Drucksache - 2594/V  

 
 
Betreff: Kunst & Kultur ermöglichen, sich an Beschluss 2542/V halten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Böttger und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 11.08.2020
2. Beschluss vom 17.09.2020
3. VzK SB vom 13.04.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 31.03.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2594/V

Mitte von Berlin

 


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Kunst und Kultur ermöglichen, sich an Beschluss 2542/ V halten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2594/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den BVV-Beschluss 2542/V „Kunst und Kultur sind kein Kürprogramm“ auch wirklich umzusetzen und ämterübergreifend in ihrer Existenz bedrohten Theatergruppen so unbürokratisch und so schnell wie nur möglich alle notwendige Hilfe zukommen zu lassen.

In diesem Sinne ersuchen wir das Bezirksamt, für KURINGA e.V. eine Ausnahme-genehmigung zu erteilen und auch anderen Theatergruppen bei ihren Projekten unbürokratisch zu helfen, soweit dies mit den pandemiebedingten Bestimmungen in Übereinstimmung gebracht werden kann.

 

Das Bezirksamt hat am 06.04.2021   beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt setzt sich gemäß der Drucksache 2542/ V für Künstler*innen und Kulturschaffende aller künstlerischen Sparten im Bezirk Mitte ein und unterstützt diese, ihre Arbeit realisieren zu können, gerade auch unter pandemiebedingten Bestimmungen.

 

Besonders der öffentliche Raum hat seit Beginn der Pandemie an Bedeutung für das kulturelle Leben in Berlin gewonnen und zahlreiche Künstler*innen und Kulturschaffende weichen auf diesen zur Präsentation ihrer Arbeit aus.

 

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa reagierte Ende 2020 auf diese Tendenz und initiierte, ergänzend zu den bereits in der Beantwortung der Drucksache 2542/ V gelisteten Soforthilfe-Maßnahmen des Landes Berlin für Kulturschaffende, das Förderprogramm „Draussenstadt“ sowie den neuen Projektfonds Urbane Praxis https://www.projektfonds-urbane-praxis.berlin/de/home/, durch die gezielt künstlerische Vorhaben im öffentlichen Raum gefördert werden sollen.

 

Allein im Rahmen der Ausschreibung „Draussenstadt“ im Bezirk Mitte für 2021 gingen im Bezirksamt 108 Anträge, und in diesem Zusammenhang eine entsprechende Anzahl an Anträgen auf Sondernutzung Kunst im öffentlichen Raum ein.

 

Anträge auf Sondernutzung für Kunst im öffentlichen Raum im Bezirk Mitte https://kultur-mitte.de/wp-content/uploads/2021/03/Antrag-auf-Sondernutzung-fur-Kunst-im-Stadtraum_2021.pdf werden prioritär behandelt, in der Kommission Kunst im Stadtraum (KIST) im E-Mail-Umlaufverfahren beraten und die Empfehlungen an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), weitergeleitet.

Dennoch ist anzumerken, dass die Prüfung von Anträgen auf Sondernutzung bzw. Aus-nahmegenehmigung den öffentlichen Raum betreffend besonders zeit- und kostenintensiv ist, da es aufgrund des komplexen rechtlichen Rahmens (SGG, Art. 5, Berliner Straßengesetz (BerlStrG), Grünanlagengesetz (GrünanlG), Landes-Immissions-schutzgesetz (LlmSchG Bln), Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) einer umfänglichen Abstimmung unterschiedlicher Fachbereiche und Ämter bedarf.

 

Bei Anträgen auf Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen im öffentlichen Raum sowie Vorhaben, die über eine Fachjury eine Realisierungsempfehlung oder Förderung erhalten haben (bspw. u.a. Hauptstadtkulturfonds - HKF, Bezirkskulturfonds - BKF, Draussenstadt), erfolgt keine ergänzende Beratung durch die KIST; die Bearbeitungszeit ist in diesen Fällen deshalb kürzer.

 

Darüber hinaus können sich Künstler*innen und Kulturschaffende bei der Antragstellung für eine Sondernutzung bzw. Ausnahmegenehmigung durch die Geschäftsstelle der KIST im Bezirk Mitte sowie durch das Straßen- und Grünflächenamt telefonisch beraten lassen.

 

Das Kuringa-Theater – Space for Theatre of the Oppressed in der Grüntaler Str. 35, Berlin-Wedding hatte einen Antrag zur Nutzung einer Grünanlage beim SGA gestellt und keine Ausnahmeerlaubnis erhalten. Eine Ausnahmeerlaubnis für die Benutzung einer Grünanlage wird im Einzelfall erteilt, wenn das überwiegende öffentliche Interesse dies erfordert und die Folgebeseitigung gesichert ist. Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, ob andere Standorte eine geringere Beeinträchtigung zur Folge haben. (vgl. hierzu Grünanlagengesetz – GrünanlG, §6, Abs. 5). Infolge der Ablehnung führte das Kuringa-Theater – Space for Theatre of the Oppressed sein Festival anstatt auf dem Grünstreifen gegenüber der Spielstätte auf dem Gehweg direkt vor dem Theater Ende August 2020 durch.

 

Im September 2021 soll das KURINGA Forum Theater Festival wieder mit einer Parade im öffentlichen Raum stattfinden.  Das Projekt wird durch den Bezirkskulturfonds 2021 gefördert. https://kuringa.de

 

A)    Rechtsgrundlage:

 

 § 36 BezVG i.V.m: § 13BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine


Berlin, den 06.04.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Für die Leiterin der Abteilung                             Stephan von Dassel                                                        Bezirksbürgermeister

 
 

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