Drucksache - 1432/IV  

 
 
Betreff: Wasserlose Urinale bei Neu- und Umbauten berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.05.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 06.01.2015
4. VzK vom 10.02.2015
5. ZB vom 19.02.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:        .12.2014

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin1432 / IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Wasserlose Urinale bei Neu- und Umbauten berücksichtigen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1432/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Neu- und Umbauten in bezirklichen Liegenschaften jeweils zu prüfen, ob wasserlose Urinale eingesetzt werden können

 

Der Bezirksverordnetenversammlund ist ein und zwei Jahre nach Beschluss über diese Drucksache über die Umsetzung zu berichten."

 

Das Bezirksamt hat am 16.12.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Baudienststelle der SE Facility Management hat im Jahr 2014 im Rahmen der Bauvorbereitung für alle relevanten Baumaßnahmen die Installation von wasserlosen Urinale geprüft. Bisher wurden durch die Baudienststelle keine wasserlosen Urinale installiert.

 

Da die Eigentümer bezirklicher Objekte gemäß der Verfahrensregelung Hochbau auch in eigener Verantwortung Baumaßnahmen umsetzen können, erfolgte eine entsprechende Abfrage.

Auf der Basis dieser Abfrage wurde ermittelt, dass in Verantwortung des Schulamtes in den Jahren 2013 und 2014 an 3 Schulstandorten Trockenurinale installiert wurden.

 

Die Einhaltung aller baurechtlich relevanten Vorgaben und die Baukosten werden derzeit durch die Baudienststelle geprüft.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird mit dem nächsten Zwischenbericht zu den Ergebnissen der Prüfung informiert.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 36 i.V.m. § 13 BezVwG    

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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