Drucksache - 0371/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 0371/IV Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Wasser auf die Spielplätze
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0371/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den Aktiven Zentren und den Quartiersmanagementgebieten auf den Spielplätzen, ggf. durch Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds und den anliegenden Kitas, die Wasserläufe wiederhergestellt und zum Spielen zur Verfügung gestellt werden können.
In Zusammenarbeit mit den Quartiersmanagementgebieten soll dabei erwogen werden, inwieweit eine aktive Elternarbeit initiiert werden kann, um durch eine höhere Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner die Anlagen vor Beschädigungen zu schützen.
Das Bezirksamt hat am 04.12.2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt hat derzeit 273 öffentlich zugängliche Spielplätze/-angebote im Bezirk Mitte (incl. Schulhoföffnungen). Davon verfügen derzeit 15 Spielplätze über theoretisch nutzbare Wasserspielangebote. Weitere wurden schon in den letzten Jahren zurückgebaut, weil teure Reparaturen an den Pumpen oder den Leitungen erforderlich wurden. Von den 15 nutzbaren Wasserspielmöglichkeiten konnten im Jahr 2012 nur 11 in Betrieb genommen werden. Vier konnten nicht angestellt werden durch Spielplatzumgestaltung, defekte Rohrleitungen, Zerstörung durch Vandalismus. Von den insgesamt 11 Wasserspielangeboten auf öffentlichen Spieleinrichtungen im Jahr 2012 mussten 5 Anlagen im Laufe des Sommers 2012 abgestellt werden (2 x technischer Defekt, 3 x wegen massivem Vandalismus). Ausschlaggebend hierfür sind die Haushaltssperre und drastische Kürzungen im Unterhaltungsetat der Grünunterhaltung. Die Inbetriebnahme bzw.. Unterhaltung von Wasserspielangeboten ist kosten- und arbeitsintensiv und erfordert entsprechend ausgebildete Fachkräfte. Eine höhere Identifikation von Nutzern oder Anwohnern mit öffentlichen Anlagen wird von Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt generell begrüßt.
Die Quartiersräte begrüßen mehrheitlich den Beschluss. Der Erhalt und das Wiederbeleben von Wasserspielplätzen wird für überaus wichtig für die Förderung von Kindern erachtet. Darüber hinaus wird ein Bedarf festgestellt, der über eine aktive Elternarbeit hinausgeht. Das Gesamtumfeld muss bei der Wiederherstellung der Wasserläufe berücksichtigt werden, d.h. eine Instandsetzung der technischen Anlagen und die Anlage eines Versickerungsbereichs sollten der aktiven Elternarbeit vorausgehen. Eine Finanzierung von Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten ist aus Mitteln der Sozialen Stadt allerdings nicht möglich.
Der Gedanke, dass eine Elterninitiative vor Vandalismus schützen könne, wird auch kritisch gesehen, da dieser in der Regel nicht in den Zeiten stattfindet, an denen Eltern mit ihren Kindern auf dem Spielplatz sind.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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