Drucksache - 0473/IV  

 
 
Betreff: Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele für den Bereich des ehemaligen Krankenhauses Moabit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme für 13.BVV am 25.10.2012
2. Anlage_Gutachten_Sanierung_KH_Moabit
4. VzK für die 14. BVV
5. Vzk vom 11.12.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text liegt als Fraktionsexemplar vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                   Drucksache

Mitte von Berlin                                                                                                                             

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele für den Bereich des ehemaligen Krankenhauses Moabit

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.08.2012 beschlossen:

 

I.              Das Bezirksamt nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Gebiet Turmstraße laut 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011 als Sanierungsgebiet festgelegt wurde.

II.              Das Bezirksamt erkennt die Erforderlichkeit der Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele für das Gebiet Turmstraße.

III.              Das Bezirksamt beschließt zur Fortschreibung des Entwicklungskonzepts und zur weiteren Konkretisierung der Sanierungsziele das Gutachten zur städtebaulichen Entwicklung des Gesundheits- und Sozialzentrums (GSZM) Moabit vor dem Hintergrund der öffentlichen Nutzung der Grünbereiche des Geländes.

 

Begründung:

 

(I.)              Am 15. März 2011 erließ der  Senat von Berlin die 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten, in Kraft getreten durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011 (Anlage 01). Gemäß dieser Verordnung wurde der Bereich Turmstraße als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Die Festlegung ist erforderlich, um die Entwicklungspotenziale des Gebietes auszuschöpfen und städtebauliche Missstände und Funktionsschwächen zu beseitigen oder zu mindern. Zu den in der Begründung zur 12. Verordnung benannten Missständen, Funktionsschwächen und Entwicklungspotenzialen gehören:

 

·        Defizite der Einzelhandelsstruktur in Hinsicht auf ihre Qualität,

·        hoher Erneuerungs- und Umbaubedarf des öffentlichen Raums,

·        Untergenutzte Grundstücke und Leerstand von Schlüsselobjekten als Ausdruck der Funktionsschwäche des Zentrums,

·        Qualitative und zum Teil auch quantitative Defizite im Bereich der sozialen Infrastruktur,

·        Potenziale für eine Stabilisierung als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort liegen in der stark ausgeprägten kleinteiligen ethnisch geprägten Ökonomie und der Konzentration gesundheitsorientierter Einrichtungen. Die Markthalle stellt eine Besonderheit dar,

·         Ziel ist eine Stärkung der Kaufkraftbindung vor Ort.

 

Die Festlegung als Sanierungsgebiet ist die rechtliche Voraussetzung, um Entwicklungshemm­nisse zu beseitigen, privat getragene Aufwertungsprozesse anzustoßen und die angestrebte Verbesserung der Gebietssituation mit dem Instrumentarium des Besonderen Städtebaurechtes adäquat zu steuern und zu unterstützen.

 

(II.)              Die Grundzüge der Sanierungskonzeption wurden in den Jahren 2009/2010 durch die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB aufbauend auf dem 2008 erarbeitetem Konzept der Förderkulisse ‚Aktives Stadtzentrum‘ entwickelt.

Um die städtebauliche Entwicklung adäquat und rechtlich fundiert zu steuern, bedarf es einer Überführung der Entwicklungsziele in konkretisierte städtebauliche Sanierungsziele. Gemäß § 140 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinde (hier: das Bezirksamt Mitte von Berlin), die Ziele und Zwecke der Sanierung (näher) zu bestimmen.

Hierzu sind die Sanierungsziele auf der Blockebene und – falls erforderlich – auf der Grundstücksebene weiter zu konkretisieren. Dazu sind die Erarbeitung, die Abstimmung und der Beschluss von Blockkonzepten erforderlich. Die Ergebnisse der Blockkonzepte werden in den städtebaulichen Rahmenplan eingearbeitet, der entsprechend fortzuschreiben ist. Ggf. ist eine planungsrechtliche Sicherung von Sanierungszielen in Form von Bebauungsplänen erforderlich. Die Inhalte der Blockkonzepte, des städtebaulichem Rahmenplans und der Bebauungspläne bilden in der Gesamtheit ein aufeinander abgestimmtes und inhaltlich verschränktes System konkretisierter Sanierungsziele.

 

(III.)              Das als Bestandteil der 12. Verordnung beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept stellt das Gelände des ehemaligen Krankenhauses als Schwerpunkt von Maßnahmen an Einrichtungen sozialer bzw. kultureller Infrastruktur dar.

 

Der Komplex des GSZM stellt eine wichtige soziale Einrichtung und einen bedeutenden wirtschaftlichen Standortfaktor für Moabit dar. Die im GSZM versammelten Einrichtungen sind einer der größten Arbeitgeber in Moabit. Daher stehen der Erhalt und Stärkung der Einrichtung und die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen im Vordergrund:

Vorderstes Ziel ist die Sicherung des Standorts mit einer Nutzung entsprechend dem Konzept als Gesundheits- und Sozialzentrum. Eine mögliche zukünftige bauliche Entwicklung muss sich auf den Bestand und auf die bereits bebauten Bereiche konzentrieren. Eine Bebauung in den Grünräumen wird nicht zugelassen.

Langfristig soll sich die Bebauung an der dem Standort zugrundeliegenden städtebaulichen Figur einer kleinteiligen Struktur um einen grünen Kernbereich sowie einer zusätzlichen östlich gelegenen Bebauungsachse orientieren.

Langfristig soll die Nachkriegs-Bebauung an der Turmstraße mit ihrer abweisenden Barriere-Wirkung durch eine Neubebauung ersetzt werden, die die städtebauliche Figur des Angers mit umgebender Bebauung bis zur Turmstraße hin fortsetzt und erfahrbar macht. Die Erschließung der Blockinnenfläche soll zusätzlich einen Anschluss zur Birkenstraße hin erhalten. Der motorisierte Verkehr ist soweit als möglich aus der Blockinnenfläche herauszuhalten. Es sollen über die jetzt diskutierten Anlagen hinaus keine weiteren Stellplätze im Blockinneren angelegt werden. Anstelle dessen sollen langfristig Anlagen für das Parken mit direktem Anschluss an den öffentlichen Straßenraum geschaffen werden. Die vorhandenen Vegetationsflächen sollen erhalten werden. Der Bestand an Bäumen soll erhalten werden und bei Bedarf ergänzt werden. Die Flächen sollen entsprechend der bereits geltenden Regelungen für die Öffentlichkeit zugänglich gehalten werden. Zusätzliche Anbindungen an die Grünflächen sind wünschenswert, aber nicht zwingend nötig. Die Grünflächen entlang der Gebäudeachse Haus L, J, C und D soll zu einem sogenannten „grünen Campus“ erweitert werden. Die begleitenden Erschließungsstraßen sollen durch Nachpflanzungen von Platanen als durchgehende Alleen hervorgehoben werden.


Rechtsgrundlage

12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011

 

Auswirkungen auf den haushaltsplan und die Finanzplanung

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b)      Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

Anlagen die Bestandteil dieser Vorlage sind

 

Anlage 1

Auszug aus der Veröffentlichung der 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 31. März 2011, 67. Jahrgang, Nr. 9, S. 90

 

Anlage 2

Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele für den Bereich des ehemaligen Krankenhauses Moabit ‚Gutachten zur städtebaulichen Entwicklung des Gesundheits- und Sozialzentrums (GSZM) Moabit vor dem Hintergrund der öffentlichen Nutzung der Grünbereiche des Geländes‘

 

 

 

Berlin, ……………

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Carsten Spallek             

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                                  Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

Original und 10 Kopien an BzBm + 6 Kopien für die Fraktionen

 

2.                    zdA 6090 / Sanierung Verfahren

 

C             

 

Al

 

StadtBauWiOrd L EU

 

 

 

Seite 8


Anlage 1

 


Anlage 2

 

Gutachten zur städtebaulichen Entwicklung des Gesundheits- und Sozialzentrums (GSZM) Moabit vor dem Hintergrund der öffentlichen Nutzung der Grünbereiche des Geländes

 

 

Seite 8

 
 

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