Drucksache - 1038/IV  

 
 
Betreff: Schaustellergewerbe unterstützen - Ausnahmeregelung für die Umweltzone ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Köhler Fraktion Die Piraten Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Vorberatung
16.10.2013 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.09.2013
2. BE BiKuUm vom 16.10.2013
3. Beschluss
4. VzK vom 14.01.2014
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .01.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1038/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Schaustellergewerbe unterstützen - Ausnahmeregelung für die Umweltzone ermöglichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1038/IV):

 

"1. Das Bezirksamt wird ersucht, auf eine Ausnahmeregelung bis zum 31.12.2018r das

Schaustellergewerbe inner­halb der Umwelt­zone in Berlin hinzuwirken, mit der deren gewerbliche Großfahrzeuge vom Führen einer Umwelt­plakette bzw. von der Kennzeichnungspflicht befreit werden.

2. Sollte sich bezirksübergreifend keine Ausnahme herbeiführen lassen, wird der Bezirk

ersucht, im Rahmen eines Pilotprojekts für seinen Bereich eine Ausnahmeregelung zu erlassen."

 

Das Bezirksamt hat am 07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt wird dem Ersuchen nicht folgen.

 

Der Deutsche Schaustellerbund e.V. hat nach seinen eigenen Angaben den Politikbrief "Umweltzonen" im Juni 2013 an alle Landes- und Kommunalpolitiker in Berlin verschickt. Es ist dem Schaustellerverband unbenommen, sich im Rahmen seiner Tätigkeit bei Bezirks- und Landesbehörden, also auch bei der zuständigen Senatsverwaltung und dem hier verantwortlichen Senatsmitglied, für die beanspruchten Sonderrechte einzusetzen und die entsprechenden Argumente vorzutragen.

 

Einer Hilfestellung hierfür bedarf es nicht. Es ist nicht Aufgabe des Bezirksamts, Lobbyarbeit zur Durchsetzung bestimmter wirtschaftlicher Interessen zu leisten. Auch ist die hier geforderte rechtliche Privilegierung einer Berufsgruppe mit den Interessen des Landes Berlin nicht vereinbar.

 

Die Europäische Kommission hat das Land Berlin aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes zu ergreifen.

 

Der Senat von Berlin hat am 18. Juni 2013 den neuen Luftreinhalteplan 2011 bis 2017 für das Land Berlin verabschiedet. Beschlossen wurden damit auch erhebliche Einschränkungen bei den möglichen Ausnahmen für die Umweltzone.

 

Ab 2015 sollen Einzelausnahmen weitgehend entfallen. Mit Schreiben vom 26.11.2013 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) die Bezirke eindeutig aufgefordert, diese Maßnahme des Luftreinhalteplans umzusetzen und entsprechende Vorgaben gemacht.

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Ziel dieser rigiden Regelung ist es, den Ausstoß gesundheitsgefährdender Schadstoffe weiter zu reduzieren. Ohne diese Maßnahme ist es nach Ansicht des Senats von Berlin nicht möglich den für das Jahr 2015 gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten.  

 

SenStadtUm hat daher am 20.11.2013 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde  im Amtsblatt von Berlin,  Nr. 53 vom 06.12.2013, Seite 2486, veröffentlicht.

 

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 
 

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