Drucksache - 0030/IV  

 
 
Betreff: LIVE-Übertragung der BVV-Sitzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs für die Fraktion 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Transparenz und Bürgerbeteiligung Entscheidung
13.12.2011 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
10.01.2012 
2.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.11.2011
2. Beschlussempfehlung TraBü vom 14.12.2011
3. Beschlussempfehlung Hauptausschuss vom 11.01.2012
4. Beschluss vom 24.01.2012
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.02.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin     02.2012

Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Tel.: 42617

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0030 / IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

LIVE-Übertragung der BVV-Sitzungen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0030/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche organisatorischen, technischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen sind, um so bald wie möglich kostengünstig alle Sitzungen der BVV Mitte per Live-Stream ins Internet zu übertragen und anschließend zum Download zur Verfügung zu stellen.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass sowohl die GebärdensprachdolmetscherInnen als auch die jeweiligen RednerInnen parallel mit der Kamera aufgenommen werden, so dass dann beide im Bild sind und taube BürgerInnen sprachbarrierefrei die Live- Übertragung verfolgen können. Es sind eine detaillierte Finanzaufstellung und ein Bericht der Prüfung bis zum Februar 2012 vorzulegen.

 

Das Bezirksamt hat am                 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Bislang ist uns nur ein Bezirk bekannt (Mahrzahn-Hellersdorf), in dem BVV-Sitzungen mittels Kamera aufgenommen und anschließend in das Internet gestreamt werden. Es gibt jedoch in anderen Bezirken ähnliche/gleiche Anfragen – und die Verwaltungen beschäftigen sich derzeit mit der Umsetzbarkeit.

 

Bei ersten Recherchen wurde deutlich, dass das Thema komplexer ist, als es im ersten Moment erscheint. So erscheint es sinnvoll, die Thematik aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten:

 

  1. Juristische Perspektive


Hierzu liegt uns eine Stellungnahme des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Sie wurde zwar auf Anforderung des BA Treptow-Köpenick erstellt, gilt aber in weiten Teilen auch für das hier anvisierte Konstrukt. Die Zustimmung zur Verwendung der Stellungnahme wurde eingeholt. Das Dokument ist als Anlage beigefügt.


Im Kern sind folgende Aussagen getroffen worden:

 

  • In weiten Teilen können die Sitzung des Abgeordnetenhauses (Landesparlament) mit denen der BVV hinsichtlich der Zulässigkeit öffentlicher Bild-/Tonübertragungen gleich behandelt werden – es gibt jedoch einzelne, bedeutende Unterschiede. Während im Landesparlament eher auf abstrakter Ebene diskutiert wird, sind bei einzelnen Themen in der BVV sehr konkrete, z.T. personenbezogene Details Inhalt der Reden: Auswahl von Schöffen aus allen sozialen Schichten, Besetzung von Ehrenämtern für z.B. Patientenfürsprecher u.a.
     
  • Dies erfordert unterschiedliches Vorgehen, wie z.B. konsequente, gut vorbereitete Unterteilung in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der BVV-Sitzungen. Die Sitzungsplanung muss gewährleisten, dass keine schutzwürdigen Daten – auch nicht in Form spontaner Äußerungen – im öffentlichen (live übertragenen) Teil der Sitzung preisgegeben werden.
  • Es bedarf der Einwilligung aller Sitzungsteilnehmer/innen, damit eine BVV-Sitzung fortlaufend gefilmt/gestreamt werden darf. Den Zuschauern muss dieser Umstand (er beträfe dann ggf. Zwischenrufe, also nur den akustischen Aspekt) zumindest über eine gut platzierte Hinweistafel bewusst gemacht werden, so dass davon ausgegangen werden kann, dass ihnen der Umstand, dass gefilmt wird, bekannt ist.
     
  1. technisch-organisatorische Perspektive
     
    • Die o.g. Aussagen haben Auswirkungen im technisch-organisatorischen Bereich. Es erscheint nicht möglich, eine völlig bedienerlose Technik zum Einsatz zu bringen. Selbst wenn die Kamera und das Mikrofon fixiert sind und damit nur einen festen Bereich erfassen, wird es nötig sein, Anfang, Ende – und bei entsprechenden Inhalten – Zwischenpausen einzuleiten. Demnach ist davon auszugehen, dass ein Bedienplatz notwendig ist.

 

  • Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die notwendigen Aufgaben vom BVV-Büro erbracht werden können, wäre an dieser Stelle auf einen erfahrenen Dienstleister zurückzugreifen. Um einen gewissen Einfluss auf einmal hochgeladene Dateien zu behalten, sollten Dienstleister bzw. Plattformen genutzt werden, deren Server in Deutschland stehen und bei denen diese Dienstleister entsprechende Eingriffsmöglichkeiten besitzen (also auch die Downloadmöglichkeiten wieder einschränken können muss).
  • Anders als in der juristischen Stellungnahme vorgeschlagen, erfordert das Streamen eines/er Gebärdendolmetscher/in ein hochauflösendes, ruckelfreies Bild, wodurch nicht nur Einschränkungen bzgl. des Schutzes der Privatsphäre gegeben sind, sondern auch höhere Anforderungen an Technik und Bandbreite entstehen.

 

  1. finanzielle Perspektive
     

Anfrage an 4 Firmen gestellt (telefonisch und per Mail):

 

  1. Serve-uhttp://www.serve-u.de

Buchholz & Sünderhauf GbR
Kamminer Str. 7
10589 Berlin
 

  1. Video-stream-hostinghttp://www.video-stream-hosting.de

Video-Stream-Hosting Steinmann GbR

Am Sennehügel 20

32052 Herford, Deutschland
 

  1. Streamparkhttp://www.streampark.tv

Streampark Ltd. & Co. KG

Brunnenstr. 69

13355 Berlin
 

  1. Streamexpresshttp://www.streamexpress.de

streamexpress GmbH
Rosenthaler Str. 34/35
10178 Berlin

Zu:

 

  1. Firma bietet je nach Anforderung auch ein „Rundum-sorglos-Paket“
    (Komplettlösung - Livestreaming, hosting der Streams auf bereitgestellten
    Web-Servern) an - eine grobes Preisangebot steht noch aus, wird aber in den nächsten Tagen erwartet.
    Mind. 500kbit/s upload notwendig - zu klären ist, wie viele Bürger die Veranstaltung parallel sehen sollen.

    Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden den Preis entscheidend beeinflussen (z.B. wenn ein o. mehrere technische Mitarbeiter vor Ort sein müssen), die Rahmenbedingungen müssen in einem gemeinsamen Gespräch vor Ort präzisiert, erfasst und kalkuliert werden.

    Die zu schaffenden technischen Rahmenbedingungen sollten dann gleich mit erfasst werden.
     
  2. Firma bietet keine „Komplettlösung“ an, sondern nimmt nur Audio/Video- Signal über Internet entgegen und streamt dieses dann ins Netz.
    Vor Ort mind. 400kbit/s upload notwendig.

    Preisgestaltung nach Anzahl der gleichzeitigen Zuschauer bspw. "Monatspaket" mit 60 Zuschauern für 96,- Euro monatlich oder 800 Zuschauern 480,- Euro monatlich
     
  3. Komplettlösung möglich (inkl. Aufbau vor Ort und Schaltung Internetzugang)
    Grobe Kostenschätzung ca. 1.200,- € bis 1.700,- € je Sitzung
     
  4. Komplettlösung möglich (ohne Bereitstellung Internetzugang)
    Vor Ort mind. 2 Mbit/s upload notwendig.
    Vorliegendes Angebot: 3.850,- Euro je Sitzung

 

Die technische Umsetzbarkeit der Übertragung der BVV Sitzungen per Internet LiveStream scheint gegeben. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ein unteres Kostenlimit von 1.200,- € und eine oberes von rd. 3.850,- Euro je BVV-Sitzung, wobei Qualitätsaspekte bislang keine Berücksichtigung finden konnten. Eine genauere Kostenkalkulation bedarf einer konkreteren Beschreibung der Anforderungen (gleichzeitige Zuschauer im Internet, Qualität des Streams, örtliche Gegebenheiten usw.) für den Dienstleister.

 

Fazit:
 

Die Prüfung hat ergeben, dass der Wunsch nach einem LiveStream der BVV-Sitzungen nur erfüllt werden kann, wenn Vorarbeiten in rechtlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht vorab erfolgt sind.

 

Am ehesten umsetzbar wäre das Anliegen durch eine Auftragsvergabe an einen professionellen Mediendienstleister. Hier liegt das technische und organisatorische Know-How in einer Hand. Allerdings würden Kosten (s.o.) in nicht unerheblicher Höhe anfallen. Sollte generell an der Idee festgehalten werden, dann empfiehlt sich eine Besprechung, in der die Initiatoren dieses Vorschlages und Mitarbeiter der bezirklichen IT-Stelle sich über die o.g. Fragestellungen austauschen – und dann ein gangbarer Vorschlag gemeinsam erarbeitet und formuliert wird.


Rechtsgrundlage:

 

§13 BezVG

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Kann erst präzisiert werden, wenn die Details im Rahmen einer Abstimmung klar definiert sind.

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

Kann erst präzisiert werden, wenn die Details im Rahmen einer Abstimmung klar definiert sind.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Dr. HankeDavids

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 
 

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