Drucksache - 0426/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0426/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Müller- und Turmstraßenfest nicht ohne Stadtteilvertretung
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0426/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungen und Ausrichtungen der Müller- und Turm-straßenfeste in enger Koordination mit der jeweiligen Stadtteilvertretung und dem Geschäfts-straßenmanagement zu begleiten.
Das Bezirksamt hat am 09 .04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Beim Bezirksamt Mitte wurde ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung für die Durchführung eines Müllerstraßenfestes vom 30.08. – 01.09. 2013 eingereicht. Die Erteilung der notwendigen Sondernutzungsgenehmigung zur Veranstaltung derartiger Straßenfeste kann nur dann versagt werden, wenn dem Fest überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Ein „Entgegenstehen“ kommt nur dann in Betracht, wenn durch das Fest Maßnahmen beispielsweise zur beabsichtigten Aufwertung der Gebiete konterkariert würden. Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, welches für den Bezirk eine Stellungnahme an die VLB als Genehmigungsbehörde abgibt, kann derzeit ein überwiegend öffentliches Interesse für die Versagung des beantragten Festes nicht erkennen. Die Genehmigung befindet sich im Geschäftsgang.
Ziel des Bezirkes ist es jedoch gemeinsam mit der am 31. Januar 2013 gegründeten Standortgemeinschaft Müllerstraße, der Stadtteilvertretung und dem Geschäftsstraßenmanagement ein Konzept entwickeln, welches die künftigen Rahmenbedingungen für ein Fest im Gebiet Müllerstraße darstellt. Durch die enge Einbeziehung der örtlich ansässigen Gewerbetreibenden und der Bürger in Form der Stadtteilvertretung, ist die Entwicklung eines Konzeptes angestrebt, welches zur Stärkung und positiven Identitätsbildung der Geschäftsstraße beiträgt. Hierbei soll insbesondere auf die Belange und Interessen der lokalen Gewerbetreibenden im Sanierungsgebiet eingegangen werden. Ein paralleler Prozess ist auch im Gebiet Turmstraße vorgesehen.
Auf Grundlage dieses Konzeptes strebt der Bezirk an, gemeinsam mit der Stadtteilvertretung, der Standortgemeinschaft und dem Geschäftsstraßenmanagement ein Interessenbekundungsverfahren zur Umsetzung dieses Konzeptes durchzuführen. Ziel ist es Partner zu finden, mit denen die gemeinsam im Konzept festgelegten Ziele und Qualitäten eines ansprechenden Festes für das Zentrum des Weddings künftig umgesetzt werden können. Ein vergleichbares Interessenbekundungsverfahren mit der Stadtteilvertretung und dem Geschäftsstraßenmanagement ist auch in der Turmstraße denkbar.
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Es ist vorgesehen, die Ergebnisse der Interessenbekundungsverfahren durch das Bezirksamt beschließen zu lassen und somit eine verbindliche Grundlage für die Beurteilung künftiger Anträge auf Sondernutzungsgenehmigung zur Durchführung von Straßenfesten in den Gebieten Turm- und Müllerstraße zu schaffen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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