Drucksache - 2536/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2536/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2536/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, dass der in der Kieler Straße provisorisch angelegte Radweg auf dem Bürgersteig korrigiert und umgeleitet wird. Durch die Anlegung des Radweges auf dem Bürgersteig kommt es zu einer spürbaren Verengung des Bürgersteigs für die Bewohner und Passanten. Durch die Verengung besteht vor allem für Bewohner, die aus ihren Wohnhäusern kommen ein erheblich höheres Unfallrisiko.
Das Bezirksamt hat am 10.11.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Zuständigkeit der Anordnung zur Baustelleneinrichtung liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima – Referat Verkehrsmanagement. Das Verkehrsmanagement (ehem. VLB) der Senatsverwaltung hat zum Betreff "Neubau Geh- u. Radwegbrücke (Europa City Brücke)" die straßenverkehrliche Anordnung für die Markierung erlassen und ist auch für die Kontrolle sowie die Baumaßnahme am Brückenbauwerk verantwortlich. Die Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte hatte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) bereits am 12.05.2020 auf das Problem hingewiesen. Die Senatsverwaltung hat höflich, aber die Intervention des Straßen- und Grünflächenamtes abschlägig beschieden und darauf hingewiesen, dass die angeordnete Gehweg-mindestbreite von 1,50 m sowie die Radwegmindestbreite von 2,50 m erfüllt seien. Das Verkehrsmanagement hat mitgeteilt, dass die Baustelleneinrichtung den Vorgaben der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) entspricht und Die Senatsverwaltung hat höflich aber bestimmt auf die alleinige Zuständigkeit verwiesen. Die Anordnung hat eine Gültigkeit bis zum 18.12.2020.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 10.11.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Für die Leiterin der Abteilung Stephan von Dassel Bezirksbürgermeister |
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