Drucksache - 0182/VI  

 
 
Betreff: Kiezblock Auguststraße – sichere Straßen ohne Durchgangsverkehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sisauri, Massalme, Drebes, Böckermann, Schellenberger und die anderen Mitglieder der Fraktion Bü90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Bü90/ DIE GRÜNEN vom 08.02.2022
3. Austauschbl. Grüne vom 10.05.2022
4. Beschluss vom 19.05.2022
5. VzK SB vom 09.11.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                 07.10.2022

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0182/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Kiezblock Auguststraße - sichere Straßen ohne Durchgangsverkehr

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0182/VI)

Nach dem erfreulichen Start des Kiezblocks im Badstraßen-Quartier zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und vielen positiven Rückmeldungen von Anwohnenden aus dem Kiez  wird das Bezirksamt nun ersucht, als Ergänzung zu den bereits beschlossenen Kiezblocks 2096/V, 2288/V, 2353/V und 3149/V im Quartier zwischen Tor-, Oranienburger sowie Rosenthaler Straße durch Errichtung von Diagonalsperren an den Kreuzungen Tucholskystr./Auguststr. sowie Große Hamburger Str./Auguststr. den zunehmenden Durchgangsverkehr zu unterbinden und damit Gefahrensituationen an Kreuzungspunkten und im Umfeld von besonders sensiblen Bereichen wie Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und dem Sportplatz Auguststraße zu entschärfen.

Falls nach Errichtung der zwei Diagonalsperren noch weiterhin belastender Durchgangsverkehr zu beobachten ist, wird das Bezirksamt ersucht, zusätzlich zwischen den Einmündungen von Gips- und Kleiner Auguststr. eine Quersperre auf der Auguststraße zu errichten und dies mit einer dann ggf. notwendigen Änderung der Einbahnstraßenregelung zu verbinden.

Außerdem wird das Bezirksamt ersucht:

geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere im Umfeld von Schulen und Kitas, sowie im verkehrsberuhigten Bereich der Große Hamburger Straße die Einhaltung der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen sicherzustellen (z.B. durch elektronische Geschwindigkeitsanzeigen),

 

im Bereich von Kitas, Schulen, Spielplätzen und dem S-Bahnhof Oranienburger Straße sichere Querungsmöglichkeiten zu schaffen (z. B. durch Zebrastreifen),

sowie bei SenUMVK darauf hinzuwirken, dass die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr auch auf den umliegenden Hauptstraßen verbessert wird (durchgängig Tempo 30, sichere Anschlüsse an die Fahrradstraße Linienstraße, etc.)

Das Bezirksamt hat am 18.10.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt ist bestrebt, Durchgangsverkehre in Wohnkiezen soweit es geht zu unterbinden. Mit dem durch Mittel der SenUMVK finanzierten Projekt „Kiezblock-Initiative“ sollen bis 2025 insbesondere verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Unterbindung von Durchgangsverkehren in einer Vielzahl von Kiezen geprüft und ergriffen werden.

Das Projekt schafft die Grundlagen für weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Kieze, Stärkung der Aufenthaltsfunktion in öffentlichen Raum und Maßnahmen zur Verbesserung der Klimaresilienz.

Das Bezirksamt erarbeitet anhand diverser Faktoren (Umweltatlas, vertiefte Untersuchung von verkehrlichen und fahrgeometrischen Gegebenheiten möglicher Kiezblocks, Wechselwirkungen mit umliegendem Straßenland oder Grünanlagen, Städtebaulicher Kontext, usw.) eine fachlich fundierte Grundlage für die Verortung neuer Kiezblocks.

Die im Rahmen von BVV-Beschlüssen angeregten Maßnahmen zur Schaffung eines Kiezblocks, wie hier der Kiezblock Auguststraße, sollen hierbei Berücksichtigung finden.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 18.10.2022


Stellv. Bezirksbürgermeister Hr. Gothe Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 
 

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