/0095/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass den Mieterinnen und Mietern, die in Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen sind, unverzüglich und wirksam über das bislang übliche Maß hinaus geholfen wird. In besonderer Weise muss denjenigen geholfen werden, die aufgrund einer Behinderung auf geeignete und der individuellen Behinderung angemessene Wohnungen angewiesen sind.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für einen vollen Mietausgleich einzusetzen. Die bislang geltende Einzelfallprüfung von Härtefällen soll für Menschen mit Behinderung durch eine Regelfall-Entscheidung ersetzt werden. Rechtsgrundlage ist das Wohnraumgesetz Berlin, wonach der gesetzliche Anspruch auf Mietausgleich bei Vorliegen einer besonderen Härte in einer Verwaltungsvorschrift zu regeln ist.

 

Begründung:             

Die bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung haben sich in einem öffentlichen Hilferuf an die Bezirke gewandt. Mieterinnen und Mieter, die in einer geförderten Wohnung des Sozialen Wohnungsbaus wohnen, erleben mit dem Wegfall der Anschlussförderung exorbitante Mieterhöhungen bis auf die Höhe der so genannten Kostenmiete. Besonders hart betroffen sind Menschen mit Behinderung, die in einer Wohnung leben, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz speziell für diese Zielgruppe, aber auch für andere Zielgruppen errichtet worden sind, die „sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind“ (so der Gesetzeswortlaut).

Die nach dem Wegfall der Anschlussförderung geforderten Miethöhen sind unter sozialen Gesichtspunkten in keiner Weise vertretbar und übersteigen die Richtwerte der AV Wohnen, aber auch den Mietspiegel (ortsübliche Vergleichsmiete) bei weitem.

Die bislang übliche Hilfestellung des Senates, der Mietausgleich, wie er in den „Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Mietausgleich und Umzugskostenhilfe für vom Wegfall der Anschlussförderung betroffene Mieter im Sozialen Wohnungsbau 2011 (Mietausgleichsvorschriften 2011 - MietA-VV 2011)“ vorgesehen ist, reicht nicht aus. Darin ist der Höchstbetrag des Mietausgleichs auf den Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht preisgebundener Wohnungen (Mietspiegel) begrenzt. Da die Miete der meisten Wohnungen im sozialen Wohnungsbau bereits vor Wegfall der Anschlussförderung über oder nur geringfügig unter dem Mittelwert des aktuellen Mietspiegels lag, läuft der Anspruch auf Mietausgleich ins Leere oder ist marginal. 

Überdies wird der monatliche Mietausgleich auch bei besonderen Härtefällen (sofern die Betroffenen nicht in besonderen Rollstuhlbenutzer-Wohnungen, in stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten nach § 75 Absatz 3 SGB XII leben bzw. pflegebedürftig sind) jeweils nach Ablauf eines Jahres um 12,5% des Ursprungsbetrages reduziert.

Insgesamt darf der Mietausgleich nach der derzeitigen Regelung derzeit höchstens fünf Jahre und in Härtefällen höchstens acht Jahre gewährt werden.

Lediglich im begründeten Einzelfall entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung „im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der verfügbaren Haushaltsmittel“ über Ausnahmen von diesen Verwaltungsvorschriften. Soweit sie finanziell bedeutsame Auswirkungen haben, können sie nur im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen zugelassen werden, so der Passus in der Verwaltungsvorschrift. Dies gelte im Besonderen für Einzelfälle im Segment Rollstuhlbenutzer-Wohnungen, für das auch aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung derzeit kein ausreichendes Wohnungsmarktangebot vorliegt.

Den Mieterinnen und Mietern ist nur dadurch geholfen, indem sie die volle Miethöhe erstattet bekommen oder in die Lage versetzt werden, Ersatzwohnraum tatsächlich anmieten zu können. Für Menschen mit Behinderung ist dies kaum möglich, weil bezahlbare barrierefreie Wohnungen nicht in ausreichender Zahl angeboten werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten ff.

 

StadtQM 02.05.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass den Mieterinnen und Mietern, die in Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen sind, unverzüglich und wirksam über das bislang übliche Maß hinaus geholfen wird. In besonderer Weise muss denjenigen geholfen werden, die aufgrund einer Behinderung auf geeignete und der individuellen Behinderung angemessene Wohnungen angewiesen sind.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für einen vollen Mietausgleich einzusetzen. Die bislang geltende Einzelfallprüfung von Härtefällen soll für Menschen mit Behinderung durch eine Regelfall-Entscheidung ersetzt werden. Rechtsgrundlage ist das Wohnraumgesetz Berlin, wonach der gesetzliche Anspruch auf Mietausgleich bei Vorliegen einer besonderen Härte in einer Verwaltungsvorschrift zu regeln ist.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt möge sich gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass den Mieterinnen und Mietern, die in Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen sind, unverzüglich und wirksam über das bislang übliche Maß hinaus geholfen wird. In besonderer Weise muss denjenigen geholfen werden, die aufgrund einer Behinderung auf geeignete und der individuellen Behinderung angemessene Wohnungen angewiesen sind.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für einen vollen Mietausgleich einzusetzen. Die bislang geltende Einzelfallprüfung von Härtefällen soll für Menschen mit Behinderung durch eine Regelfall-Entscheidung ersetzt werden. Rechtsgrundlage ist das Wohnraumgesetz Berlin, wonach der gesetzliche Anspruch auf Mietausgleich bei Vorliegen einer besonderen Härte in einer Verwaltungsvorschrift zu regeln ist.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten, Ausschuss für Gesundheit und Inklusion ff.

 

GesIk, 15.11.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

   
    29.02.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.30 - überwiesen
   
   
    02.05.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    23.05.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    26.09.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 12.7 - überwiesen
   
   
    17.10.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    15.11.2012 - Ausschuss für Gesundheit und Inklusion
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    28.11.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 7.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 8.14  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan V-VE 2-1 für eine Teilfläche des Geländes der ehemaligen Schultheiß-Brauerei, das Grundstück Landsberger Allee 54, im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
DS/0123/IV  
Ö 8.15     Aufhebung des Sonderpädagogischen Förderzentrums Paul-Dohrmann-Schule (02S05)
Enthält Anlagen
DS/0125/IV  
Ö 8.16     Einrichtung einer Webseite zur Eintragung von Emailadressen für Information zur Auslegung von Planungsunterlagen
DS/0128/IV  
Ö 8.17     Informationsportal zur Bürgerbeteiligung
Enthält Anlagen
DS/0174/IV  
Ö 8.18     Schulsekretariate
Enthält Anlagen
DS/0131/IV  
Ö 8.19     Bezahlbaren Wohnungsneubau ermöglichen
Enthält Anlagen
DS/0138/IV  
Ö 8.20     Innovationspreis Frauen- und Mädchensport
Enthält Anlagen
DS/0139/IV  
Ö 8.21     Frauen- und Mädchensportförderung  
Enthält Anlagen
DS/0141/IV  
Ö 8.22  
Sonderpädagogische Förderung  
Enthält Anlagen
DS/0168/IV  
Ö 8.23     Ärztehaus Kadiner Straße  
Enthält Anlagen
DS/0170/IV  
Ö 8.24     Anpassung älterer Bebauungspläne im Ortsteil Kreuzberg  
DS/0171/IV  
Ö 8.25     Vertretung der BVV im Steuerungsausschuss des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit stärken
Enthält Anlagen
DS/0172/IV  
Ö 8.26     Geschwindigkeitsbegrenzung im Richard-Sorge-Kiez  
Enthält Anlagen
DS/0175/IV  
Ö 8.27     Gesundheitsförderung und Prävention im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stärken  
Enthält Anlagen
DS/0181/IV  
Ö 8.28     Benennung der 35. Grundschule (vorher Paul-Dohrmann-Schule/Niederlausitz-Schule) zum Schuljahr 2012/13  
Enthält Anlagen
DS/0182/IV  
Ö 8.29     Änderung der Verfahrensregelungen für Bürgerbegehren  
Enthält Anlagen
DS/0183/IV  
Ö 8.30     Bebauungsplan VI-43-1-1B zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans VI-43-1 für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenburger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, BVV-Beschlussfassung und Entscheidung über den Bebauungsplan VI-43-1-1B  
Enthält Anlagen
DS/0200/IV  
Ö 8.31  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0201/IV  
Ö 8.32  
Bebauungsplan V-44 für die Grundstücke für die Grundstücke Lange Straße 44 - 54, Straße der Pariser Kommune Flurstück 147, Erich- Steinfurth- Straße 1 - 10 und dem Hermann-Stöhr-Platz im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0202/IV  
Ö 8.33  
Teileinziehung von öffentlichem Straßenland in der Solmsstraße, Ortsteil Kreuzberg, zum Zweck des Car-Sharings  
Enthält Anlagen
DS/0203/IV  
Ö 8.34  
Widmung des auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Flurstücks 236 der Flur 30, Gemarkung Friedrichshain, Lagebezeichnung Ehrenbergstraße, Stralauer Allee, mit einer Größe von 32 m² zum öffentlichen Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/0204/IV  
Ö 8.35  
Widmung des auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Teils des Flurstücks 197 der Flur 14, Gemarkung Friedrichshain, Lagebezeichnung Straße der Pariser Kommune 21, 23, 25, mit einer Größe von ca. 30 m² zum öffentlichen Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/0205/IV  
Ö 8.36  
DS/2277/III - Kinderkarneval der Kulturen  
Enthält Anlagen
DS/0206/IV  
Ö 8.37     Wahl einer Patientenfürsprecherin  
DS/0209/IV  
Ö 8.38  
Veröffentlichung von Protokollen der BA-Sitzungen  
Enthält Anlagen
DS/0210/IV  
Ö 8.39  
100 zusätzliche AccessPoints für mehr Freifunk in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0211/IV  
Ö 8.40  
Mehr Platz für RadfahrerInnen und FußgängerInnen am Görlitzer Bahnhof  
Enthält Anlagen
DS/0212/IV  
Ö 8.41  
Nachnutzung des Flugfeldes Tempelhof  
Enthält Anlagen
DS/0213/IV  
Ö 8.42  
Stand der interkulturellen Organisationsentwicklung des JobCenter  
Enthält Anlagen
DS/0215/IV  
Ö 8.43  
Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit  
Enthält Anlagen
DS/0216/IV  
Ö 8.44  
Einschusslöcher an der Hausburg-Grundschule  
DS/0218/IV  
Ö 8.45  
Parkplatzsituation in der Stresemannstraße I  
Enthält Anlagen
DS/0219/IV  
Ö 8.46  
Parkplatzsituation in der Stresemannstraße II  
Enthält Anlagen
DS/0220/IV  
Ö 8.47  
Öffentliche Bezirksamtsitzungen  
DS/0221/IV  
Ö 8.48  
Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen  
Enthält Anlagen
DS/0222/IV  
Ö 8.49  
Berlin muss die angekündigte neue Liegenschaftspolitik in die Tat umsetzen und günstigen Wohnraum schaffen!  
DS/0223/IV  
Ö 8.50  
Informationen im Bezirk leichter zugänglich machen durch übersichtliche darstellung und bessere Aufbereitung  
Enthält Anlagen
DS/0224/IV  
Ö 8.51  
Gebietstausch Züllichauer Str. mit Tempelhof-Schöneberg vollziehen  
Enthält Anlagen
DS/0225/IV  
Ö 8.52  
Bebauungsplan VI-140i VE "Flottwellstraße Nord" für die Flurstücke 3284, 3283, 3282 östlich der Flottwellstraße zwischen Schöneberger Ufer und der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg. hier: Erweiterung des Geltungsbereichs um das Flurstück 70/1 (teilweise)  
Enthält Anlagen
DS/0226/IV  
Ö 8.53  
Einschulungsbereichsänderungen im Ortsteil Kreuzberg ab dem Schuljahr 2013/2014  
Enthält Anlagen
DS/0227/IV  
Ö 8.54  
Umbenennung in Silvio-Meier-Straße  
Enthält Anlagen
DS/0228/IV  
Ö 8.55  
Silvio-Meier-Preis  
Enthält Anlagen
DS/0229/IV  
Ö 8.56  
Holzmarkt  
Enthält Anlagen
DS/0231/IV  
Ö 8.57  
Holzmarktstraße - BSR-Gelände  
Enthält Anlagen
DS/0232/IV  
Ö 8.58  
Künstler_innen-Initiative "LA 54"  
Enthält Anlagen
DS/0234/IV  
Ö 8.59  
Veränderungssperre 2-32/20 für die Grundstücke Andreasstr. 76 bis 78 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Friedrichshain  
DS/0255/IV  
               
 
 

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