Drucksache - 2921/V  

 
 
Betreff: Keine Zweckentfremdung von Mitteln, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE, Grüne, SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Schrader, Neugebauer, Siewer, Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM - mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
17.06.2021 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 09.02.2021
2. Beschluss vom 18.02.2021
3. VzK SB vom 13.04.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2021

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

SE Personal und Finanzen

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2921/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über „Keine Zweckentfremdung von Mitteln, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind!“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2021 folgendes Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2921/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, die vom Land für das Jahr 2021 zusätzlich bereitgestellten und für den Zweck der Anschubfinanzierung von Produkten der Kinder- und Jugendarbeit gemäß Jugendförder- und Beteiligungsgesetz bestimmten Mittel dem Jugendamt in voller Höhe zuzuweisen.

Das Bezirksamt hat am 06.04.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Dem für das Haushaltsjahr 2021 zugewiesenen Bruttoproduktsummenbudget für die Produkte der Jugendarbeit in Höhe von insgesamt 16.060 T€ (inklusive der Budgeterhöhung im Zusammenhang mit dem Jugendfördergesetz [normiert auf 16.002 T€]) stehen Ansätze in den Kapitel 4010 und 4011 (ohne Investitionen und zweckgebundene Ausgaben) in Höhe von 13.275 T€ gegenüber. Die Differenz in Höhe von 2.727 T€ erklärt sich durch den notwendigen Abzug von budgetwirksamen Umlagen und Verrechnungen. Diese betrugen im Haushaltsjahr 2019 2.275 T€, im Haushaltsjahr 2020 2.507 T€ und werden analog zur prozentualen Steigerung von 2019 zu 2020 für das Haushaltsjahr 2021 mit 2.757 T€ prognostiziert. Somit wird das zugewiesene Produktsummenbudget vollständig für die Jugendarbeit verwendet. Darüber hinaus kann das Jugendamt 191 T€ aus 4010/67103 verwenden. Diese stehen zur Erbringung der Angebotsform 5 zusätzlich zur Verfügung und haben eine zuweisungserhöhende Wirkung.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§§ 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG


B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Mindereinnahmen in Höhe von 191 T€ im Haushaltsjahr 2021

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 06.04.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen