Drucksache - 0356/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte lehnt das von der Arbeitsgruppe aus BezirksvertreterInnen sowie VertreterInnen der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur zukünftigen Personalausstattung der Berliner Bezirke, nach dem Mitte in den kommenden vier Jahren 230 Stellen und damit mehr als 10 Prozent seiner Beschäftigten einsparen muss, ab. Die Berechnungen haben viele wichtige Bedingungen für bezirklichen Personalbedarf außer Acht gelassen und stattdessen versucht, auch notwendigen politischen Rücksichtnahmen und Stimmungslagen zu entsprechen. Kern des Problems ist aber, dass die Obergrenze von 20.000 Beschäftigten in der Bezirksverwaltung willkürlich gesetzt wurde und keiner Analyse der auch zukünftig unabdingbaren notwendigen bezirklichen Leistungen zu Grunde lag. So wurde bei der Festlegung dieser Obergrenze unzureichend berücksichtigt, dass in der Bezirksverwaltung zahlreiche Bereiche existieren, in denen die Beschäftigten Einnahmen generieren, die ihre eigenen Kosten zum Teil deutlich übersteigen und so jede Personaleinsparung zum Minusgeschäft für den Landeshaushalt wird, ·auf viele Verwaltungsleistungen ein Rechtsanspruch besteht, den die Verwaltung nicht mit Hinweis auf reduziertes Personal ignorieren oder zeitlich nur sehr verzögert erfüllen kann, in vielen gesetzlichen Aufgabenfeldern die Fallzahlen in den letzten Jahren dramatisch gestiegen sind und auch nach den Prognosen des Senates weiterhin steigen werden, die Ausgabensteigerungen bei den Transfermitteln unbestrittener Weise nur mit ausreichendem und fachlich geschultem Personal begrenzt werden können, in den letzten Jahren zahlreiche neue Aufgaben von der Verwaltung zu erfüllen sind, ohne dass dafür mehr Personal zur Verfügung gestellt wurde, die Politik von der Verwaltung erwartet, dass möglichst viele Verwaltungsentscheidungen in einem umfassenden und konstruktiven Dialog mit den Betroffenen und interessierten BürgerInnen erläutert und so weit möglich auch erarbeitet werden, - eine aufgabenkritische Betrachtung und Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung Vorrang haben muss vor einem willkürlichen Outsourcen von Verwaltungseinheiten allein mit der Absicht des Erreichens einer nicht nachvollziehbaren Zielzahl von Verwaltungskräften.
Unklar ist zudem, wie der starre Personalabbau mit dem bereits jetzt auch in der Verwaltung abzeichnenden Fachkräftemangel und der bisherigen Form der Budgetierung kompatibel ist. Die BVV Mitte ruft daher das Berliner Abgeordnetenhaus auf, von einem undifferenzierten Personalabbau in den Bezirken abzusehen und stattdessen mit den Bezirken und den BürgerInnen des Landes Berlin in einen konstruktiven Dialog zu treten, wie sich die Konsolidierung des Landeshaushalts und eine aufgabengerechte und serviceorientierte Personalausstattung in den Bezirken sinnvoll verknüpfen lässt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV die Annahme der Entschließung mit 6 Ja-Stimmen, 0- Neinstimmen und 7 Enthaltungen.
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