Drucksache - 0364/IV  

 
 
Betreff: Geldspielautomat in Gaststätten außerhalb von Spielhallen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) überwiesen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Entscheidung
24.09.2012 
9.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt   
29.10.2012 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt vertagt     
26.11.2012 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 05.06.2012
2. BE aus Wirtschaftausschuss vom 11.12.2012
3. Beschluss vom 20.12.2012
4. VzK vom 04.06.2013
5. Schlussbericht BVV 13.06.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .03.2013

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0364/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Geldspielautomat in Gaststätten außerhalb von Spielhallen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0364/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für Regelungen einzusetzen, die

ein Unterlaufen des Berliner Spielhallengesetztes durch das Aufstellen und Betreiben von Geldautomaten in der Gastronomie ("Cafe-Casinos") unmöglich machen.

 

Dabei sind die landesrechtlichen Kompetenzen auszuschöpfen, um einheitliches Verwaltungshandeln in allen Bezirken im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes zu ermögliche. Ggf. ist eine Bundesinitiative zu prüfen.

 

Zielstellung ist es, eindeutige Regelungen für das Aufstellen und den Betrieb von Geldspielautomaten zu erlassen, die die Kontrolle der Einhaltung des Berliner Spielhallengesetztes, der Jugendschutzregelungen sowie weiterer relevanter gesetzlicher Bestimmungen an allen Aufstellorten und somit Rechtsicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen sowie für Verwaltungen und Behörden schaffen."

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die vom BVV-Beschluss intendierte gesetzliche Regelung bedarf der Änderung entsprechender bundesrechtlicher Vorschriften. Eine hierauf gerichtete Initiative des Bezirksamts Mitte von Berlin bei der zuständigen Senatverwaltung für Wirtschaft, Technik und Forschung (SenWTF) ist entbehrlich.

 

Auf Bundesebene befindet sich ein Entwurf in der Ressortabstimmung, der das Ziel hat, die Spielverordnung (SpielV) entsprechend auszugestalten.

 

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat SenWTF im Juli 2012 über den Sachstand informiert. Eine Grundaussage ist, dass sich das Inkrafttreten verzögern wird.

 

Bezüglich der Anzahl der Geldspielgeräte (GSG) haben sich die zuständigen Bundesministerien auf einen Kompromiss geeinigt: Die zulässige Anzahl von GSG in Gaststätten wird auf 1 reduziert, es sei denn, es liegt keine Gefährdung des Jugendschutzes vor. Dies beträfe vor allem Rauchergaststätten und Autobahnraststätten. Hier sollen weiterhin 3 Geräte zulässig sein. Eine Beschränkung der Zulässigkeit auf erlaubnispflichtige Gaststätten stand nicht zur Diskussion.

 

 

                                                                                    - 2 -

 

Bevor die SpielV in das Verordnungsverfahren geht, wird es wahrscheinlich noch eine Anhörung der Bundesländer geben. Die Durchsetzung der Forderung, die GSG in Gaststätten ganz zu verbieten, ist illusorisch - hier ist der Einfluss der Lobby zu stark.

 

SenWTF ist das Problem bekannt und setzt sich auch für eine Reduzierung der Anzahl der GSG in Gaststätten ein. Ein weiteres Ersuchen des Bezirkes in dieser Angelegenheit wird deshalb bei SenWFT nicht für erforderlich erachtet.

 

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 

 
 

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