Drucksache - 0364/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44 600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0364/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Geldspielautomat in Gaststätten außerhalb von Spielhallen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0364/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für Regelungen einzusetzen, die ein Unterlaufen des Berliner Spielhallengesetztes durch das Aufstellen und Betreiben von Geldautomaten in der Gastronomie ("Cafe-Casinos") unmöglich machen.
Dabei sind die landesrechtlichen Kompetenzen auszuschöpfen, um einheitliches Verwaltungshandeln in allen Bezirken im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes zu ermögliche. Ggf. ist eine Bundesinitiative zu prüfen.
Zielstellung ist es, eindeutige Regelungen für das Aufstellen und den Betrieb von Geldspielautomaten zu erlassen, die die Kontrolle der Einhaltung des Berliner Spielhallengesetztes, der Jugendschutzregelungen sowie weiterer relevanter gesetzlicher Bestimmungen an allen Aufstellorten und somit Rechtsicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen sowie für Verwaltungen und Behörden schaffen."
Das Bezirksamt hat am 09.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die vom BVV-Beschluss intendierte gesetzliche Regelung bedarf der Änderung entsprechender bundesrechtlicher Vorschriften. Eine hierauf gerichtete Initiative des Bezirksamts Mitte von Berlin bei der zuständigen Senatverwaltung für Wirtschaft, Technik und Forschung (SenWTF) ist entbehrlich.
Auf Bundesebene befindet sich ein Entwurf in der Ressortabstimmung, der das Ziel hat, die Spielverordnung (SpielV) entsprechend auszugestalten.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat SenWTF im Juli 2012 über den Sachstand informiert. Eine Grundaussage ist, dass sich das Inkrafttreten verzögern wird.
Bezüglich der Anzahl der Geldspielgeräte (GSG) haben sich die zuständigen Bundesministerien auf einen Kompromiss geeinigt: Die zulässige Anzahl von GSG in Gaststätten wird auf 1 reduziert, es sei denn, es liegt keine Gefährdung des Jugendschutzes vor. Dies beträfe vor allem Rauchergaststätten und Autobahnraststätten. Hier sollen weiterhin 3 Geräte zulässig sein. Eine Beschränkung der Zulässigkeit auf erlaubnispflichtige Gaststätten stand nicht zur Diskussion.
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Bevor die SpielV in das Verordnungsverfahren geht, wird es wahrscheinlich noch eine Anhörung der Bundesländer geben. Die Durchsetzung der Forderung, die GSG in Gaststätten ganz zu verbieten, ist illusorisch - hier ist der Einfluss der Lobby zu stark.
SenWTF ist das Problem bekannt und setzt sich auch für eine Reduzierung der Anzahl der GSG in Gaststätten ein. Ein weiteres Ersuchen des Bezirkes in dieser Angelegenheit wird deshalb bei SenWFT nicht für erforderlich erachtet.
A. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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