Drucksache - 2117/III
(Text liegt vor)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Konzept zur Durchführung einer Jugend-BVV
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2011 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2117/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, auf Grundlage dieses Konzeptes und soweit dies seine Zuständigkeit betrifft, die Voraussetzungen für die Realisierung einer Jugend-BVV im Jahre 2012 zu schaffen. Dies betrifft auch die Feststellung der erforderlichen Ressourcen und Vorschläge zu deren Realisierung.
In Auswertung der Ergebnisse der Jugend-BVV soll geprüft werden, inwieweit diese Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu einer regelmäßigen Einrichtung im Bezirk Mitte werden kann.“
Das Bezirksamt hat am 27.10.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung nach dem 1. Zwischenbericht vom 21.02.2013 und dem 2. Zwischenbericht vom 19.12.2013 nunmehr Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Nachdem es in den Jahren 2011 bis 2015 nicht gelungen ist, die Finanzierung für eine Jugend-BVV in den bezirklichen Haushalt einzustellen, hat das Kinder- und Jugendbüro ein neues Konzept für eine Jugend-BVV erstellt (siehe Anlage), die zwei Mal jährlich stattfinden soll.
Mit Beschluss der BVV zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 vom 24.09.2015 ist nunmehr auch die Finanzierung gesichert (nach Freigabe durch den Hauptaus-schuss).
Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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