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Drucksache - DS/0001-29/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§53 Abs. 5 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt neu gefaßt:
Protokolle werden spätestens 14 Tage nach Sitzung auf der BVV‑ Internetpräsenz u.a. im Sitzungskalender veröffentlicht. In Protokolle öffentlicher Sitzungen ist auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Auf Wunsch werden diese auf elektronischem Weg entgeltfrei zur Verfügung gestellt.
Bisher:
In Protokolle öffentlicher Sitzungen ist auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Auf Wunsch werden diese auf elektronischem Weg entgeltfrei zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Um einer eventuellen Quasi-Zensur entgegen zu wirken, sollte eine Pflicht mit Frist zur Veröffentlichung der Protokolle in der GO verankert sein. Die Veröffentlichung im Sitzungskalender dient der besseren Auffindbarkeit durch den interessierten Bürger
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 15.03.2012
Zurückgezogen. |
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