Drucksache - 0224/VI  

 
 
Betreff: SIWA Mittel für Sanierung und Herrichtung von Dienstgebäuden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Verkehr und OrdnungBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
31.05.2022 
9. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag VO vom 02.03.2022
3. ÄA CDU vom 10.05.2022
4. BE HA vom 31.05.2022
5. Beschluss vom 16.06.2022
6. Vzk SB vom 11.10.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 31.08.2022

Bezirksbürgermeister Tel.: 32200

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0224/VI

Mitte von Berlin


V

1.   Vorlage -zur Kenntnisnahme- über SIWA Mittel für Sanierung und Herrichtung von Dienstgebäuden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2022 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0224/VI)

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass SIWA Mittel auch für die Sanierung und Herrichtung von Dienstgebäuden eingesetzt werden nnen.

 

Das Bezirksamt hat am 06.09.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Einsatz von SIWA- Mitteln zum Zweck der Sanierung und Herrichtung von Dienstgebäuden ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Bezirk hat in der Vergangenheit bei der Anmeldung von SIWA/SIWANA- Maßnahmen andere Schwerpunkte gesetzt.

 

Am 01.10.2020 hat die Senatsverwaltung für Finanzen bekannt gegeben, dass für das Jahr 2021 und auch für das Jahr 2022 nicht erwartet wird, dass neue Zuführungen an das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) möglich sind und deshalb darum gebeten, von Neuanmeldungen zum SIWA abzusehen. Da sich Baumaßnahmen in den letzten Jahren drastisch verteuert haben, müssen zusätzliche Mittel vorrangig zur Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Gleichwohl wird sich der Bezirk dafür im Rahmen des regelmäßigen Austausches der Bezirke mit der Senatsverwaltung für Finanzen einsetzten, SIWA-Mittel für die Herrichtung und Sanierung von Dienstgebäuden in Folgejahren oder aus dem aktuell ggf. abrufbaren SIWA-Rücklagevermögen abzurufen.

A)    Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Derzeit keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Keine, da es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters handelt sowie um eine Angelegenheit der Finanzpolitik.

Berlin, den Datum

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 

 

 
 

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