Drucksache - 1038/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44 600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1038/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Schaustellergewerbe unterstützen - Ausnahmeregelung für die Umweltzone ermöglichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1038/IV):
"1. Das Bezirksamt wird ersucht, auf eine Ausnahmeregelung bis zum 31.12.2018 für das Schaustellergewerbe innerhalb der Umweltzone in Berlin hinzuwirken, mit der deren gewerbliche Großfahrzeuge vom Führen einer Umweltplakette bzw. von der Kennzeichnungspflicht befreit werden. 2. Sollte sich bezirksübergreifend keine Ausnahme herbeiführen lassen, wird der Bezirk ersucht, im Rahmen eines Pilotprojekts für seinen Bereich eine Ausnahmeregelung zu erlassen."
Das Bezirksamt hat am 07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt wird dem Ersuchen nicht folgen.
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. hat nach seinen eigenen Angaben den Politikbrief "Umweltzonen" im Juni 2013 an alle Landes- und Kommunalpolitiker in Berlin verschickt. Es ist dem Schaustellerverband unbenommen, sich im Rahmen seiner Tätigkeit bei Bezirks- und Landesbehörden, also auch bei der zuständigen Senatsverwaltung und dem hier verantwortlichen Senatsmitglied, für die beanspruchten Sonderrechte einzusetzen und die entsprechenden Argumente vorzutragen.
Einer Hilfestellung hierfür bedarf es nicht. Es ist nicht Aufgabe des Bezirksamts, Lobbyarbeit zur Durchsetzung bestimmter wirtschaftlicher Interessen zu leisten. Auch ist die hier geforderte rechtliche Privilegierung einer Berufsgruppe mit den Interessen des Landes Berlin nicht vereinbar.
Die Europäische Kommission hat das Land Berlin aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes zu ergreifen.
Der Senat von Berlin hat am 18. Juni 2013 den neuen Luftreinhalteplan 2011 bis 2017 für das Land Berlin verabschiedet. Beschlossen wurden damit auch erhebliche Einschränkungen bei den möglichen Ausnahmen für die Umweltzone.
Ab 2015 sollen Einzelausnahmen weitgehend entfallen. Mit Schreiben vom 26.11.2013 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) die Bezirke eindeutig aufgefordert, diese Maßnahme des Luftreinhalteplans umzusetzen und entsprechende Vorgaben gemacht. - 2 -
Ziel dieser rigiden Regelung ist es, den Ausstoß gesundheitsgefährdender Schadstoffe weiter zu reduzieren. Ohne diese Maßnahme ist es nach Ansicht des Senats von Berlin nicht möglich den für das Jahr 2015 gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten.
SenStadtUm hat daher am 20.11.2013 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde im Amtsblatt von Berlin, Nr. 53 vom 06.12.2013, Seite 2486, veröffentlicht.
A. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |