Drucksache - 2409/V  

 
 
Betreff: Hauptstadtzulage
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Siewer 
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.05.2020 
44. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
02.06.2020 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag JHA vom 06.03.2020
2. BE HA vom 02.06.2020
3. Beschluss vom 18.06.2020
4. VzK SB vom 03.07.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Datum

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2409/V

Mitte von Berlin


V

1.    Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Hauptstadtzulage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2409/V)

Das Bezirksamt Mitte wird aufgefordert, eine Empfehlung gegenüber dem Senat von Berlin abzugeben, die für November 2020 geplante „Hauptstadtzulage“ auf alle Personen auszuweiten, die im Auftrag des Landes Berlin soziale Arbeit leisten. Es soll darauf hingewirkt werden, dass diese Zulage bei den betreffenden Beschäftigten ankommt.

Das Bezirksamt hat am 30.06.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Einleitend sei darauf hingewiesen, dass eine Aufforderung der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt nicht durch § 13 „Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung“ des Bezirksverwaltungsgesetzes gedeckt ist.

Die sog. „Hauptstadtzulage“ dient als Maßnahme zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. In der am 04.06.2020 im Abgeordnetenhaus beschlossenen Vorlage über „Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und der Kindertagesförderungsverordnung, zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetztes in der Überleitungsfassung für Berlin, zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes, zur Änderung des Berliner Betriebe-Gesetzes sowie zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes (Haushaltsumsetzungsgesetz 2020)“ heißt es:

Die zunehmend schwierigere Personalgewinnung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin und die in den kommenden Jahren erheblichen Ausscheidenszahlen von Beschäftigten aus Altersgründen hat den Senat bewogen, eine solche Zulage künftig seinen Beschäftigten gewähren zu wollen“. Weiterhin ist der zulagenberechtigte Personenkreis in § 74a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin geregelt. Dieser beschränkt sich auf Landesbeamtinnen und Landesbeamte der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung. Die außertarifliche Zulage für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden gilt für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden des unmittelbaren Landesdienstes, der nachgeordneten LHO-Betriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Kita-Eigenbetriebe vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL).

Eine nachträgliche Empfehlung gegenüber dem Senat von Berlin zur weiteren Ausgestaltung der Hauptstadtzulage erachtet das Bezirksamt angesichts der Beschlusslage für nicht zielführend.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 74a BbesG BE

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Bei Einführung entstehen entsprechende Mehrausgaben, die basiskorrigiert werden.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Berlin, den Datum

Bezirksbürgermeister von Dassel  hlen Sie ein Element aus.

 

 

 
 

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