Drucksache - 0369/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme – über „Mobile Bürgerämter“ Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
21.06.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0369/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, umfassend zu prüfen, in
welchem Umfang die Einrichtung eines mobilen Bürgeramtes zweckmäßig erscheint
und welche Kosten mit der Einführung absehbar verbunden sein werden. Der BVV
ist bis September 2007 Bericht zu erstatten.“ Das Bezirksamt hat am 03.03.2009 beschlossen, der
Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur
Kenntnis zu bringen: Trotz der Ankündigung im Zwischenbericht als Vorlage zur
Kenntnisnahme im Juni 2008 konnte das Bürgeramt bedauerlicherweise das selbst
gesteckte Ziel der Einrichtung eines Mobilen Bürgeramtes in der Bibliothek am
Luisenbad bislang nicht umsetzen. Der im Zwischenbericht erwähnte zeitnahe Abschluss einer
entsprechenden Dienstvereinbarung mit dem Personalrat steht noch aus. Ein Entwurf der Dienstvereinbarung wurde dem Personalrat im
September 2008 vorgelegt. Die damit ausgelösten Verhandlungen über den Inhalt der
Dienstvereinbarung wurden am 17.11.2008 seitens des Personalrats ausgesetzt.. Ursache für diese Maßnahme war der Mangel an einer
Arbeitsanweisung für die Gelderhebung gemäß der Kassensicherheitsbestimmungen
am mobilen Bürgeramtsarbeitsplatz. Eine technische Aufrüstung des Zahlungssystems, die zu einer
Erleichterung für die dort beschäftigten Mitarbeiter/innen im Umgang mit
Bargeld dienen könnte, wurde gemeinsam mit der IT-Stelle des Bezirksamtes
erörtert, jedoch aus Kostengründen für nicht umsetzbar erklärt. Nach der am 25.2.2009 im Rahmen einer Besichtigung des
geplanten mobilen Bürgeramts- arbeitsplatzes erfolgten Klärung dieser Frage
können jetzt vom Bürgeramt die vereinbarten Voraussetzungen bis zum
Quartalsende geschaffen werden. Gleichzeitig wird die ausstehende
Arbeitsanweisung für die Gelderhebung erstellt und dem Personalrat gemeinsam
mit einer neuen Dienstvereinbarung für einen mobilen Bürgeramtsarbeitsplatz zur
Mitbestimmung vorgelegt. Nach Abschluss dieser Dienstvereinbarung steht einer zügigen
Einrichtung eines mobilen Bürgeramtes nichts mehr entgegen, so dass spätestens
im Sommer 2009 in der Bibliothek am Luisenbad das mobile Bürgeramt seine Arbeit
aufnimmt. Rechtsgrundlage § 13 in
Verbindung mit § 36 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: 1.153,00 € bei Kapitel 3511 für die einmaligen Kosten 390,80 € bei Kapitel 3511 für die laufenden Betriebskosten b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Mitzeichnung:
keine Berlin,
03.03.2009 Dr. Hanke von
Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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