Drucksache - 0116/VI  

 
 
Betreff: Runder Tisch Krankenhäuser
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Massalme, Sisauri, Kreße, Schröder sowie die anderen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Gesundheit Entscheidung
27.01.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit vertagt   
24.02.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit vertagt   
24.03.2022 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit vertagt   
28.04.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit vertagt   
25.05.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 11.01.2022
2. Austauschbl. Grüne + Linke vom 12.05.2022
3. BE Gesundheit vom 25.05.2022
4. Beschluss vom 16.06.2022
5. VzK SB vom 09.11.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 28.09.2022

Jugend, Familie und Gesundheit Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0116/VI

Mitte von Berlin


1.    Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Runder Tisch Krankenhäuser

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2022 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0116/VI)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  1.  Sich mit den verschiedenen Krankenhäusern in Berlin Mitte in Verbindung zu setzen und für eine Vernetzungs-und Kooperationstruktur zu werben, oder sich dafür einsetzen zum Beispiel in Form eines "Runden Tisches" bzw. eines Arbeitskreises. Dabei ist zu beachten, dass nur in Abstimmung mit dem Land/ Bund(Bundeswehrkrankenhaus) und den Freien Trägern, bei freiwilliger Teilnahme der Krankenhäuser, ein "Runder Tisch" oder ein Austauschgremium stattfinden kann.
  2. Ein geeignetes, breit aufgestelltes Gremium für die Kooperation im Bereich Gesundheitsförderung sollte entwickelt werden, um den curativen Auftrag der Krankenhäuser mit präventiven Maßnahmen und Ideen im Sinne der Gesundheitsförderung zu unterstützen.
  3. Weiterhin sollte ein Mitglied des Ausschusses für Gesundheit und ein Mitglied einer Personalvertretung daran teilnehmen. Das in dem "Runden Tisch" entsandte Mitglied des Ges.Ausschusses vertritt die BVV- Mitte.
  4. Vorsitzender des "Runden Tisches" bzw. eines Austauschgremiums ist das für Gesundheit zuständige Mitglied des Bezirksamtes.
  5. Der "Runde Tisch" tagt in regelmäßigem Abstand in Absprache mit den Krankenhäusern. Die Berichterstattung efolgt im Ausschuss für Gesundheit.

 

Das Bezirksamt hat am 04.10.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Der o.g. Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wird entgegen seines eigentlichen Wortlautes als Ersuchen an das Bezirksamt und nicht als Selbstauftrag der BVV interpretiert und wie folgt bearbeitet:

Mit Einberufung des „Arbeitskreis Gesunder Bezirk - Beirat für Gesundheitsförderung in Mitte“ schafft das Bezirksamt eine geeignete Arbeits- und Kooperationsstruktur für die bezirkliche Gesundheitsförderung unter Einbeziehung der stationären Versorgungseinrichtungen im Bezirk. Dafür sind auch die in Mitte ansässigen und im Berliner Krankenhausplan aufgeführten Krankenhäuser am 27.09.2022 durch den Bezirksstadtrat angeschrieben worden.

ckmeldungen zur Interessensbekundung zur Teilnahme am Arbeitskreis stehen noch aus. Wie in der Beschlussfassung zur DS 0396/VI beschrieben, ist die Einrichtung themenbezogener Arbeitsgruppen im Rahmen des Arbeitskreises möglich so zum Beispiel eine „Arbeitsgruppe Krankenhäuser“, wenn dies durch den Arbeitskreis und seine Teilnehmenden als sinnvoll erachtet wird.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 (1) i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Keine

Berlin, den Datum

Bezirksstadtrat Keller  Stellv. Bezirksbürgermeister Gothe

 

 
 

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